Hallo,
im Jahr 2019 habe ich ab April ALG1 bezogen und war ab September "nebenberuflich" als private Musiklehrerin selbstständig. Ich habe von September bis Dezember monatlich schwankend zwischen ~ 370 und 480 Euro verdient und insgesamt in den 4 Monaten ca. 1740 €. Nun hatte ich die Information bekommen, dass, wenn ich als Kleinunternehmer unter dem Freibetrag von 17.500 Euro bleibe, ich in der Steuererklärung auch keine Angaben müsse und habe dies in meiner Steuererklärung auch nicht angegeben. Habe allerdings jetzt eine Erinnerung vom Finanzamt bekommen, doch bitte die EÜR einzureichen. Auf Nachfrage bei dem Sachbearbeitendem ist es scheinbar auch notwendig, eine EÜR abzugeben, wenn man als nebenberuflich Selbstständiger unter dem Steuerfreibetrag bleibt. Auch solle ich die Anlage S einreichen. Dort solle ich in Zeile 4 meine Einnahmen/Ausgaben eintragen. Auf Nachfrage, ob ich das nicht eher in Zeile 44 (Einnahmen aus der nebenberuflichen Tätigkeit) eintragen solle, verneinte der Sachbearbeitende dies.
Stimmen die Informationen, die man mir gegeben hat? Muss ich meinen "Nebenverdienst" in Zeile 4 eintragen?
Außerdem: Mit dem Freibetrag der Übungsleiterpauschale von 2400 Euro hat das nichts zu tun, oder? (Ich schreibe ja Rechnungen.) Unter 2400 Euro muss man da nämlich keine EÜR abgeben, soweit ich das richtig verstanden habe. Wäre halt schön, wenn mir dieser Aufwand, den ich wegen dieser paar Kröten jetzt habe, erspart bliebe.
Muss ich die EÜR wirklich digital verschlüsselt abgeben über ELSTER oder geht auch eine formlose Exceltabelle in Papierform? (mit ca. 5-6 Zeilen )
Vielen Dank im Voraus,
Superreich
im Jahr 2019 habe ich ab April ALG1 bezogen und war ab September "nebenberuflich" als private Musiklehrerin selbstständig. Ich habe von September bis Dezember monatlich schwankend zwischen ~ 370 und 480 Euro verdient und insgesamt in den 4 Monaten ca. 1740 €. Nun hatte ich die Information bekommen, dass, wenn ich als Kleinunternehmer unter dem Freibetrag von 17.500 Euro bleibe, ich in der Steuererklärung auch keine Angaben müsse und habe dies in meiner Steuererklärung auch nicht angegeben. Habe allerdings jetzt eine Erinnerung vom Finanzamt bekommen, doch bitte die EÜR einzureichen. Auf Nachfrage bei dem Sachbearbeitendem ist es scheinbar auch notwendig, eine EÜR abzugeben, wenn man als nebenberuflich Selbstständiger unter dem Steuerfreibetrag bleibt. Auch solle ich die Anlage S einreichen. Dort solle ich in Zeile 4 meine Einnahmen/Ausgaben eintragen. Auf Nachfrage, ob ich das nicht eher in Zeile 44 (Einnahmen aus der nebenberuflichen Tätigkeit) eintragen solle, verneinte der Sachbearbeitende dies.
Stimmen die Informationen, die man mir gegeben hat? Muss ich meinen "Nebenverdienst" in Zeile 4 eintragen?
Außerdem: Mit dem Freibetrag der Übungsleiterpauschale von 2400 Euro hat das nichts zu tun, oder? (Ich schreibe ja Rechnungen.) Unter 2400 Euro muss man da nämlich keine EÜR abgeben, soweit ich das richtig verstanden habe. Wäre halt schön, wenn mir dieser Aufwand, den ich wegen dieser paar Kröten jetzt habe, erspart bliebe.
Muss ich die EÜR wirklich digital verschlüsselt abgeben über ELSTER oder geht auch eine formlose Exceltabelle in Papierform? (mit ca. 5-6 Zeilen )
Vielen Dank im Voraus,
Superreich
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