In der Hilfe zu Zeile 19 steht:
Private Kfz-Nutzung (Zeile 19)
Nutzen Sie ein zum Betriebsvermögen gehörendes Fahrzeug auch zu privaten Zwecken, ist der private Nutzungswert als Betriebseinnahme zu erfassen.
Für Fahrzeuge, die mehr als 50 Prozent betrieblich genutzt werden, ist grundsätzlich der Wert pauschal nach dem folgenden Beispiel (sogenannte 1 Prozent-Regelung gemäß § 6 Absatz 1 Nummer 4 EStG) zu ermitteln:
Wie darf ich das verstehen, wenn ich doch mein privates KFZ in das Betriebsvermögen übernommen habe, mehr als 50% geschäftlich damit fahre und ein Fahrtenbuch führe.
Wieso soll ich dann grundsätzlich die 1% Methode eintragen?
VG
Private Kfz-Nutzung (Zeile 19)
Nutzen Sie ein zum Betriebsvermögen gehörendes Fahrzeug auch zu privaten Zwecken, ist der private Nutzungswert als Betriebseinnahme zu erfassen.
Für Fahrzeuge, die mehr als 50 Prozent betrieblich genutzt werden, ist grundsätzlich der Wert pauschal nach dem folgenden Beispiel (sogenannte 1 Prozent-Regelung gemäß § 6 Absatz 1 Nummer 4 EStG) zu ermitteln:
Wie darf ich das verstehen, wenn ich doch mein privates KFZ in das Betriebsvermögen übernommen habe, mehr als 50% geschäftlich damit fahre und ein Fahrtenbuch führe.
Wieso soll ich dann grundsätzlich die 1% Methode eintragen?
VG
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