Hallo,
ich bin verheiratet und erstelle die Steuer für meine Frau und mich gemeinsam inkl. Günstigerprüfung. Meine Frau und ich haben beide Kapitalerträge erhalten. Ich habe somit eine Anlage Kap für meine Frau und mich separat erstellt. Ich habe in beiden Anlagen Zeile 4 und 5 Häckchen gesetzt. Wir haben beide auch teilweise unseren Freistellungsauftrag genutzt und keine Steuern auf Erträge gezahlt. Bei einem weiteren Institut haben wir allerdings steuern gezahlt. Somit wollte ich ebenfalls den genutzten Freistellunghöhe eintragen. In Zeile 13 Sparer Pauschbetrag habe ich den verwendeten Freibetrag eingetragen. In Summe haben wir weniger als 801€ Sparer Pauschbetrag verwendet. Ich muss diesen aber doch angeben, oder lasse ich ihn weg?
Ich bekomme folgenden Fehler:
Es wurde der Antrag auf Günstigerprüfung für sämtliche Kapitalerträge gestellt, gleichzeitig wurden jedoch auch Angaben zum Sparer-Pauschbetrag, der auf die in der Anlage KAP nicht enthaltenen Kapitalerträge entfällt, getätigt. Die Angaben widersprechen sich.
Ein weiterer Fehler ist folgender:
Kapitalertragsteuer und / oder Solidaritätszuschlag zur Kapitalertragsteuer laut Bescheinigung(en) eingegeben, es wurden aber keine zugehörigen Kapitalerträge erklärt (Ehefrau/Person B).Meine Frau ist im Gegensatz zu mir kirchensteuerpflichtig. Ich habe den Hacken in Zeile 6 nicht gesetzt. Meine Frau hat teilweise den Sparerpasuchbetrag verwendet. In einem Fall nicht. Hier wurde allerdings auch kirchensteuer abgeführt. Somit wurden keine Erträge ohne Pauschbetrag eingenommen bei denen keine Kirchensteuer gezahlt wurde. Muss ich den Hacken dennoch setzen?
Da wir immer gemeinsam die Steuererklärung durchführen. Muss ich überhaupt zwei Kap Formulare erstellen? Oder kann ich auch alles in einen addieren? In der alten Steuererklärung habe ich nur ein Formular erstellt.
ich bin verheiratet und erstelle die Steuer für meine Frau und mich gemeinsam inkl. Günstigerprüfung. Meine Frau und ich haben beide Kapitalerträge erhalten. Ich habe somit eine Anlage Kap für meine Frau und mich separat erstellt. Ich habe in beiden Anlagen Zeile 4 und 5 Häckchen gesetzt. Wir haben beide auch teilweise unseren Freistellungsauftrag genutzt und keine Steuern auf Erträge gezahlt. Bei einem weiteren Institut haben wir allerdings steuern gezahlt. Somit wollte ich ebenfalls den genutzten Freistellunghöhe eintragen. In Zeile 13 Sparer Pauschbetrag habe ich den verwendeten Freibetrag eingetragen. In Summe haben wir weniger als 801€ Sparer Pauschbetrag verwendet. Ich muss diesen aber doch angeben, oder lasse ich ihn weg?
Ich bekomme folgenden Fehler:
Es wurde der Antrag auf Günstigerprüfung für sämtliche Kapitalerträge gestellt, gleichzeitig wurden jedoch auch Angaben zum Sparer-Pauschbetrag, der auf die in der Anlage KAP nicht enthaltenen Kapitalerträge entfällt, getätigt. Die Angaben widersprechen sich.
Ein weiterer Fehler ist folgender:
Kapitalertragsteuer und / oder Solidaritätszuschlag zur Kapitalertragsteuer laut Bescheinigung(en) eingegeben, es wurden aber keine zugehörigen Kapitalerträge erklärt (Ehefrau/Person B).Meine Frau ist im Gegensatz zu mir kirchensteuerpflichtig. Ich habe den Hacken in Zeile 6 nicht gesetzt. Meine Frau hat teilweise den Sparerpasuchbetrag verwendet. In einem Fall nicht. Hier wurde allerdings auch kirchensteuer abgeführt. Somit wurden keine Erträge ohne Pauschbetrag eingenommen bei denen keine Kirchensteuer gezahlt wurde. Muss ich den Hacken dennoch setzen?
Da wir immer gemeinsam die Steuererklärung durchführen. Muss ich überhaupt zwei Kap Formulare erstellen? Oder kann ich auch alles in einen addieren? In der alten Steuererklärung habe ich nur ein Formular erstellt.
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