Hallo,
Du erklärst es doch. Und eine Falschangabe wäre eine Straftat.
Wenn beispielsweise irgendwo nur eine Rechnung von deinem angeblich nicht ausgeübten Gewerbe auftaucht (etwa bei einer Betriebsprüfung bei einem deiner Kunden), dann würde die mögliche Kontrollmitteilung dir richtig Probleme bescheren. Aber keine Sorge, ich glaub' dir, dass das Gewerbe still steht, und das Finanzamt wird das auch tun.
Nein, das können sie nicht (besser: "dürfen sie nicht").
Na ja, so selten ist ein inaktives Gewerbe nun auch nicht. Imho sollte eine formlose Mitteilung, dass kein oder nur ein sehr geringer Umsatz erzielt wurde und der Gewinn unter 410 Euro lag reichen - das Finanzamt hat auch besseres zu tun als sich mit solchen Belanglosigkeiten zu beschäftigen.
Hier gab es aber bereits eine Schätzung, für den Fall dürftest du recht haben und die Erklärung muss abgegeben werden (jetzt hat man sich schließlich schon beschäftigt).
Stefan
Aber meine Frage wäre dann, wie will sich das Finanzamt denn davon überzeugen, dass ich auch wirklich keine Umsätze/Gewinne mit dem Gewerbe erzielt habe?
Wenn beispielsweise irgendwo nur eine Rechnung von deinem angeblich nicht ausgeübten Gewerbe auftaucht (etwa bei einer Betriebsprüfung bei einem deiner Kunden), dann würde die mögliche Kontrollmitteilung dir richtig Probleme bescheren. Aber keine Sorge, ich glaub' dir, dass das Gewerbe still steht, und das Finanzamt wird das auch tun.
Die können doch einfach sagen "du hast bestimmt XYZ € erwirtschaftet, beweiße uns das Gegenteil.
Für die Zeit, in der das Gewerbe angemeldet war, wirst du wohl Erklärungen abgeben müssen.
Hier gab es aber bereits eine Schätzung, für den Fall dürftest du recht haben und die Erklärung muss abgegeben werden (jetzt hat man sich schließlich schon beschäftigt).
Stefan
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