Hallo,
ich bin beim Finanzamt als Freiberufler (Kleinunternehmer) registriert und habe zusätzlich eine USt-ID-Nr., da mein Hauptkunde in einem EU-Ausland sitzt. Hier findet das Reverse-Charge-Verfahren Anwendung. Für die Einnahmen, die durch diesen Kunden generiert werde, gebe ich daher auch eine Zusammenfassende Meldung ab. Neben dem Hauptkunden erledige ich ab und zu auch im Inland Aufträge und weise hier auf der Rechnung keine USt aus, da ich ja als Kleinunternehmer gemeldet bin. Dadurch nehme ich also insgesamt überhaupt keine USt ein.
Meine Frage bezieht sich auf die Umsatzsteuervoranmeldung. Hier sind meine Geschäfte mit dem Hautpkunden im EU-Ausland meines Wissens in Zeile 40 einzutragen ("Nicht steuerbare sonstige Leistungen gemäß § 18b Satz 1 Nummer 2 UStG"). Muss ich aber meine sonstigen Einkünfte als Kleinunternehmer in Deutschland, für die ich eine Rechnung ohne USt ausstelle, auch irgendwo in der USt-VA eintragen, auch wenn die USt hierfür 0 ist? Und wenn ja, in welchem Feld? Oder sind diese nur in der EÜR einzubeziehen?
Danke für die Hilfe!
EDIT: Ich habe gerade bemerkt, dass ich die Frage wohl im falschen Forum gestellt habe. Kann ein Moderator sie vielleicht zu "Mein Elster" verschieben? Danke!
ich bin beim Finanzamt als Freiberufler (Kleinunternehmer) registriert und habe zusätzlich eine USt-ID-Nr., da mein Hauptkunde in einem EU-Ausland sitzt. Hier findet das Reverse-Charge-Verfahren Anwendung. Für die Einnahmen, die durch diesen Kunden generiert werde, gebe ich daher auch eine Zusammenfassende Meldung ab. Neben dem Hauptkunden erledige ich ab und zu auch im Inland Aufträge und weise hier auf der Rechnung keine USt aus, da ich ja als Kleinunternehmer gemeldet bin. Dadurch nehme ich also insgesamt überhaupt keine USt ein.
Meine Frage bezieht sich auf die Umsatzsteuervoranmeldung. Hier sind meine Geschäfte mit dem Hautpkunden im EU-Ausland meines Wissens in Zeile 40 einzutragen ("Nicht steuerbare sonstige Leistungen gemäß § 18b Satz 1 Nummer 2 UStG"). Muss ich aber meine sonstigen Einkünfte als Kleinunternehmer in Deutschland, für die ich eine Rechnung ohne USt ausstelle, auch irgendwo in der USt-VA eintragen, auch wenn die USt hierfür 0 ist? Und wenn ja, in welchem Feld? Oder sind diese nur in der EÜR einzubeziehen?
Danke für die Hilfe!
EDIT: Ich habe gerade bemerkt, dass ich die Frage wohl im falschen Forum gestellt habe. Kann ein Moderator sie vielleicht zu "Mein Elster" verschieben? Danke!
Kommentar