Meiner Meinung nach müssen Sachbearbeiter, die im Bereich der Allgemeinen Veranlagung tätig sind, wissen, dass die Beiträge von Selbstständigen
zur gesetzlichen Rentenversicherung nicht elektronisch übermittelt werden, gleich ob diese freiwillig in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen
oder dort pflichtversichert sind. Dieses Wissen ist aber offenbar nicht durchgängig vorhanden. Dass ein Selbstständiger seine Beiträge fälschlich als
Arbeitnehmerbeiträge erklärt, das glaube ich jetzt eher nicht. Bei ElsterFormular z. B. war das nur über einen Eintrag in eine Lohnsteuerbescheinigung
möglich. Wer hauptberuflich selbstständig tätig ist, hat die doch gar nicht und es gibt auch keinen Datensatz.
zur gesetzlichen Rentenversicherung nicht elektronisch übermittelt werden, gleich ob diese freiwillig in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen
oder dort pflichtversichert sind. Dieses Wissen ist aber offenbar nicht durchgängig vorhanden. Dass ein Selbstständiger seine Beiträge fälschlich als
Arbeitnehmerbeiträge erklärt, das glaube ich jetzt eher nicht. Bei ElsterFormular z. B. war das nur über einen Eintrag in eine Lohnsteuerbescheinigung
möglich. Wer hauptberuflich selbstständig tätig ist, hat die doch gar nicht und es gibt auch keinen Datensatz.
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