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Probleme mit "Bescheinigungen abrufen"

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    Probleme mit "Bescheinigungen abrufen"

    Wie jedes Jahr stehe ich vor der härtesten Woche: Einkommensteuer 2019.

    Und wie jedes Jahr habe ich gleiche arge ELSTER Probleme.

    Gleich nach dem Einstieg kam etwas mit „Bescheiningungen einfügen”. Um nichts auszulassen bejahte ich und habe jetzt folgendes Formular:
    Vorausfüllen der Steuererklärung

    Personenauswahl

    Wessen Bescheinigungen möchten Sie einfügen?

    Was sind Bescheinigungen in diesem Zusammenhang? Ich will nix bescheinigen sondern die Einkommensteuererklärung abgeben.

    Ich wählte also „Meine Bescheinigungen” aus und es wurde noch mysteriöser:
    Bescheinigungen abrufen

    Bitte überprüfen Sie noch einmal Ihre Angaben und senden Sie anschließend Ihre Anfrage ab.
    Abrufcode eingeben

    Abrufcode beantragt am
    25.07.2019


    Ich habe keine Ahnung davon, dass ich im Juli 2019 einen Abrufcode beantragt habe. Ich habe ausführliche Notizen zu ELSTER, aber nix zu "Abrufcode".

    Anscheinend muss ich mir den per Post zusenden lassen.

    Stimmt diese Vermutung?

    Wird die Einkommensteuererklärung via ELSTER irgendwann mal „postfrei”, d.h. echt digital ohne Zusendung von Passwörtern, Zugangsdaten oder Abrufcodes?

    Oder kann ich den Schritt „Bescheinigungen” irgendwie überspringen?

    #2
    Ich habe keine Ahnung davon, dass ich im Juli 2019 einen Abrufcode beantragt habe.
    Das ist jetzt aber allein dein Problem Du hast jedenfalls Ende Juli oder Anfang August 2019 einen Brief mit dem Abrufcode (XXXXX-XXXXX) erhalten.

    Was du mit dem Brief gemacht hast, wissen wir nicht. Du musst aber keine Bescheinigungen abrufen!
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Danke für die schnelle Antwort.
      Bleibt die Frage: Um welche Bescheinigungen handelt es sich dabei, wenn man sie nicht braucht ("Du musst aber keine Bescheinigungen abrufen!")?
      Ich habe jetzt mal weitergemacht und musste wieder einmal meine Steuernummer eingeben.
      Brief mit Abrufcode vom 31.7.2019 habe ich inzwischen gefunden (lag zwischen der Mitteilung der ID-Nummer und der Mitteilung des Aktivierungscodes und der Mitteilung des Abrufcodes 2018). Ist aber wohl hinfällig, nachdem ich die Bescheinigungen eh nicht benötige.

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        #4
        Hallo,

        Pflichtveranlagung? Da bist du sehr spät dran.
        Termin 31.Juli 2020
        Antragsveranlagung? Mach dir keinen Stress.
        Da hast du noch Zeit bis zum 31.12.2023

        Gruß FIGUL
        Gruß FIGUL

        Kommentar


          #5
          Es geht um die Daten z. B. der Lohnsteuerbescheinigung. Die kannst Du ja auch per Hand eintragen, kein Problem.

          Zitat von gavagai_der_dritte Beitrag anzeigen
          lag zwischen der Mitteilung der ID-Nummer
          Das ist beeindruckend. Die ID-Nummer wurde 2008 mitgeteilt
          (Es sei denn natürlich Du bist später erst in die Bundesrepublik gezogen).

