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EÜR bei nebenberuflicher Selbstständigkeit neben ALG1

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    EÜR bei nebenberuflicher Selbstständigkeit neben ALG1

    Hallo,
    im Jahr 2019 habe ich ab April ALG1 bezogen und war ab September "nebenberuflich" als private Musiklehrerin selbstständig. Ich habe von September bis Dezember monatlich schwankend zwischen ~ 370 und 480 Euro verdient und insgesamt in den 4 Monaten ca. 1740 €. Nun hatte ich die Information bekommen, dass, wenn ich als Kleinunternehmer unter dem Freibetrag von 17.500 Euro bleibe, ich in der Steuererklärung auch keine Angaben müsse und habe dies in meiner Steuererklärung auch nicht angegeben. Habe allerdings jetzt eine Erinnerung vom Finanzamt bekommen, doch bitte die EÜR einzureichen. Auf Nachfrage bei dem Sachbearbeitendem ist es scheinbar auch notwendig, eine EÜR abzugeben, wenn man als nebenberuflich Selbstständiger unter dem Steuerfreibetrag bleibt. Auch solle ich die Anlage S einreichen. Dort solle ich in Zeile 4 meine Einnahmen/Ausgaben eintragen. Auf Nachfrage, ob ich das nicht eher in Zeile 44 (Einnahmen aus der nebenberuflichen Tätigkeit) eintragen solle, verneinte der Sachbearbeitende dies.

    Stimmen die Informationen, die man mir gegeben hat? Muss ich meinen "Nebenverdienst" in Zeile 4 eintragen?
    Außerdem: Mit dem Freibetrag der Übungsleiterpauschale von 2400 Euro hat das nichts zu tun, oder? (Ich schreibe ja Rechnungen.) Unter 2400 Euro muss man da nämlich keine EÜR abgeben, soweit ich das richtig verstanden habe. Wäre halt schön, wenn mir dieser Aufwand, den ich wegen dieser paar Kröten jetzt habe, erspart bliebe.
    Muss ich die EÜR wirklich digital verschlüsselt abgeben über ELSTER oder geht auch eine formlose Exceltabelle in Papierform? (mit ca. 5-6 Zeilen )

    Vielen Dank im Voraus,
    Superreich

    #2
    Zitat von Superreich Beitrag anzeigen
    Hallo,
    im Jahr 2019 habe ich ab April ALG1 bezogen und war ab September "nebenberuflich" als private Musiklehrerin selbstständig. Ich habe von September bis Dezember monatlich schwankend zwischen ~ 370 und 480 Euro verdient und insgesamt in den 4 Monaten ca. 1740 €. Nun hatte ich die Information bekommen, dass, wenn ich als Kleinunternehmer unter dem Freibetrag von 17.500 Euro bleibe, ich in der Steuererklärung auch keine Angaben müsse und habe dies in meiner Steuererklärung auch nicht angegeben. Habe allerdings jetzt eine Erinnerung vom Finanzamt bekommen, doch bitte die EÜR einzureichen. Auf Nachfrage bei dem Sachbearbeitendem ist es scheinbar auch notwendig, eine EÜR abzugeben, wenn man als nebenberuflich Selbstständiger unter dem Steuerfreibetrag bleibt. Auch solle ich die Anlage S einreichen. Dort solle ich in Zeile 4 meine Einnahmen/Ausgaben eintragen. Auf Nachfrage, ob ich das nicht eher in Zeile 44 (Einnahmen aus der nebenberuflichen Tätigkeit) eintragen solle, verneinte der Sachbearbeitende dies.

    Stimmen die Informationen, die man mir gegeben hat? Muss ich meinen "Nebenverdienst" in Zeile 4 eintragen?
    Außerdem: Mit dem Freibetrag der Übungsleiterpauschale von 2400 Euro hat das nichts zu tun, oder? (Ich schreibe ja Rechnungen.) Unter 2400 Euro muss man da nämlich keine EÜR abgeben, soweit ich das richtig verstanden habe. Wäre halt schön, wenn mir dieser Aufwand, den ich wegen dieser paar Kröten jetzt habe, erspart bliebe.
    Muss ich die EÜR wirklich digital verschlüsselt abgeben über ELSTER oder geht auch eine formlose Exceltabelle in Papierform? (mit ca. 5-6 Zeilen )

