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Gewerbe - Inaktiv - Schätzung?

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    Gewerbe - Inaktiv - Schätzung?

    Hallo,
    ich habe vor 2 Jahren ein Gewerbe (GewA1) angemeldet welches bis heute inaktiv ist. Nun habe ich vom Finanzamt eine Schätzung erhalten und solle die Steuererklärung von 2018 und 2019 einreichen. Ich bin Vollzeitangestellter in einem Betrieb der aber nichts mit dem von mir angemeldetem Gewerbe zu tun hat, und habe zuvor nie eine Steuererklärung eingereicht ehrlich gesagt.
    Ich möchte das über Elster Online machen. Welche Anlagen kreuze ich nun an besten für mich an?

    Vielen Dank für die Auskunft.
    Zuletzt geändert von ; 26.09.2020, 14:48.

    #2
    Welche Anlagen kreuze ich nun an besten für mich an?
    Welche Einkünfte erzielst du denn außer den 0 € aus dem inaktiven Gewerbe?
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
      Welche Einkünfte erzielst du denn außer den 0 € aus dem inaktiven Gewerbe?
      Keine. Das ist es ja
      Deswegen frage ich mich ob ich da die Anlage für selbstständige ankreuzen soll oder nicht? Denn ich habe keine Rechnungen, nichts....

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        #4
        Zitat von PassivAktiv Beitrag anzeigen

        Keine. Das ist es ja
        Deswegen frage ich mich ob ich da die Anlage für selbstständige ankreuzen soll oder nicht? Denn ich habe keine Rechnungen, nichts....
        Hallo,

        keine?
        Du beziehst doch Einkünfte als Angestellter

        Gruß FIGUL
        Gruß FIGUL

        Kommentar


          #5
          Zitat von FIGUL Beitrag anzeigen

          Hallo,

          keine?
          Du beziehst doch Einkünfte als Angestellter

          Gruß FIGUL
          Ich bin Angesteller in einem Betrieb, aber der hat nichts mit dem von mir angemeldetem Gewerbe zu tun.


          edit: hab das im Hauptbeitrag erweitert. Danke

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            #6
            Hallo,

            bei der Steuererklärung müssen sämtliche Einkünfte erklärt werden.
            Und wie bei dir auch die Einkünfte aus GB (wenn auch null)

            Gruß FIGUL
            Gruß FIGUL

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              #7
              Einkommensteuererklärung mit
              - Anlage G
              - Anlage N
              - Anlage Vorsorgeaufwand

              Einnahmeüberschussrechnung

              Falls die Umsatzsteuer und Gewerbesteuer geschätzt wurden, dann auch hier die entsprechenden Erklärungen.

              Kommentar


                #8
                Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
                Einkommensteuererklärung mit
                - Anlage G
                - Anlage N
                - Anlage Vorsorgeaufwand

                Einnahmeüberschussrechnung

                Falls die Umsatzsteuer und Gewerbesteuer geschätzt wurden, dann auch hier die entsprechenden Erklärungen.
                "Anlage G

                Haben Sie Einkünfte aus Gewerbebetrieb, dann können hier Angaben zum Gewinn und zur Steuerermäßigung nach § 35 EStG gemacht werden. Hinzu kommen Daten zum Veräußerungsgewinn eines Betriebes, Teilbetriebes oder Mitunternehmeranteils und Sonstiges.
                "

                Auch wenn man keine Einkünftige hat? Man kann ja keine Rechnungen usw. vorzeigen...?

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                  #9
                  Rechnungen will sich das Finanzamt sowieso nicht vorzeigen lassen! Wurden denn vom Finanzamt keine gewerblichen Einkünfte geschätzt? Wenn Du ein Gewerbe angemeldet hast dann musst Du die gewerblichen Einkünfte auch erklären, auch wenn sie Null sind.

                  Kommentar


                    #10
                    Es wäre vielleicht nicht ungeschickt, das nicht ausgeübte Gewerbe wieder abzumelden!
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                      #11
                      Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
                      Rechnungen will sich das Finanzamt sowieso nicht vorzeigen lassen! Wurden denn vom Finanzamt keine gewerblichen Einkünfte geschätzt? Wenn Du ein Gewerbe angemeldet hast dann musst Du die gewerblichen Einkünfte auch erklären, auch wenn sie Null sind.
                      Doch, ich habe eine Schätzung vom Finanzamt erhalten.

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                        #12
                        Wurden die gewerblichen Einkünfte geschätzt?

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                          #13
                          Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                          Es wäre vielleicht nicht ungeschickt, das nicht ausgeübte Gewerbe wieder abzumelden!
                          Werde ich wohl auch machen. Aber meine Frage wäre dann, wie will sich das Finanzamt denn davon überzeugen, dass ich auch wirklich keine Umsätze/Gewinne mit dem Gewerbe erzielt habe? Ich meine, das Finanzamt kann ja vieles behaupten. Die können doch einfach sagen "du hast bestimmt XYZ € erwirtschaftet, beweiße uns das Gegenteil." ???

                          Kommentar


                            #14
                            Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
                            Wurden die gewerblichen Einkünfte geschätzt?
                            Genau, das wurde geschätzt.

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                              #15
                              Aber meine Frage wäre dann, wie will sich das Finanzamt denn davon überzeugen, dass ich auch wirklich keine Umsätze/Gewinne mit dem Gewerbe erzielt habe?
                              Für die Zeit, in der das Gewerbe angemeldet war, wirst du wohl Erklärungen abgeben müssen. Das Finanzamt geht davon aus, dass eine Gewerbeanmeldung

                              nicht zum Spaß erfolgt.
                              Freundliche Grüße
                              Charlie24

                              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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