Formular Belegnachreichung in ELSTER - FEHLER

Einklappen
X
 
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

  • Specht2
    antwortet
    Vielen Dank für die schnelle Antwort!
    Specht2

    Einen Kommentar schreiben:


  • Charlie24
    antwortet
    Wer hatte dieses Problem schon einmal? Gibt es eine technische Elster-Hotline, die da mal reinschauen könnte?
    Ich habe die Funktion schon häufiger benutzt, es gab noch nie Rückfragen, was die Lesbarkeit angeht. Wahrscheinlich gibt es jemand,

    der sich so etwas anschauen kann, aber den zu finden, dürfte schwierig sein.

    Einen Kommentar schreiben:


  • Specht2
    antwortet
    Frage zur Belegnachreichung

    Bei Einreichung der PDF-Dateien kamen keine Fehlerhinweise vor und das Protokoll war in Ordnung.
    Alle PDF hatten 1 bis 3 Seiten. Die Dokumente waren 50 bis 400 KB groß.
    Wenn ich die PDF-Dokumente geöffnet habe, dann sind diese erstklassig lesbar.

    Der Sachbearbeiter reklamiert nun einige Belege, diese seinen "nicht vollständig leserlich".
    Gibt es Qualitätsverluste bei der Übertragung? Werden die Dateien vielleicht dort komprimiert oder abgeschnitten? Spar Elster beim Datenspeichervolumen?
    Wer hatte dieses Problem schon einmal?
    Gibt es eine technische Elster-Hotline, die da mal reinschauen könnte?

    Lieben Dank
    Specht2

    Einen Kommentar schreiben:


  • Charlie24
    antwortet
    Ein Dateiname durfte bis Windows 3.11 vor der Endung maximal 8 Zeichen haben, die Endung bis 3 Zeichen. Daneben gab es weitere Einschränkungen

    wie z. B. keine Leerzeichen und keinen 2. Punkt, weshalb sich auch der Unterstrich eingebürgert hat und von mir bis heute verwendet wird. Erst ab

    Windows 95 waren dann längere Dateinamen möglich.

    mhanft war eindeutig schneller !

    Einen Kommentar schreiben:


  • mhanft
    antwortet
    Zitat von berend47533 Beitrag anzeigen
    Ich weiß zwar nicht, was das für eine Konvention ist
    Es war einmal, vor langer, langer Zeit (vor Windows 95 oder so?), da durften Dateinamen aus maximal 8 Zeichen vor dem Punkt und 3 Zeichen nach dem Punkt bestehen.

    Du kannst das anschauen, wenn du in einer Windows-Kommandozeile mal den Inhalt des aktuellen Ordners mit dir /x anschaust. Das gibt zusätzlich zu den "normalen" Dateinamen noch die "8.3-Namen" aus:
    Code:
    18.02.2021 12:51 <DIR> FAVORI~1 Favorites
    07.07.2017 11:37 109 JAVATE~1.JAV javatest.java
    24.12.2017 18:09 288 NMC5_2~1.CFG nmc5_2.6.cfg
    11.10.2018 19:32 320 NMC5_4~1.CFG nmc5_4.0.cfg
    18.02.2021 12:51 <DIR> SAVEDG~1 Saved Games
    Manche Uralt-Software arbeitet da heute noch damit (bzw. kann nur damit arbeiten)...

    Einen Kommentar schreiben:


  • Gast
    Ein Gast antwortete
    Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
    Ich bin es aus Zeiten, in denen für Dateinamen noch die 8.3-Konvention galt
    Ich weiß zwar nicht, was das für eine Konvention ist, aber ich weiß aus Erfahrung, dass ich z. B. bei Foto-, Musik- oder Video-Dateien als erstes nach den Dateinamen gucke, wenn da irgendwas nicht umbenannt oder gespeichert werden kann.

    Einen Kommentar schreiben:


  • Charlie24
    antwortet
    Bis ich darauf gekommen bin...... Ich finde es unmöglich, dass kein Beispiel dargestellt wird oder ähnliches erklärt wird.
    Ich bin es aus Zeiten, in denen für Dateinamen noch die 8.3-Konvention galt, gewohnt, auf Leerzeichen in Dateinamen ebenso zu verzichten

    wie auf zusätzliche Punkte. Deshalb sind bei mir bei der praktischen Nutzung der Funktion auch nie Fehler aufgetreten. Ich teile aber deine

    Auffassung, dass zumindest das Verbot von Leerzeichen oder eines Punkts am Ende kommuniziert werden müsste.

    Einen Kommentar schreiben:


  • Muskat
    antwortet
    Hallo Panda99, das war sehr hilfreich!!!!
    Ich hatte einige Leerzeichen drin, damit war es aber noch nicht genug....
    Die Bezeichnung, sprich die 1. Zeile muss z.b. wie folgt lauten Anlage_1, Anlage_1.1, Anlage_2, Anlage_2.2.1 oder Werbungskosten_1 entsprechen.
    Es ist wichtig, dass diese Bezeichnung immer anders benannt wird, also nicht 2x (Anlage_1) und hinter der Nummer darf kein Punkt "." sein.

