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Freiwillige geseztl. RV-Beiträge elektronisch übermitteln?

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    Freiwillige geseztl. RV-Beiträge elektronisch übermitteln?

    Hallo Allen,

    wie übermittle ich elektronisch freiwillige RV Zahlung an das Finanzamt über Elster Online?

    Als Selbständiger zahle ich in die gesetzl. RV ein und trage das bei Anlage Vorsorgeaufwand in Zeile 6 ein. Das wird bei mir aber nicht anerkannt mit der Information im Bescheid:

    >> Die freiwilligen Zahlungen in die Rentenversicherungen wurden nicht elektronisch übermittelt und konnten deshalb nicht berücksichtigt werden. <<


    Den GRV Beleg einscannen und per E-Mail an das Finanzamt schicken ist Datenschutzrechtlich ja nicht tragbar.
    Kann man auch eingescannte Anlagen in Elster Online Web irgendwo einfügen und ich hab das übersehen?
    Vielleicht gibt es auch mehrere Wege.

    Kann mir jemand helfen wie ich den GRV Beleg elektronisch übermittln kann?

    Vielen Dank im Voraus.

    Oliver


    #2
    Hallo ollibaer,
    Mailanhänge bekommt das Finanzamt pro Tag doch massenhaft, ist doch einfacher als mit der Post.
    In Mein Elster soll wahrscheinlich ab November 2020 die Möglichkeit bestehen Belege hochzuladen.

    Tschüß

    Kommentar


      #3
      Zitat von holzgoe Beitrag anzeigen
      Hallo ollibaer,
      Mailanhänge bekommt das Finanzamt pro Tag doch massenhaft, ist doch einfacher als mit der Post.
      In Mein Elster soll wahrscheinlich ab November 2020 die Möglichkeit bestehen Belege hochzuladen.
      Tschüß

      Danke,

      aber normale E-Mail geht eigentlich gar nicht. Das ist wie eine Postkarte die jeder unterwegs lesen kann, ist wohl auch der Grund warum selbst das Finanzamt keine E-Mail mit persönlichen Daten verschicken darf.
      Per Post finde ich jetzt eigentlich auch nicht tragbar, weil das FA selbst auch eigentlich keine Papierunterlagen mehr haben will, ein Selbständiger seine Steuererklärung nicht mehr in Papierform machen darf und
      außerdem das FA ausdrücklich schreibt >> elektronisch übermittelt <<
      Bleibt ja nur noch das gute alte FAX, aber das kommt beim FA vermutlich auch wieder in Papierform raus.
      Schickt vielleicht die RV die Daten direkt gesichert ans FA mit meine Einverständnis oder sonst irgendwie? Die Krankenkassen machen das doch auch, obwohl die noch weniger mit dem öffentl. Dienst verbunden sind als die RV.

      Das Finanzamt / Elster muss doch irgendein Angebot machen wenn sie elektronisch übermittelt erwarten.

      Immerhin ein Licht für nächstes Jahr, danke holzgoe

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        #4
        Hallo ollibaer,

        das Problem liegt dann wohl eher an der Rentenversicherung, die sind verpflichtet alle Daten elektronisch zu übermitteln.
        Könnte auch daran liegen, dass du da eine Zustimmung erteilen musst.
        Das gute alte FAX kannst dzu natürlich auch benutzen, das kommt wie ein Mailanhang beim Finanzamt an, ist also kein Papierbeleg.

        Tschüß

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          #5
          Zitat von ollibaer Beitrag anzeigen
          aber normale E-Mail geht eigentlich gar nicht. Das ist wie eine Postkarte die jeder unterwegs lesen kann, ist wohl auch der Grund warum selbst das Finanzamt keine E-Mail mit persönlichen Daten verschicken darf.
          Doch, wenn man's ihm mit diesem Formular erlaubt (gibt's auch für's BZST).

          Wobei die meisten Leute (inkl. Finanzbeamte) nicht wissen, dass sich heutzutage eigentlich alle Mailserver untereinander automatisch verschlüsselt unterhalten, ohne dass man etwas dazu tun muss. Dass die NSA z.B. an einem Internetknotenpunkt in Frankfurt einfach den Datenverkehr mitliest, geht also ohnehin nicht. Man muss daher lediglich dem Betreiber seines Mailservers vertrauen (weil nur dort die Mail unverschlüsselt vorliegt). Am besten geht das natürlich, wenn dieser Mailserver im eigenen Keller steht

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            #6
            das Problem liegt dann wohl eher an der Rentenversicherung, die sind verpflichtet alle Daten elektronisch zu übermitteln.
            Der Meinung war ich bis vor kurzem auch. Das ist aber ein Irrtum! Die Verpflichtung zur elektronischen Übermittlung gilt für die Beiträge von Selbständigen

            zur gesetzlichen Rentenversicherung offensichtlich nicht. Das hat mir die Deutsche Rentenversicherung nach telefonischer Rückfrage auch bestätigt.

