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    Zeile 19 bei EÜR

    In der Hilfe zu Zeile 19 steht:
    Private Kfz-Nutzung (Zeile 19)


    Nutzen Sie ein zum Betriebsvermögen gehörendes Fahrzeug auch zu privaten Zwecken, ist der private Nutzungswert als Betriebseinnahme zu erfassen.
    Für Fahrzeuge, die mehr als 50 Prozent betrieblich genutzt werden, ist grundsätzlich der Wert pauschal nach dem folgenden Beispiel (sogenannte 1 Prozent-Regelung gemäß § 6 Absatz 1 Nummer 4 EStG) zu ermitteln:

    Wie darf ich das verstehen, wenn ich doch mein privates KFZ in das Betriebsvermögen übernommen habe, mehr als 50% geschäftlich damit fahre und ein Fahrtenbuch führe.

    Wieso soll ich dann grundsätzlich die 1% Methode eintragen?
    VG

    #2
    1 Eine Hilfe zu Zeile 19 des Anwenderforums gibt es nicht. Mit welchem Programm arbeitest Du, damit das in das passende Unterforum verschoben werden kann ?
    2. Sollst Du nicht. Da ist gemeint "grundsätzlich" im Sinne von "Grundsatz, wenn nicht Ausnahme". Und das Fahrtenbuch ist die Ausnahme. Die Anwendungshilfe in Elsterformular (vermutlich auch in Mein Elster) lautet vollständig wie folgt, weswegen ich vermute, dass Du nicht zu Ende gelesen hast, siehe die Passage mit "Alternativ":



    Nutzen Sie ein zum Betriebsvermögen gehörendes Fahrzeug auch zu privaten Zwecken, ist der private Nutzungswert als Betriebseinnahme zu erfassen.

    Für Fahrzeuge, die zu mehr als 50 % betrieblich genutzt werden, ist grundsätzlich der Wert pauschal nach dem folgenden Beispiel (sog. 1-%-Regelung gem. § 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG) zu ermitteln:

    Bruttolistenpreis x Kalendermonate x 1% = Nutzungswert
    20.000 Euro x 12 x 1% = 2.400 Euro
    Begrenzt wird dieser Betrag durch die sog. Kostendeckelung (vgl. Ausführungen zu Zeile 85).

    Für Umsatzsteuerzwecke kann aus Vereinfachungsgründen von dem Nutzungswert für die nicht mit Vorsteuern belasteten Kosten ein Abschlag von 20 % vorgenommen werden. Die auf den restlichen Betrag entfallende Umsatzsteuer ist in Zeile 16 mit zu berücksichtigen.

    Alternativ hierzu können Sie den tatsächlichen privaten Nutzungsanteil an den Gesamtkosten des/der jeweiligen Kfz (
    vgl.Zeilen 31, 61 und 81 bis 83) durch Führen eines Fahrtenbuches ermitteln. Der private Nutzungswert eines Fahrzeugs, das nicht zu mehr als 50 % betrieblich genutzt wird, ist mit dem auf die nicht betrieblichen Fahrten entfallenden Anteil an den Gesamtaufwendungen für das Kraftfahrzeug zu bewerten.

    Weitere Erläuterungen finden Sie im
    BMF-Schreiben vom 18.11.2009, (BStBl I S. 1326 und vom 15.11.2012 BStBl I S. 1099) und vom 05.06.2014, BStBl I S.835 und vom 24.01.2018, BStBl I S. 272.

    Bei
    steuerbegünstigten Körperschaften ist die Nutzung außerhalb des steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetriebes anzugeben.
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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      #3
      Vielen Dank für den Hinweis. Ich meinte natürlich die Hilfe im Elster Formular. Bin nue hier und ging davon aus, wir reden nur über Elster.

      Ich habe den gesamten Text der Hilfe zu dem Punkt im Eingabeformular hier her kopiert. Mehr ist da nicht. Mit Alternativ steht da nichts. Oh je, was ist das blos wieder für ein unmöggliches Vorgehen des Finanzamtes.
      VG

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        #4
        Ich habe den gesamten Text der Hilfe zu dem Punkt im Eingabeformular hier her kopiert.
        Das kann nicht stimmen. Die Hilfetexte zu Zeile 19 der EÜR sind bei ElsterFormular und Mein ELSTER wortgleich.

        EÜR_19_Hilfe.JPG
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Äußerst merkwürdig. Jetzt habe ich mich erneut eingeloggt und den Punkt aufgerufen und siehe da, jetzt sehe ich auch den erweiterten text. der war vorher definitiv nicht da. (auf der rechten Seite des Bildschirms und mein Bildschirm ist nicht klein.

          VG

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