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Erstellung/Übermittlung ebilanz direkt in MeinElster

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    Erstellung/Übermittlung ebilanz direkt in MeinElster

    Wieso gibt es eigentlich kein Modul zur Erstellung/elektronischen Übermittlung der Bilanz, sondern muss man dazu entgeltpflichtig dritte Anbieter in Anspruch nehmen? Danke schön!

    #2
    Wahrscheinlich kommt es den Behörden zu teuer, für Betriebe, die meistens sowieso ihre eigene Software benutzen, extra was zu entwickeln.

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      #3
      Ich denke, wer als Einzelunternehmer oder Personengesellschaft freiillig bilanziert oder wegen Überschreiten der Grenzen bilanzieren muss, ist finanziell entweder ausreichend "auf Rosen gebetet" oder bedient sich sowieso eines Steuerberaters. Und wer eine Kapitalgesellschaft "betreibt" und dadurch auch noch eine Körperschaftsteuererklärung erstellen muss, hat meist auch einen Steuerberater.
      Schönen Gruß

      Picard777

      P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

      Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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        #4
        Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
        Wahrscheinlich kommt es den Behörden zu teuer, für Betriebe, die meistens sowieso ihre eigene Software benutzen, extra was zu entwickeln.
        Da die E-Bilanz in aller Regel auf der Grundlage von Buchhaltungsprogrammen erstellt wird, beschränkt sich die kostenlose Vorarbeit der Finanzverwaltung auf

        die Bereitstellung der für die Übermittlung von E-Bilanzen benötigten Taxonomieversionen. Im Übrigen gibt es eine kostenlose Software, auf die auch auf den

        offiziellen Elster-Seiten ausdrücklich hingewiesen wird: https://www.myebilanz.de/000-was-ist-myebilanz.php
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Vielen Dank ringsum!

          "Myebilanz" hatte ich dort gefunden; die kostenfreie Basisversion ist aber absurd unkomfortabel bis praktisch nicht nutzbar (man muss an einer ini-Datei herumfrickeln, wobei man raten muss, welche Zeilen man editieren muss und wie die Syntax der maßgeblichen Zeilen ist). Ich habe dann ein anderes Programm gefunden und dafür bezahlt.

          Bei meiner GmbH, einer Holding, gibt es so wenige Geschäftsvorfälle, dass ich ohne Buchhaltungsprogramm arbeite. Das notwendige inhaltliche Verständnis habe ich bzw. kann es mir bei auftretenden Fragen aneignen. Die Einreichung der Steuererklärung - und diese umfasst heutzutage eine Bilanz etc. in elektronischer Form - sollte ohne externe Kosten möglich sein.

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            #6
            Es entstehen doch auch keine extremen Kosten. Ich verwende ein Buchhaltungsprogramm, dass jährliche Updatekosten von 60,00 € verursacht, die

            Erstanschaffung der Lizenz hat mich 100,00 € gekostet. Damit kann ich nicht nur E-Bilanzen übermitteln, sondern bei Bedarf auch eine EÜR oder

            Umsatzsteuervoranmeldungen und -erklärungen. Außerdem kann ich damit auch Anlagevermögen ordentlich verwalten und Rechnungen schreiben.

            Bei Myebilanz gibt es auch eine kostenpflichtige Version, die mir allerdings im Verhältnis zu den Kosten meines Buchhaltungsprogramms nicht unbedingt

            billig erscheint.

            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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              #7
              Umgekehrt dürfte eher richtig sein: Die Finanzämter sind nicht verpflichtet kostenlose Steuererklärungsprogramme zur Verfügung zu stellen. Das ist auch -insbesondere bei steigendem Komfort- problematisch wegen der Konkurrenzsituation zu kommerziellen Anbietern. In vielen Bereichen gibt es kulanterweise ein solches Angebot, aber halt nicht überall. Oder anders ausgedrückt: Wer den Mehrwert will und glaubt die Vorteile einer Kapitalgesellschaft oder gar Holding in Anspruch nehmen zu müssen, muss in seine Überlegungen auch die Nachteile einbeziehen und nicht Rosinen picken.
              Schönen Gruß

              Picard777

              P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

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                #8
                Wieso wird bei externen e-Bilanz Übermittlungsprogramm eine Elster Steuer Nr. benötigt ?
                Woher bekommt man diese Steuer Nummer ? Wieso nicht die Est. Steuer Nr. ?

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                  #9
                  Woher bekommt man diese Steuer Nummer ? Wieso nicht die Est. Steuer Nr. ?
                  Es wird die für den Betrieb vergebene Steuernummer benötigt, die kann auch mit der Steuernummer für die Einkommensteuer identisch sein.

                  Allerdings wird bei der E-Bilanz das vereinheitlichte Bundesformat (13-stellig) verlangt. Die meisten Programme beherrschen die Umwandlung.

                  https://de.wikipedia.org/wiki/Steuernummer

                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                    #10
                    Guten Abend, hat jemand eine Empfehlung für eine Software, mit der man die EBilanz erstellen und übermitteln kann. Meine bisherige Buchungssoftware würde dies nur mit zusätzlichem riesigen Aufwand können. Insofern suche ich nach einer Alternativen/Möglichkeit. Habe als Einzelunternehmer nur wenige Buchungen pro Monat.

                    Vielen Dank!

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                      #11
                      Wir tun uns mit Empfehlungen hier schwer. Produktwerbung ist hier im Forum nicht erwünscht. Ich selbst verwende ein preisgünstiges

                      Buchhaltungsprogramm, das in der Erstanschaffung aktuell 110,00 € brutto kostet und jährlich Updatekosten von 59,00 € verursacht.
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                        #12
                        Neutral ausgedrückt: Unter www.elster.de gibt es einen großen Button namens "Weitere Softwareprodukte" (https://www.elster.de/elsterweb/softwareprodukt ), über den Du Produkte suchen kannst. Wenn ich jetzt das Betriebssystem nicht bei der Suche spezifiziere, erhalte ich 131 Treffer für E-Bilanz.
                        Schönen Gruß

                        Picard777

                        P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

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                          #13
                          Vollständig ist diese Liste allerdings nicht. Die Buchhaltungssoftware, die ich verwende, ist dort nicht aufgeführt.
                          Freundliche Grüße
                          Charlie24

                          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                            #14
                            Dann sollte der Anbieter sich dort mal melden, schießt sich ja werbetechnisch selbst ins Knie - sofern er kommerzielle Interessen überhaupt hat.
                            Schönen Gruß

                            Picard777

                            P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                            Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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                              #15
                              Natürlich hat der Anbieter kommerzielle Interessen, aber ich sehe es jetzt nicht als meine Aufgabe an, ihn auf die Möglichkeit der Registrierung

                              seines Produkts bei Mein ELSTER hinzuweisen. So schlau müsste der doch eigentlich selbst sein. Mit den bekannten Anbietern kann er

                              unter Preis- / Leistungsaspekten nämlich locker mithalten.
                              Freundliche Grüße
                              Charlie24

                              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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