            Ich habe dann die in Bayern bereits freigeschaltete Belegnachreichung genutzt und die schriftliche Bescheinigung darüber hochgeladen.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              Danke Allen für die interessanten Antworten.
              Ich hätte jetzt zwar erwartet, da kommt jetzt wie aus der Pistole geschossen eine Antwort wie ich da vorgehen muss und was ich falsch machte oder übersehen habe,
              aber offensichtlich scheint das ja wirklich etwas seltsam.
              Ich meine wenn ich eine Spende oder andere Sachen eingebe will man doch auch keine Bescheinigung mehr, bzw. nur noch auf Nachforderung.
              Aber ausgerechnet sowas leicht nachkontrollierbares wie die gesetzl. RV lehnt man von vorneweg ab?

              Ich finde übrigens den Job den das Finanzamt und deren Mitarbeiter machen inkl. Elster eine tolle Sache. Bin auch überzeugter Steuerzahler
              Nicht das ich Eindruck erwecke motzen zu wollen.
              Manchmal hilft es aber zu verstehen warum was so ist. Vermutlich werde ich mal im Service Center deshalb bei Gelegenheit vorbei fahren.

              Danke aber allen für die hilfreichen Tipps.

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                #8
                Meines Erachtens besteht eine Regelungslücke, was die Übermittlung der Rentenversicherungsbeiträge von Selbständigen an die Finanzverwaltung angeht.

                Das betrifft ja nicht nur freiwillige Beiträge, sondern auch Pflichtbeiträge. Ich habe bis Ende Mai gewartet, bevor ich bei der Rentenversicherung nachgefragt habe

                weil ich der festen Überzeugung war, die Beiträge würden elektronisch übermittelt und es sei ein technischer Fehler unterlaufen.

                Nachdem die elektronische Belegnachreichung für Bayern, Baden.Württemberg und Hessen vorab am 22.07.2020 freigeschaltet wurde, war es für mich dann

                recht einfach, die Belege papierlos und gleichzeitig sicher zu übermitteln. E-Mail ist in jedem Bundesland ein wenig anders geregelt, deshalb gibt es keine

                einheitlichen Rezepte, wie man am besten vorgeht. Ich habe schon passwortgeschützte Archive per E-Mail an mein Finanzamt übermittelt und dann das

                Passwort per Telefon durchgegeben. Aber das geht ohne vorherige Absprache nicht und nicht jeder Sachbearbeiter lässt sich darauf ein.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

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                  #9
                  Ich hab jetzt beim Sachbearbeiter des Finanzamtes angerufen und der sagte, das übermittelt die gesetzl. RV. Dann hab ich das Servicezentrum der RV angerufen und die sagen, nicht bei freiwilligen Beiträgen. Beide Sachbearbeiter klingen irgendwie plausibel.
                  Auf Nachfrage beim FA Sachbearbeiter >> Ich dachte das Finanzamt will nur noch Belege auf Nachforderung << hat der Sachbearbeiter gesagt, das sei nicht richtig und bei mir wurde es dieses Jahr gestrichen, weil es ein Jahr zuvor auch gestrichen wurde ohne Widerspruch, was sicher mein Fehler war. Er sagt aber ich könne für 2019 Widerspruch einlegen.

                  Ich nehme das aber jetzt einfach so hin, weil ich auch nicht so viel verdient habe, meine RV Beiträge seither nur aus dem Minimalbeitrag bestand und deshalb die Steuerersparnis nicht so hoch ist.
                  In Zukunft will ich aber mehr verdienen und mehr einbezahlen, deshalb werde ich jetzt einfach wieder alle meine Belege zum Finanzamt per Post oder Anlage mitschicken um auf der sicheren Seite zu sein.

                  Vielen Dank für eure Hilfe

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                    #10
                    Bei dem Fall, mit dem ich befasst war, wurden sowohl freiwillige Beiträge wie auch Pflichtbeiträge geleistet. Es wurde weder das eine noch

                    das andere elektronisch übermittelt, sonst hätte ich ja Daten abrufen können. Ich finde auch keine Vorschrift, nach der übermittelt werden müsste.

                    Meines Erachtens macht es keinen Sinn, das einfach hinzunehmen, es sei denn, du hättest ohnehin keine Steuern bezahlt.

                    Leg Einspruch ein und reiche die schriftliche Bescheinigung der Rentenversicherung mit dem Einspruch ein. Das ist ein Dreizeiler, der nicht mehr Zeit

                    kostet, als hier einen Beitrag zu schreiben.
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                      #11
                      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                      Bei dem Fall, mit dem ich befasst war, wurden sowohl freiwillige Beiträge wie auch Pflichtbeiträge geleistet. Es wurde weder das eine noch

                      das andere elektronisch übermittelt, sonst hätte ich ja Daten abrufen können. Ich finde auch keine Vorschrift, nach der übermittelt werden müsste.

                      Meines Erachtens macht es keinen Sinn, das einfach hinzunehmen, es sei denn, du hättest ohnehin keine Steuern bezahlt.

