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Kapitalerträge in Elster Online Problem

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    Kapitalerträge in Elster Online Problem

    Hallo,

    ich bin verheiratet und erstelle die Steuer für meine Frau und mich gemeinsam inkl. Günstigerprüfung. Meine Frau und ich haben beide Kapitalerträge erhalten. Ich habe somit eine Anlage Kap für meine Frau und mich separat erstellt. Ich habe in beiden Anlagen Zeile 4 und 5 Häckchen gesetzt. Wir haben beide auch teilweise unseren Freistellungsauftrag genutzt und keine Steuern auf Erträge gezahlt. Bei einem weiteren Institut haben wir allerdings steuern gezahlt. Somit wollte ich ebenfalls den genutzten Freistellunghöhe eintragen. In Zeile 13 Sparer Pauschbetrag habe ich den verwendeten Freibetrag eingetragen. In Summe haben wir weniger als 801€ Sparer Pauschbetrag verwendet. Ich muss diesen aber doch angeben, oder lasse ich ihn weg?

    Ich bekomme folgenden Fehler:

    Es wurde der Antrag auf Günstigerprüfung für sämtliche Kapitalerträge gestellt, gleichzeitig wurden jedoch auch Angaben zum Sparer-Pauschbetrag, der auf die in der Anlage KAP nicht enthaltenen Kapitalerträge entfällt, getätigt. Die Angaben widersprechen sich.
    Ein weiterer Fehler ist folgender:

    Kapitalertragsteuer und / oder Solidaritätszuschlag zur Kapitalertragsteuer laut Bescheinigung(en) eingegeben, es wurden aber keine zugehörigen Kapitalerträge erklärt (Ehefrau/Person B).Meine Frau ist im Gegensatz zu mir kirchensteuerpflichtig. Ich habe den Hacken in Zeile 6 nicht gesetzt. Meine Frau hat teilweise den Sparerpasuchbetrag verwendet. In einem Fall nicht. Hier wurde allerdings auch kirchensteuer abgeführt. Somit wurden keine Erträge ohne Pauschbetrag eingenommen bei denen keine Kirchensteuer gezahlt wurde. Muss ich den Hacken dennoch setzen?


    Da wir immer gemeinsam die Steuererklärung durchführen. Muss ich überhaupt zwei Kap Formulare erstellen? Oder kann ich auch alles in einen addieren? In der alten Steuererklärung habe ich nur ein Formular erstellt.
    Zuletzt geändert von kpatrick; 18.10.2020, 15:40.

    #2
    Ich habe es vielleicht herausgefunden:


    Den Sparerpauschbetrag habe ich in Zeile 12 anstatt 13 eingetragen. Zusätzlich habe ich in Zeile 7 die Kapitalerträge eingetragen. Die fehle vorher.

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      #3
      Zu Zeile 4 heißt es ja auch in der Eingabehilfe: Für die Günstigerprüfung sind sämtliche Kapitalerträge zu erklären. Direkt bei Zeile 4 steht noch fettgedruckt: Die Anlage KAP meines Ehegatten ist beigefügt.

      Bitte den Bildschirm nicht treten. In ElsterFormular werden Kreuze gemacht, keine Haken. Aber Hacken?

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        #4
        Hallo,

        Den Sparerpauschbetrag habe ich in Zeile 12 anstatt 13 eingetragen.
        Auch das stimmt nicht.

        Erstens ist mir nicht klar in welcher Zeile du nun etwas eingetragen hast (mit Günstigerprüfung geht nur Zeile 12).
        Außerdem muss nicht der Sparer-Pauschbetrag eingetragen werden, sondern der in Anspruch genommene Sparer-Pauschbetrag (nur dieser sollte auch in der Bescheinigung stehen).

        Und grundsätzlich: Bei Günstigerprüfung müssen beide Ehepartner eine Anlage KAP abgeben. Und die Anträge Zeile 5 und 6 sind entbehrlich (weil das sowieso gemacht wird).

        Stefan
        Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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          #5
          Hallo,

          ich habe nur die in Anspruch genommenen Sparer Pauschbeträge in Zeile 12 eingetragen. Es hat scheinbar funktioniert. Bei der Berechnung der Steuer habe ich allerdings noch ein Ausrufezeichen. Ist eigentlich nur eine Warnung. die Kirchensteuer wird bemängelt. Meine Frau ist in der Kirche. Sie hat 2018 95,11€ zu wenig Kirchensteuer bezahlt. Erstattet wurde demach
          nach nichts. wie trage ich dies ein? Ansonsten habe ich die Kirchensteuer nur bei ihrem Gehalt angegeben. Bei Kapitalerträgen wurde diese korrekt bezahlt. Somit habe ich keinen Hacken gemacht, dass Kirchensteuer nicht bezahlt wurde. Fehlt etwas?
          • Aktueller Hinweis
          • HinweisAuf den Anlagen N, KAP und / oder KAP-BET wurden Kirchensteuerzahlungen angegeben, bei den Sonderausgaben wurden jedoch keine Angaben zur gezahlten Kirchensteuer gemacht oder die bei den Sonderausgaben angegebene gezahlte Kirchensteuer ist kleiner als die Kirchensteuer laut Lohnsteuerbescheinigung(en) und die Kirchensteuer auf tariflich zu besteuernde Kapitalerträge.

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            #6
            Hallo,

            wie ich schon geschrieben hatte spielen die Anträge Zeile 5 und 6 keine Rolle, die Günstigerprüfung beinhaltet das alles, auch die Kirchensteuer.

            Bei Kapitalerträgen wurde diese korrekt bezahlt.
            Trotzdem musst du die aber natürlich angeben (KAP Zeile 50), praktisch gilt das dann als Vorauszahlung.

            Stefan
            Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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              #7
              Du postest zwar im Unterforum zu ElsterFormular, aber scheinbar verwendest Du Mein Elster. Ich schlag da mal die Hacken zusammen und verschiebe den Thread.

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                #8
                Hallo nochmal,

                ich glaube jetzt verstehe ich das Problem: Die Software erwartet, dass man die gezahlte Kirchensteuer auch als Sonderausgabe absetzt.
                Ob das aber im Falle der Günstigerprüfung auch für die auf die Abgeltungssteuer aufgeschlagene Kirchensteuer gilt kann ich nicht sicher sagen. Diese Steuer ist ja in gewisser Weise noch in der Schwebe ... (falls die Günstigerprüfung positiv ist wird es normale Kirchensteuer, ansonsten bleibt es wie es ist)

                Aber wenn es die Software möchte dann würde ich den Betrag auch nochmal bei den Sonderausgaben eintragen.

                Stefan
                Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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