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Du hast in der Anlage Vorsorgeaufwand keine Beiträge zur Rentenversicherung erklärt! Die darf man natürlich nicht weglassen.
Eine Entfernungspauschale wurde ebenfalls nicht geltend gemacht, so dass deine Werbungskosten deutlich unter 1.000,00 € liegen.
Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
Das war sicher der hauptsächliche Fehler. Die meisten Steuerpflichtigen können noch haushaltsnahe Dienst- und Handwerkerleistungen
in Ansatz bringen. Mieter sehen das aus der Nebenkostenabrechnung, da sind Beträge nach § 35a EStG normalerweise extra ausgewiesen.
Ob die Entfernungspauschale zu Werbungskosten über 1.000,00 € führt, musst du selbst wissen.
Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
Ohne euer Wissen wäre ich aufgeschmissen gewesen und hätte hunderte von Euros verschenkt.
Die Beiträge zur Rentenversicherung hätte das Finanzamt wahrscheinlich von amtswegen berücksichtigt. Es ist aber natürlich besser,
wenn die Erklärung vollständig und und möglichst fehlerfrei übermittelt wird.
Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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