Eigenverbrauch in der Umsatzsteuervoranmeldung

Einklappen
X
 
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge
  • Quinhagen
    Neuer Benutzer
    • 06.09.2020
    • 2

    #1

    Eigenverbrauch in der Umsatzsteuervoranmeldung

    Hi,

    wie haben seit kurzem auch eine PV-Anlage installiert.

    Jetzt sitze ich vor meiner ersten Umsatzsteuervoranmeldung und verstehe nur Bahnhof.

    Gibt es irgendwo eine gute Aneitung (Video etc.)?

    Ich weiß nicht wirklich wo ich meine Einspeisevergütung und den Eigenverbrauch angeben muss.

    Gruß

    Jonas
  • L. E. Fant
    Erfahrener Benutzer
    • 20.09.2013
    • 15381

    #2
    Seite 4 Zeile 28. Ab Januar wieder Zeile 26 (wenn sich die Zeilnnummern nicht ändern).

    Kommentar

    • Quinhagen
      Neuer Benutzer
      • 06.09.2020
      • 2

      #3
      Beides in die gleiche Zeile? Also einfach addieren?

      Kommentar

      • Charlie24
        Erfahrener Benutzer
        • 14.03.2014
        • 45928

        #4
        Beides in die gleiche Zeile? Also einfach addieren?
        Steht doch oben dabei: (einschließlich unentgeltlicher Wertabgaben). Mein Elster enthält außerdem eine ausführliche Erläuterung zur

        vorübergehenden Senkung der Umsatzsteuersätze.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar

        • ElsterHelfer
          Neuer Benutzer
          • 28.12.2020
          • 2

          #5
          Hier eine Schritt-für-Schritt-Ausfüllhilfe für Photovoltaikanlagen:

          [Werbelink entfernt]
          Zuletzt geändert von Charlie24; 28.12.2020, 10:14. Grund: Werbelink entfernt

          Kommentar

          • Charlie24
            Erfahrener Benutzer
            • 14.03.2014
            • 45928

            #6
            Werbung für selbst angebotene kostenpflichtige Produkte ist hier nicht erlaubt. Ich habe den Link deshalb entfernt.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

            Kommentar

            • Themoggidriver
              Neuer Benutzer
              • 04.01.2021
              • 1

              #7
              Ich hatte zur Umsatzsteuer-Voranmeldung heute Telefonkontakt zum Finanzamt. Info : Nettoumsätze aus Einspeisung PLUS Eigenverbrauch, die bis zum 30.06.2020 angefallen sind, in Zeile 26 Elster-Formular eintragen . Nettoumsätze ab 1.7.2020 bis 31.12.2020 in Zeile 28 (16% MWSt.) eintragen.
              P.S. Bin auch „Einsteiger“ auf diesem Gebiet
              Zuletzt geändert von Themoggidriver; 04.01.2021, 21:29.

              Kommentar

              • L. E. Fant
                Erfahrener Benutzer
                • 20.09.2013
                • 15381

                #8
                Dann waren wir ja richtig gelegen

                Kommentar

                Lädt...