          Kommentar


            #6
            Ist aber wohl hinfällig, nachdem ich die Bescheinigungen eh nicht benötige.
            Wenn du Bescheinigungen abrufst, siehst du, welche es für dich gibt. Kranken- und Pflegekasse gibt es z. B. auch bei Selbstständigen.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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              #7
              Zitat von gavagai_der_dritte Beitrag anzeigen
              Bleibt die Frage: Um welche Bescheinigungen handelt es sich dabei, wenn man sie nicht braucht
              .
              Hallo gavagai_der_dritte,

              wenn du schon Rentner bist lohnt sich der Bescheinigungsabruf, du bekommst deine Rentenbezugsmitteilung mit dem passenden jährlichen Rentenanpassungsbetrag zum Abruf.

              Tschüß

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                #8
                Dank an alle für die Antworten.

                @Figul

                „Pflichtveranlagung? Da bist du sehr spät dran.
                Termin 31.Juli 2020”

                Richtig. Ich lass mich immer zur Abgabe mahnen, da ich diese 4-5 Tage ungefähr so verabscheue wie einen Zahnarztbesuch.

                @L.E.Fant

                „Das ist beeindruckend. Die ID-Nummer wurde 2008 mitgeteilt”

                Richtig, das Schreiben ist vom 20.8.2008

                @Charlie24

                „Wenn du Bescheinigungen abrufst, siehst du, welche es für dich gibt.”

                Damit weiß ich kaum mehr über Bescheinigungen (Von wem? Über was?) als zuvor.

                Aber weil sie offensichtlich eh wurscht sind, soll es mir auch egal sein. Ich wollte nur keine evtl. Aufwandserleichterung auslassen.

                @Holzgoe

                Ich bin seit 2003 Vorruhestandsrentner und seit 2008 Vollrentner. Die Deutsche Rentenversicherung teilt mir und meiner Frau postalisch die Beträge mit (Mitte Januar). Meine Betriebsrentenmitteilung erhalte ich ähnlich.

                Die tippe ich dann in das ELSTER Formular. Kann ich was vereinfachen?

                Vielleicht spielt bei mir auch ein psychologisches Problem mit: wenn ich auf Hürden stoße, ist das für mich eine willkommene Gelegenheit die Einkommensteuererklärung zu unterbrechen. Und nichts tue ich derzeit lieber.

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                  #9
                  Zitat von gavagai_der_dritte Beitrag anzeigen
                  @Holzgoe

                  Ich bin seit 2003 Vorruhestandsrentner und seit 2008 Vollrentner. Die Deutsche Rentenversicherung teilt mir und meiner Frau postalisch die Beträge mit (Mitte Januar). Meine Betriebsrentenmitteilung erhalte ich ähnlich.

                  Die tippe ich dann in das ELSTER Formular. Kann ich was vereinfachen?
                  Klar, darum geht es doch in deinem Thread, siehe den Beitrag #7 von Holzgoe, insbesondere die Thematik "Rentenanpassungsbetrag".
                  Schönen Gruß

                  Picard777

                  P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                  Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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                    #10
                    Zitat von Picard777 Beitrag anzeigen

                    Klar, darum geht es doch in deinem Thread, siehe den Beitrag #7 von Holzgoe, insbesondere die Thematik "Rentenanpassungsbetrag".
                    Ich übernehme aus der jährlichen Mitteilung den Rentenbetrag in Anlage R, Zeile 5 und den Rentenanpassungsbetrag in Anlage R, Zeile 6, die Krankenkasse in Anlage Vorsorgeaufwand, Zeile 16 und die Pflege in Anlage Vorsorgeaufwand, Zeile 18. Das Ganze wiederhole ich für die Ehefrau. Oder - falls es R und Vorsorgeaufwand nur gesamt gibt (weiß ich jetzt gerade nicht) - ich addiere und übertrage dann.
                    Wo kann ich da was und wie vereinfachen?

