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UG Firma Ende 2019 gegründet.Keine Umsätze. FA will Körpers.,Umsatzst.u Gewerbest.?

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    UG Firma Ende 2019 gegründet.Keine Umsätze. FA will Körpers.,Umsatzst.u Gewerbest.?


    Hallo vielleicht kann mir jemand helfen.
    Ich hab Ende 2019 eine UG gegründet. Da es eine reine Onlinefirma ist, wird alles über den Webauftritt und den WebShop laufen. So ist es dazu gekommen, dass ich Ende 2019 zwar gegründet habe, aber natürlich noch keinen Umsatz / Gewinn etc gemacht habe.

    Das Finanzamt verlangt jetzt von mir insgesamt 3 Erklärungen zu Körperschafts-, Umsatzsteuer- und Gewerbesteuer.

    Eigentlich hab ich 2019 nur Geld für die Firma ausgegeben. Gründung der Firma (Notarkosten, Handelsregisteranmeldung, Einzahlung Stammkapital)

    Ich hab keine Ahnung wie ich diese 3 Formulare jetzt am einfachsten ausfüllen kann. Vielleicht geht es ja irgendwie schnell und einfach, da ich ja eigentlich nichts verdient habe und mir der Firma noch keine Umsätze getätigt habe sondern nur Kosten hatte.

    Hat wer Tipps?

    Wenn ich Elster öffne und allein das Formular für die Körperschaft öffne, werde ich schon erschlagen mit einer rießen Seite, welche Anlagen ich denn noch hinzufügen will. Hat wer ein paar Tipps wie ich das jetzt relativ einfach über die Bühne bekomme?
    Danke


    #2
    Steuerberater ist eine Möglichkeit

    Recherche im Internet

    Existenzgründerseminar besuchen

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      #3
      Kein Geld für Steuerberater. Im Internet bislang nichts gefunden. Seminar besuchen keine Zeit. Muss das Ding in 2 Tagen fertig abgegeben haben. Reicht nicht ein einfacher Anruf beim Finanzamt mit "Hey ich hab überhaupt keinen Cent verdient?"

      Warum muss immer alles so kompliziert sein?

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        #4
        Haben Sie denn ohne StB die Bilanz und G+V aufstellen können? Wenn man sämtliche gesetzliche Pflichten nach Kräften ignoriert, ist die UG ohnehin bald insolvent. Und wenn man es nicht "kompliziert" haben will, gründet man keine UG.

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          #5
          Was für eine Bilanz? Ich hab Ende 2019 die Firma gegründet und ein entsprechend erforderliches Stammkapital eingezahlt.

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            #6
            Hallo,

            Reicht nicht ein einfacher Anruf beim Finanzamt mit "Hey ich hab überhaupt keinen Cent verdient?"
            Und warum hast du das nicht einfach mal gemacht?

            Andererseits sind meiner Meinung nach gerade die Erklärungen im ersten Jahr sehr gut geeignet um Erfahrungen zu sammeln.

            Stefan
            Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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              #7
              Das mache ich auch heute noch. Ich ruf da an. Erfahrung möchte ich auch sammeln, und werde mir diese bestimmt dann für die Erklärungen 2020 aneignen, doch im Moment jetzt Vorweihnachtszeit, aktuell liegt Schnee, 2 kleine Kinder etc ich komme aktuell gerade zu nichts. Und da ich ja eh kein Cent verdient habe sollte es halt relativ einfach gehen denke ich.

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                #8
                So also laut Finanzamt MUSS es kompliziert sein und ich muss alle 3 Erklärungen abgeben. Anscheinend bin ich hier der erste Mensch in Deutschland der in einem Jahr eine UG (haftungsbeschränkt) und damit keinen Umsatz/Gewinn gemacht hat. Denn wenn es jemanden gäbe der könnte mir doch sicherlich helfen? Mach ich das Formular für die Körperschaft in Elster auf, werde ich von 24 möglichen Anlagen erschlagen. Hätte ich mir früher überlegen sollen in diesem Land eine Firma zu gründen, wenn immer alles so kompliziert sein muss und nichtmal das Finanzamt einem helfen mag.

