Hallo Forenmitglieder.
Ich bin beim Ausfüllen des EÜR Onlineformulars auf einen Punkt gestossen, der mich ratlos macht.
Ich bringe in meinen Gewerbebetrieb einige GWG aus dem Privatbereich ein. Wo können, bzw. müssen die berücksichtigt werden? Die Anlage AVEÜR hat als Überschrift:
4 - Bewegliche Wirtschaftsgüter (ohne GWG)
Hier soll ich also nur Wirtschaftsgüter deren Anschaffungswert über 800 Euro ist und keine GWG sind, eintragen. Wo trage ich z.B. 3 GWG mit je einem Wert von 150,- € zur Sofortabschreibung im WJ ein?
Wie diese Einlage dann steuerlich bei der Gewinnermittlung berücksichtigt wird, geht aus der Übersicht nach Abschluss der Eingaben auch nicht hervor.
Wer weiß Rat hierzu?
VG
WB500
Ich bin beim Ausfüllen des EÜR Onlineformulars auf einen Punkt gestossen, der mich ratlos macht.
Ich bringe in meinen Gewerbebetrieb einige GWG aus dem Privatbereich ein. Wo können, bzw. müssen die berücksichtigt werden? Die Anlage AVEÜR hat als Überschrift:
4 - Bewegliche Wirtschaftsgüter (ohne GWG)
Hier soll ich also nur Wirtschaftsgüter deren Anschaffungswert über 800 Euro ist und keine GWG sind, eintragen. Wo trage ich z.B. 3 GWG mit je einem Wert von 150,- € zur Sofortabschreibung im WJ ein?
Wie diese Einlage dann steuerlich bei der Gewinnermittlung berücksichtigt wird, geht aus der Übersicht nach Abschluss der Eingaben auch nicht hervor.
Wer weiß Rat hierzu?
VG
WB500
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