Hallo,
ich bin Studentin und mache gerade meine erste Steuerklärung, weil ich sehr viel gearbeitet hab bevor das Studium angefangen hat. Das war 2019 aber ich glaube man kann die Steuern immer noch zurück bekommen. Jetzt hab ich soweit alles eingegeben aber es werden mir einige Fehlermeldungen angezeigt, die ich so nicht beheben kann
ich bin Studentin und mache gerade meine erste Steuerklärung, weil ich sehr viel gearbeitet hab bevor das Studium angefangen hat. Das war 2019 aber ich glaube man kann die Steuern immer noch zurück bekommen. Jetzt hab ich soweit alles eingegeben aber es werden mir einige Fehlermeldungen angezeigt, die ich so nicht beheben kann
- Angaben zu Einnahmen und Zahlungen für die Opfergrenzenberechnung sind nur erforderlich, wenn Angaben zu Unterhaltsleistungen an bedürftige Personen geleistet wurden. (Hier hab ich keine Ahnung wo ich die entsprechenden Felder finde um das zu ändern)
- Es handelt sich um eine Einzelveranlagung, es wurde jedoch für die Ehefrau / Person B die Festsetzung der Arbeitnehmer-Sparzulage beantragt. (Hier das gleiche Problem. ich bin unverheiratet und hab auch nichts anderes angegeben)
- Auf den Anlagen N, KAP und / oder KAP-BET wurden Kirchensteuerzahlungen angegeben, bei den Sonderausgaben wurden jedoch keine Angaben zur gezahlten Kirchensteuer gemacht oder die bei den Sonderausgaben angegebene gezahlte Kirchensteuer ist kleiner als die Kirchensteuer laut Lohnsteuerbescheinigung(en) und die Kirchensteuer auf tariflich zu besteuernde Kapitalerträge. (Hier habe ich einfach keine Ahnung was richtig ist. Ich hab auch schon einfach 0 eingegeben aber der Fehler kam immernoch.)
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