    Vielen Dank im Voraus,
    Superreich
    Hallo,

    was meinst du mit Freibetrag 17500.- ? Das hat es noch nie gegeben.
    Schau mal im Internet unter Kleinunternehmerregelung.
    Du musst eine Einkommensteuererklärung mit Anlage S, Umsatzsteuererklärung,
    Formular EÜR abgeben.
    In den Hauptvordruck ist das ALG 1 anzugeben unter Einkommenersatzleistungen
    Die EÜR muss elektronisch übermittelt werden. Dazu brauchst du ein Zertifikat

    Gruß FIGUL
    Gruß FIGUL

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      #3
      Zitat von Superreich Beitrag anzeigen
      Nun hatte ich die Information bekommen, dass, wenn ich als Kleinunternehmer unter dem Freibetrag von 17.500 Euro bleibe, ich in der Steuererklärung auch keine Angaben müsse und habe dies in meiner Steuererklärung auch nicht angegeben ... Unter 2400 Euro muss man da nämlich keine EÜR abgeben, soweit ich das richtig verstanden habe
      Wie jetzt? 17.500? 2.400?

      Du bringst da ganz schön viel durcheinander!

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        #4
        Zitat von FIGUL Beitrag anzeigen

        Hallo,

        was meinst du mit Freibetrag 17500.- ? Das hat es noch nie gegeben.

        Gruß FIGUL
        Ich meinte damit die Grenze für die Umsatzsteuerbefreiung. Ich muss keine Umsatzsteuer angeben auf meinen Rechnungen. Hatte ich verwechselt mit dem Steuerfreibetrag von 9168 Euro! Den meine ich. Jedenfalls liege ich drunter und muss keine Steuern bezahlen für meinen Nebenverdienst. Trotzdem hätte ich beim Finanzamt eine EÜR mit meiner Steuererklärung abgeben sollen...finde ich komisch, weil man ja eigentlich nur steuerlich Relevantes angibt, so dachte ich jedenfalls.

        Du musst eine Einkommensteuererklärung mit Anlage S, Umsatzsteuererklärung,
        Formular EÜR abgeben.
        Ich muss eine Umsatzsteuererklärung abgeben, wenn ich eine Umsatzsteuerbefreiung habe?

        In den Hauptvordruck ist das ALG 1 anzugeben unter Einkommenersatzleistungen
        Die EÜR muss elektronisch übermittelt werden. Dazu brauchst du ein Zertifikat
        ALG1 habe ich bereits unter Einkommensersatzleistungen angegeben, weil ich meine Steuererklärung fristgerecht abgegeben habe. Woher kriege ich ein Zertifikat?

        @L.E.Fant:
        Wie jetzt? 17.500? 2.400?
        17.500: Siehe weiter oben.
        2400: Freibetrag für die Übungsleiterpauschale. Vergiss das, trifft ja eh nicht zu.
        Zuletzt geändert von Superreich; 15.09.2020, 16:22.

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          #5
          Auch solle ich die Anlage S einreichen. Dort solle ich in Zeile 4 meine Einnahmen/Ausgaben eintragen. Auf Nachfrage, ob ich das nicht eher in Zeile 44 (Einnahmen aus der nebenberuflichen Tätigkeit) eintragen solle, verneinte der Sachbearbeitende dies.

          Stimmen die Informationen, die man mir gegeben hat? Muss ich meinen "Nebenverdienst" in Zeile 4 eintragen?
          Kann mir jemand noch diese Fragen beantworten? Ich finde es logischer, meinen Nebenverdienst auch in der Zeile anzugeben, bei der steht: Einnahmen aus der nebenberuflichen Tätigkeit (also Zeile 44).
          Falls es hilft, hier der Link zu der Anlage S: https://www.steuertipps.de/steuererk...endiger-arbeit

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            #6
            Vielleicht kommst Du ja zusammen mit den Einkommensersatzleistungen über den Grundfreibetrag? Du musst Deine Einnahmen jedenfalls erklären, das Finanzamt wird dann feststellen ob Steuer anfällt und wie hoch sie ist. Deine Aufgabe ist das nicht.

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              #7
              Was war eigentlich von Januar bis März?

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                #8
                Zitat von Superreich Beitrag anzeigen
                Muss ich meinen "Nebenverdienst" in Zeile 4 eintragen?
                Wer war Dein Auftraggeber?

