Hallo und guten Abend ins Forum,
ich habe die Suchfunktionen benutzt und bin leider bezüglich meiner Fragestellung nicht wirklich fündig geworden.
Seit gestern versuche ich meine "ANLAGE V" im Elster Portal auszufüllen.
Ich bin in einer Grundstücksgemeinschaft meiner Familie und habe wie jedes Jahr einen "Bescheid über anteilige Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung".
Für gewöhnlich, und damit meine ich bis 2018 konnte ich die Basisangaben machen und dann in Zeile 25 meine Anteiligen Einkünfte eingeben und dann die Steuernummer der Grundstücksgemeinschaft. Damit war es dann gut und alles nahm seinen Lauf.
(Das Haus ist von 1896, hat 6 Mietparteien und ist kein Neubau ... und die genauen Quadratmeter, etc. kenne ich gar nicht)
Jetzt wird bei der Formularprüfung angemeckert, dass ich keine "Allgemeinen Angaben zum Grundstück" gemacht habe.
Wenn ich diese dann eintrage, werden immer weitere Felder als Notwendig und Fehlerhaft markiert, und ich soll überall die Einnahmen, Quadratmeter, etc. eintragen.
Aber genau dafür bezahlen wir doch den Steuerberater, damit er das alles ermittelt, ans FA übermittelt und ich diese Angaben jetzt nicht noch mal machen muss. Mit dem Risiko, dass ich etwas falsch eintrage.
Hat jemand ein ähnliches Problem und kann mir den Weg zur Lösung aufzeigen ?
Liebe Grüße, Hans
ich habe die Suchfunktionen benutzt und bin leider bezüglich meiner Fragestellung nicht wirklich fündig geworden.
Seit gestern versuche ich meine "ANLAGE V" im Elster Portal auszufüllen.
Ich bin in einer Grundstücksgemeinschaft meiner Familie und habe wie jedes Jahr einen "Bescheid über anteilige Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung".
Für gewöhnlich, und damit meine ich bis 2018 konnte ich die Basisangaben machen und dann in Zeile 25 meine Anteiligen Einkünfte eingeben und dann die Steuernummer der Grundstücksgemeinschaft. Damit war es dann gut und alles nahm seinen Lauf.
(Das Haus ist von 1896, hat 6 Mietparteien und ist kein Neubau ... und die genauen Quadratmeter, etc. kenne ich gar nicht)
Jetzt wird bei der Formularprüfung angemeckert, dass ich keine "Allgemeinen Angaben zum Grundstück" gemacht habe.
Wenn ich diese dann eintrage, werden immer weitere Felder als Notwendig und Fehlerhaft markiert, und ich soll überall die Einnahmen, Quadratmeter, etc. eintragen.
Aber genau dafür bezahlen wir doch den Steuerberater, damit er das alles ermittelt, ans FA übermittelt und ich diese Angaben jetzt nicht noch mal machen muss. Mit dem Risiko, dass ich etwas falsch eintrage.
Hat jemand ein ähnliches Problem und kann mir den Weg zur Lösung aufzeigen ?
Liebe Grüße, Hans
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