Zitat von Timo1010
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Ich habe es für mich so gelöst dass ich diesen Betrag "Umsatzsteuer aus EU-Erwerb" als negativen Betrag bei der Vorsteuer eingetragen habe (und natürlich auch noch mal als positiven Betrag das es ja abziehbare Vorsteuer ist). Man sieht also sofort in der EÜ dass sich diese beiden Beträge gegeneinander aufheben.
Alternativ kann man aber auch den negativen und den positiven Betrag in der EÜ komplett rauslassen. Insoweit ergibt sich der Sachverhalt ja aus der Buchhaltung.
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