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Entfernungspauschale wird wieder abgezogen?

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    Entfernungspauschale wird wieder abgezogen?

    Hallo zusammen,

    ich mache gerade das erste mal eine Steuererklärung, dank der Datenübernahme dauerte das auch nicht lange und ich musste kaum etwas korriegen/bearbeiten.
    Bei der Steuerberechnung wird mir aber jetzt eine Steuerrückerstattung von 3,43€ angezeigt!?
    Was mir aufgefallen ist, die Entfernungspauschle wird mit 899€ angegeben.
    Darunter steht aber dann "insgesamt...........-899" und wiederum darunter "Summe der Werbungskosten........................899"

    Was könnte ich falsch gemacht haben?

    Danke und Gruß

    Marco

    #2
    Wenn du außer einer Entfernungspauschale von 899,00 € keine Werbungskosten erklärt hast, wird stattdessen der höhere Arbeitnehmer-Pauschbetrag

    von 1.000,00 € berücksichtigt. Da der Pauschbetrag bereits beim Lohnsteuerabzug berücksichtigt wurde, errechnet sich nur eine minimale Erstattung.

    Falsch gemacht hast du da nichts!
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Vielen Dank für die Erläuterung!

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