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Gewerbe - Inaktiv - Schätzung?

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    #16
    Hallo,

    Aber meine Frage wäre dann, wie will sich das Finanzamt denn davon überzeugen, dass ich auch wirklich keine Umsätze/Gewinne mit dem Gewerbe erzielt habe?
    Du erklärst es doch. Und eine Falschangabe wäre eine Straftat.
    Wenn beispielsweise irgendwo nur eine Rechnung von deinem angeblich nicht ausgeübten Gewerbe auftaucht (etwa bei einer Betriebsprüfung bei einem deiner Kunden), dann würde die mögliche Kontrollmitteilung dir richtig Probleme bescheren. Aber keine Sorge, ich glaub' dir, dass das Gewerbe still steht, und das Finanzamt wird das auch tun.

    Die können doch einfach sagen "du hast bestimmt XYZ € erwirtschaftet, beweiße uns das Gegenteil.
    Nein, das können sie nicht (besser: "dürfen sie nicht").

    Für die Zeit, in der das Gewerbe angemeldet war, wirst du wohl Erklärungen abgeben müssen.
    Na ja, so selten ist ein inaktives Gewerbe nun auch nicht. Imho sollte eine formlose Mitteilung, dass kein oder nur ein sehr geringer Umsatz erzielt wurde und der Gewinn unter 410 Euro lag reichen - das Finanzamt hat auch besseres zu tun als sich mit solchen Belanglosigkeiten zu beschäftigen.
    Hier gab es aber bereits eine Schätzung, für den Fall dürftest du recht haben und die Erklärung muss abgegeben werden (jetzt hat man sich schließlich schon beschäftigt).

    Stefan
    Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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      #17
      Zitat von reckoner Beitrag anzeigen
      Hallo,

      Du erklärst es doch. Und eine Falschangabe wäre eine Straftat.
      Wenn beispielsweise irgendwo nur eine Rechnung von deinem angeblich nicht ausgeübten Gewerbe auftaucht (etwa bei einer Betriebsprüfung bei einem deiner Kunden), dann würde die mögliche Kontrollmitteilung dir richtig Probleme bescheren. Aber keine Sorge, ich glaub' dir, dass das Gewerbe still steht, und das Finanzamt wird das auch tun.

      Nein, das können sie nicht (besser: "dürfen sie nicht").

      Na ja, so selten ist ein inaktives Gewerbe nun auch nicht. Imho sollte eine formlose Mitteilung, dass kein oder nur ein sehr geringer Umsatz erzielt wurde und der Gewinn unter 410 Euro lag reichen - das Finanzamt hat auch besseres zu tun als sich mit solchen Belanglosigkeiten zu beschäftigen.
      Hier gab es aber bereits eine Schätzung, für den Fall dürftest du recht haben und die Erklärung muss abgegeben werden (jetzt hat man sich schließlich schon beschäftigt).

      Stefan
      Danke für den Beitrag

      Ich werde am Montag beim Finanzamt anrufen und das Gewerbe als "ruhend" melden, dann brauche ich das nicht gleich abzumelden. Und auch zwecks der Schätzung und was für Unterlagen sie dann von mir haben wollen da ja das Gewerbe eigentlich keinen Umsatz erwirtschaftet hat.

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        #18
        Zitat von PassivAktiv Beitrag anzeigen
        Ich werde am Montag beim Finanzamt anrufen und das Gewerbe als "ruhend" melden
        Den Status gibt es eigentlich gar nicht. Entweder Du hast ein Gewerbe oder Du hast keins.

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          #19
          Den Status gibt es eigentlich gar nicht. Entweder Du hast ein Gewerbe oder Du hast keins.
          Den Status gibt es schon, nur er fällt nicht darunter. Sein "Betrieb" war ja offensichtlich von Anfang an inaktiv.

          https://www.smartsteuer.de/online/le...unterbrechung/
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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