Sachverhalt wie folgt:
Wir, verheiratet haben 2 getrennte Depots ,gemeinsam veranlagt.
Bei Frau wurden 2017 4.000 Aktienverluste festgestellt und in der EST - Erklärung jedes Jahr fortgeschrieben.
Ich habe 2020 aus meinem Depot Aktien die ich 2015 erworben habe mit 6.000 Gewinn verkauft.
Keine Freistellung gegeben. Mir wurden 25% KEST und 5,5% Soli abgezogen.
Kann ich bei der gemeinsamen Steuererklärung meinen 6.000 Aktiengewinn mit dem meiner Frau
Früher festgestellten Aktienverlust verrechnen und wie sieht dies zahlenmäßig aus,
Aktiengewinn Mann 6.000
Verlustvortrag Frau 4.000
Restgewinn 2.000 (und davon dann die 25% KEST + 5,5% Soli)
(wird mit meiner von 6.000 abgezogenen KEST + Soli verrechnet?????)
Stimmt das so oder ist der Sachverhalt anders ?
Wir, verheiratet haben 2 getrennte Depots ,gemeinsam veranlagt.
Bei Frau wurden 2017 4.000 Aktienverluste festgestellt und in der EST - Erklärung jedes Jahr fortgeschrieben.
Ich habe 2020 aus meinem Depot Aktien die ich 2015 erworben habe mit 6.000 Gewinn verkauft.
Keine Freistellung gegeben. Mir wurden 25% KEST und 5,5% Soli abgezogen.
Kann ich bei der gemeinsamen Steuererklärung meinen 6.000 Aktiengewinn mit dem meiner Frau
Früher festgestellten Aktienverlust verrechnen und wie sieht dies zahlenmäßig aus,
Aktiengewinn Mann 6.000
Verlustvortrag Frau 4.000
Restgewinn 2.000 (und davon dann die 25% KEST + 5,5% Soli)
(wird mit meiner von 6.000 abgezogenen KEST + Soli verrechnet?????)
Stimmt das so oder ist der Sachverhalt anders ?
Kommentar