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Formular Belegnachreichung in ELSTER - FEHLER

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    Formular Belegnachreichung in ELSTER - FEHLER

    Bitte um Hilfe zu Fehler im Formular Belegnachreichung

    Bei Schritt 5 - Anhänge
    wird folgender Hinweis angezeigt

    Fehler innerhalb der Seite
    Was bedeutet das? Egal was man als Bezeichnung einträgt, die Meldung kommt immer wieder. Die eingetragenen Anhänge sind alle PDF-Dateien, die max. Dateigröße wird nicht überschritten.

    Bitte um Hilfe, es kann doch nicht sein, dass hierzu noch nix mitgeteilt wurde.

    Lieben Dank,
    Dan129

    #2
    Ich habe hierzu auch eine FEHLERMELDUNG. Bei dem Formular Belegnachreichung Land Hessen kommt folgender Hinweis:

    Fehler innerhalb der Seite
    In dem Feld Bezeichnung der Datei kann man eintragen was man will, die Meldung kommt einfach immer wieder. Wie kann das gelöst werden und warum gibt es den Fehler überhaupt? Es gibt dazu einfach keine Erklärung, Fehlervermeidung, -lösung.



    _________________________________

    Kann mal einer klar und deutlich erklären, warum das ELSTER Programm ab nächstem Jahr abgeschalten wird und nur noch das ONLINEPROFIL dafür zu nutzen ist. Als Anwender ist dies übel problematisch.

    Kommentar


      #3
      Habe das mal zusammengeführt.
      Schönen Gruß

      Picard777

      P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

      Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

      Kommentar


        #4
        Zitat von Dan129 Beitrag anzeigen
        ....Kann mal einer klar und deutlich erklären, warum das ELSTER Programm ab nächstem Jahr abgeschalten wird und nur noch das ONLINEPROFIL dafür zu nutzen ist. Als Anwender ist dies übel problematisch....
        Hallo Dan129,
        du musst nicht Mein Elster nutzen, es gibt auch kommerzielle Programme je nach Wunsch des Anwenders.

        Das die kostenlose Software Elsterformular eingestellt wird wurde ja schon zwei Jahre angekündigt und nur noch die kostenlose Webanwendung Mein Elster zur Verfügung steht sieht man daran, dass die letzten Jahre nur noch hinsichtlich der unterschiedlichsten Steuererklärungen alles über Mein Elster zur Verfügung gestellt wurde (siehe Feststellungserklärungen, Körperschaftssteuer usw.)
        Die Webanwendung können alle Betriebssysteme nutzen, Elsterformular war nur für Windows.
        Über die Benutzerfreundlichkeit der beiden Anwendungen könnte man stundenlang diskutieren bringt aber nichts.

        Tschüß

        P.S. ich würde auch gern bei Elsterformular bleiben.

        Kommentar


          #5
          Ich habe bisher 3-mal Belege auf diesem neuen Weg elektronisch nachgereicht, ohne dass hierbei Fehler aufgetreten sind. Die Bezeichnungen und die

          Dateinamen bei mehreren Belegen müssen sich natürlich unterscheiden, aber das dürfte ja klar sein.

          Belege_Upload.JPG
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

          Kommentar


            #6
            Verdammt gut gelöst. danke für den support. einfach die dateinamen geändert und unterschiedliche beschreibungen eingegeben und die Fehlerprüfung war erfolgreich. Das Formular konnte übermittelt werden. Topp!!!

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              #7
              Dass sich die Dateinamen von den Belegen unterscheiden müssen, damit man eine Übertragung starten kann, das muss man erst mal kapieren,
              denn das ist wohl nicht sehr logisch(!)
              Es gibt auch Belege, die gleich lauten können!
              Aber es ist die Lösung! Also bunter Wortmix macht Sinn.

              Kommentar


                #8
                Auch auf Deiner Festplatte kannst Du kene zwei Dateien mit dem gleichen Namen im gleichen Ordner haben.

                Kommentar


                  #9
                  Es gibt auch Belege, die gleich lauten können!
                  Da niemand einen Beleg doppelt übermittelt, wird es ja wohl ein Unterscheidungsmerkmal geben, das man sowohl beim Dateinamen wie bei der Bezeichnung

                  verwenden kann, um Belege eindeutig voneinander zu unterscheiden.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                    #10
                    Meine Lösung:

                    Hallo Frustrierte,

                    Ich hatte das gleiche Problem wie oben beschrieben. Ich hatte 15 unterschiedliche Belege. Alle mit unterschiedlichen Namen und unterschiedlichen Dateinamen! Bei der Prüfung wurde immer die erste Bezeichnung in der Belegübersicht angemeckert. Egal was ich für eine Bezeichnung für den Beleg eingegeben habe, es kam immer die o.g. Fehlermeldung.