                      Leg Einspruch ein und reiche die schriftliche Bescheinigung der Rentenversicherung mit dem Einspruch ein. Das ist ein Dreizeiler, der nicht mehr Zeit

                      kostet, als hier einen Beitrag zu schreiben.
                      Danke

                      Hab jetzt Einspruch des Bescheids über Elster Online eingelegt und als Baden-Württemberger konnte ich auch bereits den Beleg über Elster Online hochladen.
                      War wirklich einfach.

                      Allerdings stört mich schon sehr, dass ich beim Belegupload noch ein Merkblatt mitbekommen habe, dass besagt:
                      >> Belege einreichen nicht mehr nötig! Sie brauchen grundsätzlich keine Belege und separaten Aufstellungen an Ihr Finanzamt zu versenden. Es genügt, wenn Sie diese für eventuelle Rückfragen aufbewahren <<

                      Dieser Satz macht auf mich den Eindruck, dass die Behörde eigentlich keine Belege mehr will und nur bei Bedarf anfordert. So ähnlich hatte ich das auch schon woanders gelesen.

                      Aber statt nachzufragen bzw, den Beleg anzufordern wird direkt gestrichen und ich muss Einspruch einlegen.
                      Ehrlich gesagt finde ich das nicht korrekt oder ich hab auch irgendwas völlig falsch verstanden,
                      darüber lasse ich mich gerne aufklären.

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                        #12
                        Zitat von ollibaer Beitrag anzeigen
                        ....
                        Aber statt nachzufragen bzw, den Beleg anzufordern wird direkt gestrichen und ich muss Einspruch einlegen.
                        Ehrlich gesagt finde ich das nicht korrekt oder ich hab auch irgendwas völlig falsch verstanden,
                        darüber lasse ich mich gerne aufklären....
                        Hallo ollibaer,
                        das Merkblatt stimmt schon grundsätzlich.
                        Andererseits heißt es auch, dass das Finanzamt grundsätzlich die elektronisch übermittelten Daten verwenden muss bzw. soll.
                        Offensichtlich ist das noch nicht bei jedem einzelnen Bearbeiter so angekommen.
                        Solche Fragen kann das Anwenderforum nastürlich nicht klären, da bleibt im Einzelfall immer der Kontakt mit seinem eigenen Finanzamt bzw. dem zuständigen Bearbeiter.

                        Tschüß

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                          #13
                          Andererseits heißt es auch, dass das Finanzamt grundsätzlich die elektronisch übermittelten Daten verwenden muss bzw. soll.
                          Offensichtlich ist das noch nicht bei jedem einzelnen Bearbeiter so angekommen.
                          Es gibt bei dieser Fallgestaltung keine elektronischen Belege!
                          Freundliche Grüße
                          Charlie24

                          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                            #14
                            Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                            Es gibt bei dieser Fallgestaltung keine elektronischen Belege!
                            Würde ich auch so verstehen. Klar hab ich den Nachweis jetzt elektronisch übermittelt, aber die Daten kamen Analog per Post von der RV und ich hab sie eingescannt und über Elster Belegupload elektronisch geschickt.
                            Ich denke mit elektronischer Übermittlung sind die Sachen gemeint wo der Finanzbeamte ohne mein Zutun abrufen kann, bzw. das was ich mit Belegabruf erhalte.

                            Im Moment lehne ich mich aus dem Fenster und stehe auf dem Standpunkt, zwei Fehler von Seiten des Finanzamtes, schöner gesagt >> Regelungslücke <<
                            1) Das FA streicht eine Eintragung ohne vorher den Beleg anzufordern.
                            2) Das FA fordert eine elektronische Übermittlung von der RV, die es gar nicht geben kann

                            Für mich nicht so schlimm, es hebt das FA ein bisschen vom Thron. Ich dachte immer die machen keine Fehler :-)

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                              #15
                              Es ist -leider- richtig, dass in dem Punkt manchmal eine Streichung ohne vorherige Beleganforderung erfolgt und dass das so nicht sein sollte. ABER:
                              Sehr häufig werden diese freiwilligen Beträge in Zeile 4 (Arbeitnehmeranteil laut Nr. 23a/b der Lohnsteuerbescheinigung) erklärt, obwohl diese freiwilligen Beiträge in Zeile 6 (Beiträge zu gesetzlichen Rentenversicherungen) bzw. bei Vorsorgungswerkzahlungen in Zeile 5 hineingehören. In den Fällen kann ich schon sehr gut verstehen, dass der Bearbeiter diesen Fehler "korrigiert": Der Bearbeiter hat einen Datensatz aus der Lohnsteuerbescheinigung aus Zeile Nr. 23a/b, in dem z.B. 1.000 € steht, und es werden da 5.000 € eingetragen. Da geht der Bearbeiter natürlich von einem Fehler aus und korrigiert das, denn da werden nunmal nur die Beträge laut Zeile 23a/b abgefragt und sonst nichts und da stand halt nur 1.000 €. Und es dem Gedanken heraus ist es dann auch nicht zwingend -ja nicht erklärte- freiwillige Beiträge für Zeile 6 oder 5 zu unterstellen und im nächsten Schritt dafür Belege anzufordern.
                              Schönen Gruß

                              Picard777

                              P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                              Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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