Verrechnung Aktienverluste

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  • Steinwald
    Neuer Benutzer
    • 17.11.2014
    • 25

    #1

    Verrechnung Aktienverluste

    Sachverhalt wie folgt:
    Wir, verheiratet haben 2 getrennte Depots ,gemeinsam veranlagt.
    Bei Frau wurden 2017 4.000 Aktienverluste festgestellt und in der EST - Erklärung jedes Jahr fortgeschrieben.
    Ich habe 2020 aus meinem Depot Aktien die ich 2015 erworben habe mit 6.000 Gewinn verkauft.
    Keine Freistellung gegeben. Mir wurden 25% KEST und 5,5% Soli abgezogen.

    Kann ich bei der gemeinsamen Steuererklärung meinen 6.000 Aktiengewinn mit dem meiner Frau
    Früher festgestellten Aktienverlust verrechnen und wie sieht dies zahlenmäßig aus,
    Aktiengewinn Mann 6.000
    Verlustvortrag Frau 4.000
    Restgewinn 2.000 (und davon dann die 25% KEST + 5,5% Soli)
    (wird mit meiner von 6.000 abgezogenen KEST + Soli verrechnet?????)
    Stimmt das so oder ist der Sachverhalt anders ?
  • FIGUL
    Neuer Benutzer
    • 05.03.2012
    • 8544

    #2
    Hallo,

    Gib doch einfach die Daten ein.
    Ab 1.1.2021 ist das möglich

    Gruß FIGUL
    Gruß FIGUL

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    • Steinwald
      Neuer Benutzer
      • 17.11.2014
      • 25

      #3
      Danke FIGUL für Deinen Hinweis,

      also SO jeweils ausfüllen, sowie KEST + Soli eintragen, dann wird bei gemeinsamer Erklärung mein Gewinn mit dem Verlust meiner Frau verrechnet .

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      • L. E. Fant
        Erfahrener Benutzer
        • 20.09.2013
        • 15394

        #4
        Zitat von Steinwald Beitrag anzeigen
        dann wird bei gemeinsamer Erklärung mein Gewinn mit dem Verlust meiner Frau verrechnet
        Na siehste, genau das wolltest Du ja, oder?

        Kommentar

        • Charlie24
          Erfahrener Benutzer
          • 14.03.2014
          • 45997

          #5
          also SO jeweils ausfüllen, sowie KEST + Soli eintragen,
          Was ist mit SO gemeint?
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          • Steinwald
            Neuer Benutzer
            • 17.11.2014
            • 25

            #6
            SO = Anlage Sonstige Einkünfte

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            • FIGUL
              Neuer Benutzer
              • 05.03.2012
              • 8544

              #7
              Hallo,

              was willst du mit der Anlage SO.
              Kapitalerträge gehören in die Anlage KAP

              Gruß FIGUL
              Gruß FIGUL

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              • Steinwald
                Neuer Benutzer
                • 17.11.2014
                • 25

                #8
                klar, stimmt Kapitalerträge kommen in die Anlage KAP

                Kommentar

                • Charlie24
                  Erfahrener Benutzer
                  • 14.03.2014
                  • 45997

                  #9
                  Restgewinn 2.000 (und davon dann die 25% KEST + 5,5% Soli)
                  Das kann auch weniger sein, wenn der maximale Sparerpauschbetrag im Jahr 2020 nicht ausgeschöpft wird, weil entweder kein Freistellungsauftrag erteilt wurde

                  oder die Freistellungsaufträge nicht richtig auf die Banken aufgeteilt sind.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                  • FIGUL
                    Neuer Benutzer
                    • 05.03.2012
                    • 8544

                    #10
                    Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                    Das kann auch weniger sein, wenn der maximale Sparerpauschbetrag im Jahr 2020 nicht ausgeschöpft wird, weil entweder kein Freistellungsauftrag erteilt wurde

                    oder die Freistellungsaufträge nicht richtig auf die Banken aufgeteilt sind.
                    Hallo,

                    das wird er sicher bei der Berechnung erkennen.
                    Im ersten Beitrag hat der TE erwähnt, keine Freistellungsaufträge erteilt zu haben.

                    Gruß FIGUL
                    Gruß FIGUL

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                    • Charlie24
                      Erfahrener Benutzer
                      • 14.03.2014
                      • 45997

                      #11
                      Im ersten Beitrag hat der TE erwähnt, keine Freistellungsaufträge erteilt zu haben.
                      Habe ich gelesen, aber viele Leute sind heutzutage bei mehr als einer Bank Kunde. Ich habe erst vor zwei Wochen unsere Freistellungsaufträge für 2020

                      wie jedes Jahr mit dem Ziel nachjustiert, den Sparer-Pauschbetrag möglichst komplett zu verbrauchen. Das ist momentan gar nicht so einfach.
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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