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                      #11
                      Wo kann ich da was und wie vereinfachen?
                      Du musst nichts eintippen. Du rufst die Bescheinigungen von dir und deiner Ehefrau (Erst nach Antrag und Freischaltung möglich!) ab

                      und übernimmst die Daten in die Erklärung.
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                        #12
                        Zitat von gavagai_der_dritte Beitrag anzeigen
                        Wo kann ich da was und wie vereinfachen?
                        Über den Abruf der Bescheinigungen würden diese Werte automatisch eingetragen werden.
                        Ich glaube aber nicht, dass es für dich eine Vereinfachung ist. In der Zeit, in der wir dir den Abruf erklärt haben, trägst du die paar Zahlen selber ein, und es gibt eine hohe Wahrscheinlichkeit, dass du das nächstes Jahr vergessen hast und wir dann das Thema nochmals haben.

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                          #13
                          Zitat von multi Beitrag anzeigen
                          Über den Abruf der Bescheinigungen würden diese Werte automatisch eingetragen werden.
                          Ich glaube aber nicht, dass es für dich eine Vereinfachung ist. In der Zeit, in der wir dir den Abruf erklärt haben, trägst du die paar Zahlen selber ein, und es gibt eine hohe Wahrscheinlichkeit, dass du das nächstes Jahr vergessen hast und wir dann das Thema nochmals haben.
                          Da stimme ich dir zu. Ich muss hunderte andere Daten händisch in ELSTER eintragen, da kommt es auf die 2 x 4 auch nicht mehr an. Zumal es "(Erst nach Antrag und Freischaltung möglich!") wird. In der Zeit habe ich auch die 8 Zahlen übertragen und muss nicht Tage auf die Freischaltung warten.
                          Die tiefer gehende Frage ist: warum muss ich die Zahlen noch eintragen, wenn sie beim Amt schon vorliegen? Das Prozedere: Antrag und Freischaltung, damit der Steuerzahler vom Amt die Daten bekommt, die er dann in das digitale Formular überträgt und dieses dann ans Amt zurückschickt, könnte man extrem abkürzen. Meine Antwort: Vereinfachung ist nicht gewollt.

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                            #14
                            Zitat von gavagai_der_dritte Beitrag anzeigen
                            Die tiefer gehende Frage ist: warum muss ich die Zahlen noch eintragen, wenn sie beim Amt schon vorliegen? Das Prozedere: Antrag und Freischaltung, damit der Steuerzahler vom Amt die Daten bekommt, die er dann in das digitale Formular überträgt und dieses dann ans Amt zurückschickt, könnte man extrem abkürzen. Meine Antwort: Vereinfachung ist nicht gewollt.
                            So ein Quatsch. Man ist doch gerade auf dem Weg dahin, bei den Papierformularen für 2019 ist das ja auch schon genau so, bei den elektronischen Erklärungen wird das noch kommen und ist geplant. Das das -zu- lange dauert, ist sicherlich richtig, aber das Du das als Superidee verkaufen möchtest, auf die vor Dir noch nie Jemand gekommen ist und dass das deswegen nicht gewollt ist, ist dann doch etwas anmaßend :-)
                            Schönen Gruß

                            Picard777

                            P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                            Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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                              #15
                              Zitat von gavagai_der_dritte Beitrag anzeigen
                              In der Zeit habe ich auch die 8 Zahlen übertragen und muss nicht Tage auf die Freischaltung warten.
                              Die tiefer gehende Frage ist: warum muss ich die Zahlen noch eintragen, wenn sie beim Amt schon vorliegen? Das Prozedere: Antrag und Freischaltung, damit der Steuerzahler vom Amt die Daten bekommt, die er dann in das digitale Formular überträgt und dieses dann ans Amt zurückschickt, könnte man extrem abkürzen. Meine Antwort: Vereinfachung ist nicht gewollt.
                              Das ist natürlich eine originelle Ansicht, wenn du den Abrufcode schon vor Wochen bekommen und ihn daher zuvor beantragt haben musst.
                              Aber du hast letztes Jahr schon nicht begriffen, was der Bescheinigungsabruf und der Abrufcode sind und wozu du ihn beantragt hast, und ich bin nicht optimistisch, dass es dieses Jahr anders ist.

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