Anlage V - bei 2 Wohnungen

Einklappen
X
 
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge
  • berlinwolf
    Neuer Benutzer
    • 19.02.2017
    • 16

    #1

    Anlage V - bei 2 Wohnungen

    Meine Frau und ich haben je 1 FEWO zur zeitweisen Vermietung. Das FA verlangt separate Aufstellungen für Einn./Ausgaben.
    Meine Frage: An welcher Stelle gibt es im Formular eine "Verzweigung" um zweite Wohnung einzutragen? Oder machen wir 2 getrennte Anlagen V? (wohl eher nicht....)
    Danke für Hilfe
    W. R.
  • Charlie24
    Erfahrener Benutzer
    • 14.03.2014
    • 45997

    #2
    Bei ElsterFormular, dem Windowsprogramm macht ihr zwei getrennte Anlagen V, das ist dort problemlos möglich.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar

    • FIGUL
      Neuer Benutzer
      • 05.03.2012
      • 8544

      #3
      Zitat von berlinwolf Beitrag anzeigen
      Meine Frau und ich haben je 1 FEWO zur zeitweisen Vermietung. Das FA verlangt separate Aufstellungen für Einn./Ausgaben.
      Meine Frage: An welcher Stelle gibt es im Formular eine "Verzweigung" um zweite Wohnung einzutragen? Oder machen wir 2 getrennte Anlagen V? (wohl eher nicht....)
      Danke für Hilfe

      W. R.
      Hallo,

      was hindert dich daran?
      Du kannst jede Menge Anlage V hinzufügen

      Gruß FIGUL

      Gruß FIGUL

      Kommentar

      • Charlie24
        Erfahrener Benutzer
        • 14.03.2014
        • 45997

        #4
        Du kannst jede Menge Anlage V hinzufügen
        Es gelten folgende Mengenbeschränkungen:
        • Es können ab 01.03.2019 nicht mehr als 99 Anlagen V erklärt werden. Vor dem 01.03.2019 nicht mehr als 50 Anlagen V.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar

        • FIGUL
          Neuer Benutzer
          • 05.03.2012
          • 8544

          #5
          Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
          Es gelten folgende Mengenbeschränkungen:
          • Es können ab 01.03.2019 nicht mehr als 99 Anlagen V erklärt werden. Vor dem 01.03.2019 nicht mehr als 50 Anlagen V.
          Hallo,

          das reicht auf jeden Fall für 2 Ferienwohnungen, sogar noch für die Garagen

          Gruß FIGUL
          Gruß FIGUL

          Kommentar

          • berlinwolf
            Neuer Benutzer
            • 19.02.2017
            • 16

            #6
            Danke, Figul -
            dann werde ich mich mal draufstürzen....
            Gruß
            berlinwolf

            Kommentar

            • berlinwolf
              Neuer Benutzer
              • 19.02.2017
              • 16

              #7
              Meine Frau und ich haben je 1 FEWO zur zeitweisen Vermietung. Das FA verlangt separate Aufstellungen für Einn./Ausgaben.
              Meine Frage: An welcher Stelle gibt es im Formular eine "Verzweigung" um zweite Wohnung einzutragen? Oder machen wir 2 getrennte Anlagen V? (wohl eher nicht....)
              Danke für Hilfe

              W. R.




              Hallo,

              was hindert dich daran?
              Du kannst jede Menge Anlage V hinzufügen

              Gruß FIGUL

              Hallo Fugul -
              habe versucht weitere Anlage V zu aktivieren, gehe zu "Anlagen hinzufügen..."
              dann erscheint diese Seite: (Anhang, falls das gelingt....)
              ......................................
              NEIN, geht nicht - welches Format für Anhang (aus screenshot ) ist möglich?

              Kommentar

              • FIGUL
                Neuer Benutzer
                • 05.03.2012
                • 8544

                #8
                Hallo,

                ich seh nichts.
                Du bist doch gar nicht mit ElsterFormular unterwegs.
                Warum schreibst du dauernd im falschen Forum.
                Schau dir mal Seite 1 der Anlage V an in Mein Elster - da bist du nämlich
                Da steht oben links + weitere Daten hinzufügen

                Gruß FIGUL
                Gruß FIGUL

                Kommentar

                • Charlie24
                  Erfahrener Benutzer
                  • 14.03.2014
                  • 45997

                  #9
                  Du bist doch gar nicht mit ElsterFormular unterwegs.
                  Wie so oft in letzter Zeit! Ich verschiebe das Thema dann mal.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                  Kommentar

                  Lädt...