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Anlage V - bei 2 Wohnungen

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    Anlage V - bei 2 Wohnungen

    Meine Frau und ich haben je 1 FEWO zur zeitweisen Vermietung. Das FA verlangt separate Aufstellungen für Einn./Ausgaben.
    Meine Frage: An welcher Stelle gibt es im Formular eine "Verzweigung" um zweite Wohnung einzutragen? Oder machen wir 2 getrennte Anlagen V? (wohl eher nicht....)
    Danke für Hilfe
    W. R.

    #2
    Bei ElsterFormular, dem Windowsprogramm macht ihr zwei getrennte Anlagen V, das ist dort problemlos möglich.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Zitat von berlinwolf Beitrag anzeigen
      Meine Frau und ich haben je 1 FEWO zur zeitweisen Vermietung. Das FA verlangt separate Aufstellungen für Einn./Ausgaben.
      Meine Frage: An welcher Stelle gibt es im Formular eine "Verzweigung" um zweite Wohnung einzutragen? Oder machen wir 2 getrennte Anlagen V? (wohl eher nicht....)
      Danke für Hilfe

      W. R.
      Hallo,

      was hindert dich daran?
      Du kannst jede Menge Anlage V hinzufügen

      Gruß FIGUL

      Gruß FIGUL

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        #4
        Du kannst jede Menge Anlage V hinzufügen
        Es gelten folgende Mengenbeschränkungen:
        • Es können ab 01.03.2019 nicht mehr als 99 Anlagen V erklärt werden. Vor dem 01.03.2019 nicht mehr als 50 Anlagen V.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar


          #5
          Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
          Es gelten folgende Mengenbeschränkungen:
          • Es können ab 01.03.2019 nicht mehr als 99 Anlagen V erklärt werden. Vor dem 01.03.2019 nicht mehr als 50 Anlagen V.
          Hallo,

          das reicht auf jeden Fall für 2 Ferienwohnungen, sogar noch für die Garagen

          Gruß FIGUL
          Gruß FIGUL

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            #6
            Danke, Figul -
            dann werde ich mich mal draufstürzen....
            Gruß
            berlinwolf

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              #7
              Meine Frau und ich haben je 1 FEWO zur zeitweisen Vermietung. Das FA verlangt separate Aufstellungen für Einn./Ausgaben.
              Meine Frage: An welcher Stelle gibt es im Formular eine "Verzweigung" um zweite Wohnung einzutragen? Oder machen wir 2 getrennte Anlagen V? (wohl eher nicht....)
              Danke für Hilfe

              W. R.




              Hallo,

              was hindert dich daran?
              Du kannst jede Menge Anlage V hinzufügen

              Gruß FIGUL

              Hallo Fugul -
              habe versucht weitere Anlage V zu aktivieren, gehe zu "Anlagen hinzufügen..."
              dann erscheint diese Seite: (Anhang, falls das gelingt....)
              ......................................
              NEIN, geht nicht - welches Format für Anhang (aus screenshot ) ist möglich?

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                #8
                Hallo,

                ich seh nichts.
                Du bist doch gar nicht mit ElsterFormular unterwegs.
                Warum schreibst du dauernd im falschen Forum.
                Schau dir mal Seite 1 der Anlage V an in Mein Elster - da bist du nämlich
                Da steht oben links + weitere Daten hinzufügen

                Gruß FIGUL
                Gruß FIGUL

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                  #9
                  Du bist doch gar nicht mit ElsterFormular unterwegs.
                  Wie so oft in letzter Zeit! Ich verschiebe das Thema dann mal.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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