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Umsatzsteuervoranmeldung Kleinunternehmer + Auslandsgeschäfte

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    Umsatzsteuervoranmeldung Kleinunternehmer + Auslandsgeschäfte

    Hallo,

    ich bin beim Finanzamt als Freiberufler (Kleinunternehmer) registriert und habe zusätzlich eine USt-ID-Nr., da mein Hauptkunde in einem EU-Ausland sitzt. Hier findet das Reverse-Charge-Verfahren Anwendung. Für die Einnahmen, die durch diesen Kunden generiert werde, gebe ich daher auch eine Zusammenfassende Meldung ab. Neben dem Hauptkunden erledige ich ab und zu auch im Inland Aufträge und weise hier auf der Rechnung keine USt aus, da ich ja als Kleinunternehmer gemeldet bin. Dadurch nehme ich also insgesamt überhaupt keine USt ein.

    Meine Frage bezieht sich auf die Umsatzsteuervoranmeldung. Hier sind meine Geschäfte mit dem Hautpkunden im EU-Ausland meines Wissens in Zeile 40 einzutragen ("Nicht steuerbare sonstige Leistungen gemäß § 18b Satz 1 Nummer 2 UStG"). Muss ich aber meine sonstigen Einkünfte als Kleinunternehmer in Deutschland, für die ich eine Rechnung ohne USt ausstelle, auch irgendwo in der USt-VA eintragen, auch wenn die USt hierfür 0 ist? Und wenn ja, in welchem Feld? Oder sind diese nur in der EÜR einzubeziehen?

    Danke für die Hilfe!

    EDIT: Ich habe gerade bemerkt, dass ich die Frage wohl im falschen Forum gestellt habe. Kann ein Moderator sie vielleicht zu "Mein Elster" verschieben? Danke!
    Zuletzt geändert von enitank; 19.09.2020, 10:07.

    #2
    Vorab: Als Kleinunternehmer ist man von der Verpflichtung, eine ZM abzugeben, ausdrücklich befreit (§ 18a Abs. 4 UStG).

    Ansonsten findest du hier ausführliche Hinweise: [Link entfernt, da nicht alles richtig ist, was auf der Seite steht]

    Deine inländischen Umsätze musst du nur in der Umsatzsteuerjahreserklärung und natürlich in der EÜR erklären.
    Zuletzt geändert von Charlie24; 19.09.2020, 12:38.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Meiner Meinung nach musst du auch keine Voranmeldungen wegen der Umsätze mit deinem Hauptkunden in der EU abgeben, ohne ZM macht das ja

      auch keinen rechten Sinn.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

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        #4
        Jetzt habe ich doch noch eine Seite gefunden, die den aktuellen Rechtsstand wiedergibt:
        https://www.billomat.com/magazin/als...#privacy-layer
        Freundliche Grüße
        Charlie24

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