                    Meine Lösung (nach gefühlt 20 Nervenzusammenbrüchen)

                    Es dürfen in SÄMTLICHEN Bezeichnungen (in meinem Fall also bei allen 15 verscheidenen) keine LEERZEICHEN im Text sein. Ist z.B. bei dem 15. Beleg ein Leerzeichen in der Bezeichnung (z.B. Rechnung 128) kommt bei der Prüfung die Fehlermeldung im ERSTEN Feld, obwohl der eigentliche Fehler in dem Beleg 15 liegt. Entweder Rechnung128 schreiben oder Rechnung_128.

                    Ich hoffe, dass die Lösung für euch auch funktioniert.

                    Viel Erfolg
                    Panda99

                    Kommentar


                      #11
                      Hallo Panda99, das war sehr hilfreich!!!!
                      Ich hatte einige Leerzeichen drin, damit war es aber noch nicht genug....
                      Die Bezeichnung, sprich die 1. Zeile muss z.b. wie folgt lauten Anlage_1, Anlage_1.1, Anlage_2, Anlage_2.2.1 oder Werbungskosten_1 entsprechen.
                      Es ist wichtig, dass diese Bezeichnung immer anders benannt wird, also nicht 2x (Anlage_1) und hinter der Nummer darf kein Punkt "." sein.

                      Bis ich darauf gekommen bin...... Ich finde es unmöglich, dass kein Beispiel dargestellt wird oder ähnliches erklärt wird.
                      Was ich da an Zeit vergeudet habe und wie Panda99, gefühlte 20 Nervenzusammenbrüche erlitten habe.

                      Ich hoffe bei Euch allen funktioniert es schneller
                      Viel Erfolg
                      Muskat


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                        #12
                        Bis ich darauf gekommen bin...... Ich finde es unmöglich, dass kein Beispiel dargestellt wird oder ähnliches erklärt wird.
                        Ich bin es aus Zeiten, in denen für Dateinamen noch die 8.3-Konvention galt, gewohnt, auf Leerzeichen in Dateinamen ebenso zu verzichten

                        wie auf zusätzliche Punkte. Deshalb sind bei mir bei der praktischen Nutzung der Funktion auch nie Fehler aufgetreten. Ich teile aber deine

                        Auffassung, dass zumindest das Verbot von Leerzeichen oder eines Punkts am Ende kommuniziert werden müsste.
                        Freundliche Grüße
                        Charlie24

                        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                          #13
                          Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                          Ich bin es aus Zeiten, in denen für Dateinamen noch die 8.3-Konvention galt
                          Ich weiß zwar nicht, was das für eine Konvention ist, aber ich weiß aus Erfahrung, dass ich z. B. bei Foto-, Musik- oder Video-Dateien als erstes nach den Dateinamen gucke, wenn da irgendwas nicht umbenannt oder gespeichert werden kann.

                          Kommentar


                            #14
                            Zitat von berend47533 Beitrag anzeigen
                            Ich weiß zwar nicht, was das für eine Konvention ist
                            Es war einmal, vor langer, langer Zeit (vor Windows 95 oder so?), da durften Dateinamen aus maximal 8 Zeichen vor dem Punkt und 3 Zeichen nach dem Punkt bestehen.

                            Du kannst das anschauen, wenn du in einer Windows-Kommandozeile mal den Inhalt des aktuellen Ordners mit dir /x anschaust. Das gibt zusätzlich zu den "normalen" Dateinamen noch die "8.3-Namen" aus:
                            Code:
                            18.02.2021 12:51 <DIR> FAVORI~1 Favorites
                            07.07.2017 11:37 109 JAVATE~1.JAV javatest.java
                            24.12.2017 18:09 288 NMC5_2~1.CFG nmc5_2.6.cfg
                            11.10.2018 19:32 320 NMC5_4~1.CFG nmc5_4.0.cfg
                            18.02.2021 12:51 <DIR> SAVEDG~1 Saved Games
                            Manche Uralt-Software arbeitet da heute noch damit (bzw. kann nur damit arbeiten)...

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                              #15
                              Ein Dateiname durfte bis Windows 3.11 vor der Endung maximal 8 Zeichen haben, die Endung bis 3 Zeichen. Daneben gab es weitere Einschränkungen

                              wie z. B. keine Leerzeichen und keinen 2. Punkt, weshalb sich auch der Unterstrich eingebürgert hat und von mir bis heute verwendet wird. Erst ab

                              Windows 95 waren dann längere Dateinamen möglich.

                              mhanft war eindeutig schneller !
                              Freundliche Grüße
                              Charlie24

                              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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