                Kommentar


                  #9
                  Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
                  Vielleicht kommst Du ja zusammen mit den Einkommensersatzleistungen über den Grundfreibetrag? Du musst Deine Einnahmen jedenfalls erklären, das Finanzamt wird dann feststellen ob Steuer anfällt und wie hoch sie ist. Deine Aufgabe ist das nicht.
                  Stimmt, ist nicht meine Aufgabe. Ich verstehe nur immer gerne den Hintergrund einer Sache. Und ja, mit meinen Einkommensersatzleistungen komme ich über den Grundfreibetrag, aber höchstens 1000 Euro. Allerdings sind Einkommensersatzleistungen steuerfrei.

                  Was war eigentlich von Januar bis März?
                  Da war ich noch angestellt.

                  Wer war Dein Auftraggeber?
                  Privatpersonen (Instrumentalunterricht zu Hause) und eine Musikschule.
                  Zuletzt geändert von Superreich; 15.09.2020, 17:08.

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                    #10
                    Ich habe auch noch eine weitere Frage: Und zwar darf man neben ALG1 ja nur 165 Euro dazuverdienen, alles, was man mehr verdient, wird von ALG1 abgezogen. Das hieße ja, dass ich für jeden Monat (Sept-Dez 2019) als "Gewinn" immer das gleiche eingeben müsste: 165 Euro. Oder müsste ich als Einnahme meinen monatlichen Verdienst eintragen (das, was ich durch den Musikunterricht verdient habe) und als "Ausgabe" das abziehen, was mir das Arbeitsamt wieder abgezogen hat?

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                      #11
                      Zitat von Superreich Beitrag anzeigen
                      Allerdings sind Einkommensersatzleistungen steuerfrei.
                      Erhöhen aber den Steuersatz.

                      Zitat von Superreich Beitrag anzeigen
                      Da war ich noch angestellt.
                      Bist Du Dir wirklich sicher dass Du den Grundfreibetrag in dem Jahr nicht überschritten hast?

                      Zitat von Superreich Beitrag anzeigen
                      Privatpersonen (Instrumentalunterricht zu Hause) und eine Musikschule.
                      Musst Dich halt mal informieren, ob der Übungsleiterfreibetrag bei der Musikschule in Betracht kommen könnte.

                      Zitat von Superreich Beitrag anzeigen
                      müsste ich als Einnahme meinen monatlichen Verdienst eintragen
                      Die Steuererklärung geht immer von 1. Januar bis 31. Dezember.

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                        #12
                        Bist Du Dir wirklich sicher dass Du den Grundfreibetrag in dem Jahr nicht überschritten hast?
                        Doch, mit den ersten 3,5 Monaten habe ich den Grundfreibetrag überschritten (mit dem Bruttobetrag). Allerdings habe ich ja für diese Zeit auch schon Lohnsteuer bezahlt. Naja, keine Ahnung, ob ich am Ende Steuern zurückkriege. Das sollen die mal ausrechnen. Wenigstens habe ich jetzt das mit dem Grundfreibetrag verstanden.

                        Übungsleiterfreibetrag geht von der Musikschule aus nicht, das hatte ich gleich zu Anfang nachgefragt.

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                          #13
                          Die Steuererklärung geht immer von 1. Januar bis 31. Dezember.
                          Ich weiß nicht, ob ich das verstehe. Ich meinte, ob ich in der EÜR/Anlage S als "Gewinn" die 165 Euro angeben soll, die ich vom Arbeitsamt aus dazuverdienen durfte...oder ob ich den Betrag eintragen soll, den ich tatsächlich von der Musikschule etc. bekommen habe. Aber ich sehe gerade, dass das auf smartsteuer eh nicht so geht, das Formular gibt die Möglichkeit nicht. Ich guck mal, ob das auf Elster geht.

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                            #14
                            Zitat von Superreich Beitrag anzeigen
                            Ich habe auch noch eine weitere Frage: Und zwar darf man neben ALG1 ja nur 165 Euro dazuverdienen, alles, was man mehr verdient, wird von ALG1 abgezogen. Das hieße ja, dass ich für jeden Monat (Sept-Dez 2019) als "Gewinn" immer das gleiche eingeben müsste: 165 Euro. Oder müsste ich als Einnahme meinen monatlichen Verdienst eintragen (das, was ich durch den Musikunterricht verdient habe) und als "Ausgabe" das abziehen, was mir das Arbeitsamt wieder abgezogen hat?
                            Hallo,

                            nein,

                            du gibst dein Einkommen an.
                            Dafür hast du doch weniger ALG bekommen

                            Gruß FIGUL
                            Gruß FIGUL

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                              #15
                              Du errechnest doch in der EÜR Deinen Jahresgewinn. Und den überträgst Du in die Anlage S.

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