Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Hochzeit und Netto?

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    #16
    Danke Picard.
    Ich habe die Nummer kopiert und auf dem anderen Bögen eingefügt. Die muss stimmen. Und genau da meckert Elster. "Die Nummern sind identisch, das ist nicht zulässig."

    Kommentar


      #17
      Hallo,

      wie die Fehlermeldung schon sagt, die Nummern müssen unterschiedlich sein, jeder hat eine eigene.

      Hat deine Frau früher schon mal eine eigene Steuererklärung abgegeben? Da steht die Nummer dann nämlich drauf.
      Außerdem hat sie die Nummer irgendwann einmal zugeteilt bekommen, wahrscheinlich im Jahre 2008.

      Stefan
      Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

      Kommentar


        #18
        Danke fürs Verschieben und alles andere, Stefan.
        Also.... Ich muss sie also nicht als "mitversichert" führen? Weil es für die Berechnung sowieso egal ist? Und (noch) ihre Kinder sind ja auch über mich versichert. Irrelevant?
        Wo finde ich ihren Grundfreibetrag? Der wird automatisch mit berechnet?

        Kommentar


          #19
          Ja, Stefan. Ihre ID Nummer will er nicht akzeptieren.

          Kommentar


            #20
            Ich werd noch bekloppt. Nach Eingabe der Vorsorgeseiten steht jetzt -559,51 € in dem Kasten.
            ????

            Kommentar


              #21
              Ein Minus bei verbleibende Beträge ist jedenfalls eine Steuererstattung. Ob sie von der Höhe her richtig sein kann, ist ohne weitere Angaben

              zu Bruttolohn und Lohnsteuereinbehalt sowie zu den Werbungskosten nicht abschätzbar.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

              Kommentar


                #22
                Okay, Charlie.
                Muss man ja erstmal wissen. Auf den alten Bescheiden stand alles positiv. Auf meiner letzten von 2010 stand noch Guthaben. 15,89 €. Dann habe ich keine mehr gemacht. Bis jetzt. Darum auch die Hilflosigkeit.
                Aber hier steht jetzt 5702 festgesetzt. Abzug von mir 6224. Dazu -37 Solidifferenz. Ergo 560 minus.

                Aber: wie schon beschrieben. Seit Juni (Hochzeit) 300 Netto pro Monat mehr. Also entsprechend Januar bis Mai rückwirkend 5x300=1500€.
                Die müssten doch mindestens erscheinen.

                Kommentar


                  #23
                  Zitat von bricks Beitrag anzeigen
                  ....
                  Aber: wie schon beschrieben. Seit Juni (Hochzeit) 300 Netto pro Monat mehr. Also entsprechend Januar bis Mai rückwirkend 5x300=1500€.
                  Die müssten doch mindestens erscheinen.
                  Hallo bricks,

                  die Summe ist doch in deiner Lohnsteuerbescheinigung im Jahresbrutto enthalten und offensichtlich bekommst du trotzdem eine Erstattung wegen dem Splittingtarif bzw. doppelten Grundfreibetrag.

                  Tschüß

                  Kommentar


                    #24
                    Hallo,

                    Muss man ja erstmal wissen.
                    Hatte ich in #12 aber schon drauf hingewiesen.

                    Auf den alten Bescheiden stand alles positiv.
                    Also, Erstattungen sind immer negativ.
                    Auf dem richtigen Steuerbescheid steht dann aber unten drunter nochmal ein (positiver) Betrag und ein Text ("zu viel gezahlt" oder "zu wenig gezahlt"), der ist natürlich immer positiv. Vielleicht meintest du ja den?

                    Die müssten doch mindestens erscheinen.
                    Nein. Das muss nur so sein wenn der Lohnsteuerabzug für dich korrekt und ausreichend war. Jetzt gilt es herauszufinden ob das so war bzw. warum nicht.

                    Eine Idee: Hast du vielleicht Lohnersatzleistungen bekommen? (Kurzarbeitergeld, Krankengeld etc.)

                    Stefan
                    Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

                    Kommentar


                      #25
                      Stefan, Sorry, dass ich das verdrängt habe.
                      Gut, also bedeutet das, wenn alles richtig ist und wir im Januar geheiratet hätten, ich aber auch von da an 300 mehr bekommen hätte, hätte ich jetzt etwas zurück zahlen müssen? Oder ich hätte gleich weniger pro Monat mehr bekommen?

                      (Keine Lohnersatzleistungen)

                      Kommentar


                        #26
                        Hallo,

                        also bedeutet das, wenn alles richtig ist und wir im Januar geheiratet hätten, ich aber auch von da an 300 mehr bekommen hätte, hätte ich jetzt etwas zurück zahlen müssen?
                        Richtig.

                        Und das ist weiterhin seltsam. Wenn der Ehepartner selber gar keine (steuerpflichtigen) Einkünfte hat dann ist das genau der Fall in dem der Steuerabzug auf Klasse 3 korrekt sein müsste (abgesehen von ein paar Euro Differenz vielleicht, die kann es immer geben).
                        Anmerkung: Es gibt bestimmte Situationen in denen das nicht stimmt, etwa oft im öffentlichen Dienst. Um das zu überprüfen müsste man aber die Lohnabrechnungen kennen.

                        Dazu kommt noch der fehlende Lohnsteuerjahresausgleich (den macht der Arbeitgeber im Dezember um Lohnschwankungen zu bereinigen), auch das sollte eine zusätzliche Erstattung geben (außer du bekommst ein gleichbleibendes Gehalt, dann stimmt die Steuer auch in den einzelnen Monaten).

                        Oder ich hätte gleich weniger pro Monat mehr bekommen?
                        Nein. Der Arbeitgeber hätte auch ab Januar keine anderen Daten gehabt, ergo wäre auch die Lohnsteuer gleich.
                        Im folgenden Jahr waren es doch auch sicher direkt ab Januar 300 Euro mehr.

                        Noch was von weiter oben:
                        Wo finde ich ihren Grundfreibetrag? Der wird automatisch mit berechnet?
                        Ja, der ist in dem Steuertarif eingearbeitet (bei euch Splittingtarif=doppelter Grundfreibetrag).

                        Weiter schreibst du noch was von (ihren) Kindern, was ist mit denen? Hast du die auf deiner Steuerkarte?
                        Und hast du die Anlagen Kind in der Steuererklärung?

                        Stefan
                        Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

                        Kommentar


                          #27
                          Ja, Stefan. Klar hast du Recht. Ich hätte ab Januar weniger bekommen müssen. Also alles erstmal richtig so.
                          Ja, Kinder sind mit drin.
                          Splittingtarif erscheint nicht. Also der Wert "zu verst. Einkommen" ist nach "...zu verst. nach dem Splittingtarif" gleich. Ist das evtl. ein Grund?
                          Gruß Hauke
                          Zuletzt geändert von bricks; 11.11.2020, 13:50.

                          Kommentar


                            #28
                            Entschuldige, ich war zu blöd, das richtig zu lesen.
                            Der Fehler muss woanders liegen....

                            Kommentar


                              #29
                              Also der Wert "zu verst. Einkommen" ist nach "...zu verst. nach dem Splittingtarif" gleich.
                              Das ist doch auch richtig. Das zu versteuernde Gesamteinkommen der Ehegatten wird nach dem Splittingtarif versteuert.
                              Freundliche Grüße
                              Charlie24

                              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                              Kommentar


                                #30
                                Habe ich ja auch zu spät erkannt. Sorry, Charlie.

                                Kommentar

                                Lädt...
                                X