    Bis ich darauf gekommen bin...... Ich finde es unmöglich, dass kein Beispiel dargestellt wird oder ähnliches erklärt wird.
    Was ich da an Zeit vergeudet habe und wie Panda99, gefühlte 20 Nervenzusammenbrüche erlitten habe.

    Ich hoffe bei Euch allen funktioniert es schneller
    Viel Erfolg
    Muskat


    Einen Kommentar schreiben:


  • Panda99
    antwortet
    Meine Lösung:

    Hallo Frustrierte,

    Ich hatte das gleiche Problem wie oben beschrieben. Ich hatte 15 unterschiedliche Belege. Alle mit unterschiedlichen Namen und unterschiedlichen Dateinamen! Bei der Prüfung wurde immer die erste Bezeichnung in der Belegübersicht angemeckert. Egal was ich für eine Bezeichnung für den Beleg eingegeben habe, es kam immer die o.g. Fehlermeldung.

    Meine Lösung (nach gefühlt 20 Nervenzusammenbrüchen)

    Es dürfen in SÄMTLICHEN Bezeichnungen (in meinem Fall also bei allen 15 verscheidenen) keine LEERZEICHEN im Text sein. Ist z.B. bei dem 15. Beleg ein Leerzeichen in der Bezeichnung (z.B. Rechnung 128) kommt bei der Prüfung die Fehlermeldung im ERSTEN Feld, obwohl der eigentliche Fehler in dem Beleg 15 liegt. Entweder Rechnung128 schreiben oder Rechnung_128.

    Ich hoffe, dass die Lösung für euch auch funktioniert.

    Viel Erfolg
    Panda99

    Einen Kommentar schreiben:


  • Charlie24
    antwortet
    Es gibt auch Belege, die gleich lauten können!
    Da niemand einen Beleg doppelt übermittelt, wird es ja wohl ein Unterscheidungsmerkmal geben, das man sowohl beim Dateinamen wie bei der Bezeichnung

    verwenden kann, um Belege eindeutig voneinander zu unterscheiden.

    Einen Kommentar schreiben:


  • L. E. Fant
    antwortet
    Auch auf Deiner Festplatte kannst Du kene zwei Dateien mit dem gleichen Namen im gleichen Ordner haben.

    Einen Kommentar schreiben:


  • dekota
    antwortet
    Dass sich die Dateinamen von den Belegen unterscheiden müssen, damit man eine Übertragung starten kann, das muss man erst mal kapieren,
    denn das ist wohl nicht sehr logisch(!)
    Es gibt auch Belege, die gleich lauten können!
    Aber es ist die Lösung! Also bunter Wortmix macht Sinn.

    Einen Kommentar schreiben:


  • Dan129
    antwortet
    Verdammt gut gelöst. danke für den support. einfach die dateinamen geändert und unterschiedliche beschreibungen eingegeben und die Fehlerprüfung war erfolgreich. Das Formular konnte übermittelt werden. Topp!!!

    Einen Kommentar schreiben:


  • Charlie24
    antwortet
    Ich habe bisher 3-mal Belege auf diesem neuen Weg elektronisch nachgereicht, ohne dass hierbei Fehler aufgetreten sind. Die Bezeichnungen und die

    Dateinamen bei mehreren Belegen müssen sich natürlich unterscheiden, aber das dürfte ja klar sein.

    Belege_Upload.JPG

    Einen Kommentar schreiben:


  • holzgoe
    antwortet
    Zitat von Dan129 Beitrag anzeigen
    ....Kann mal einer klar und deutlich erklären, warum das ELSTER Programm ab nächstem Jahr abgeschalten wird und nur noch das ONLINEPROFIL dafür zu nutzen ist. Als Anwender ist dies übel problematisch....
    Hallo Dan129,
    du musst nicht Mein Elster nutzen, es gibt auch kommerzielle Programme je nach Wunsch des Anwenders.

    Das die kostenlose Software Elsterformular eingestellt wird wurde ja schon zwei Jahre angekündigt und nur noch die kostenlose Webanwendung Mein Elster zur Verfügung steht sieht man daran, dass die letzten Jahre nur noch hinsichtlich der unterschiedlichsten Steuererklärungen alles über Mein Elster zur Verfügung gestellt wurde (siehe Feststellungserklärungen, Körperschaftssteuer usw.)
    Die Webanwendung können alle Betriebssysteme nutzen, Elsterformular war nur für Windows.
    Über die Benutzerfreundlichkeit der beiden Anwendungen könnte man stundenlang diskutieren bringt aber nichts.

    Tschüß

    P.S. ich würde auch gern bei Elsterformular bleiben.

    Einen Kommentar schreiben:

Lädt...