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                  #9
                  Na ja, wenn man es gleich so kompliziert machen will und eine Kapitalgesellschaft gründen "muss", bekommt man natürlich auch eine Zusatzportion Kompliziertheit zurück. Die Anlage EÜR bei der Einkommensteuer wäre sicher einfacher gewesen. Und wieso findet man dann Ende 2019, in der Vorweihnachtszeit, vielleicht kein Schnee, zwei kleine Kinder, dazu das zu machen und ein Jahr später nicht ? Sorry, Rosinenpicken ist halt nicht.
                  Schönen Gruß

                  Picard777

                  P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                  Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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                    #10
                    Möglich, das an mich damals falsch beraten hat. Ich war Jahrelang freiberuflich und hab auf Rechnung gearbeitet und hab dann alles immer in Anlage S geschrieben das hat soweit gepasst.

                    Nichts desto trotz ich versuche mich hier jetzt seit Stunden durch dieses Körperschaftsformular zu kämpfen und bekomme einen Fehler nach dem nächsten.

                    NurFehler.png

                    Finde ich echt heftig, dass selbst das Finanzamt mir nicht weiterhelfen will.

                    Nochmal, ich werde doch nicht der erste Mensch in Deutschland sein, der in einem Jahr eine UG gegründet hat die im Gründungsjahr keinen Umsatz gemacht hat?

                    Diese Körperschaftserklärung muss doch dann für jede UG absolut identisch sein. Das muss doch schon mal jemand gemacht haben?

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                      #11
                      Da hast Du ja schon Anhaltspunkte dafür, welche Anlagen Du benötigst. Auch die 3., 4., 5. Fehlermeldung sind doch aussagekräftig.

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                        #12
                        Im Moment hänge ich bei Kst 1 F fest. In Zeile 15 würde ich das Stammkapital welches ich auf das Firmenkonto eingezahlt habe, eintragen. Jedoch schreibt er mir dann in 118 Endbestände zum Schluss des Wirtschaftsjahres genau das Stammkapital wie am Anfang, welches aber nicht dem Kontostand vom 31.12.2019 entspricht, da ich Kontoführungsgebühren hatte und ich leider nirgends einen Hinweis finde, wo ich diese eintrage, um so auf den tatsächlichen Endbetrag zu kommen

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                          #13
                          Die Fehler werden weniger, im Moment bekomme ich lediglich diesen Hinweis
                          Hinweis
                          Die Angabe des Eintritts in die unbeschränkte Steuerpflicht ist laut den Angaben auf dem Hauptvordruck nicht zulässig, da die Körperschaft im Veranlagungszeitraum weder gegründet noch das deutsche Besteuerungsrecht begründet wurde. Die Eintragung ist nur zulässig, wenn die Begründung der deutschen Steuerpflicht zum 01.01.2019 erfolgte.

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                            #14
                            Diesen Fehler hab ich noch

                            Es wurde ein berücksichtigungsfähiger Verlust im laufenden Veranlagungszeitraum angegeben, jedoch kein möglicher Verlustrücktrag in Zeile 20 oder umgekehrt. Ein möglicher Verlustrücktrag ist - gegebenenfalls mit 0 € - einzutragen.
                            Dazu: Berücksichtigungsfähiger Verlust des laufenden Veranlagungszeitraums (negativer Betrag laut Zeile 53 der Anlage ZVE oder wenn Betrag laut Zeile 51 Vorspalte der Anlage ZVE negativ: Betrag laut Zeile 51 Vorspalte der Anlage ZVE oder bei Organgesellschaften: negativer Betrag laut Zeile 17 der Anlage OG)
                            Davon ab: Minderung der negativen Einkünfte nach § 3a Absatz 3 Satz 2 Nummer 12 EStG aufgrund eines Sanierungsertrags im vorangegangenen Veranlagungszeitraum
                            Davon ab: Verlustrücktrag auf das Einkommen 2018 höchstens 1 Million Euro und höchstens Betrag laut Zeile 19 abzüglich Betrag laut Zeile 19a

                            In Zeile 19 hat er bereits etwas eingetragen was ich nicht ändern kann. Vermutlich wil er jetzt noch was in Zeile 19a und 20 haben

                            P.S: Nervlich bin ich gerade am Ende.

                            Kommentar


                              #15
                              Gewerbesteuererklärung (GewSt1 A)

                              Wo muss ich den Verlust eintragen, welcher ja nur durch die Kontoführungsgebühren entstanden ist?

                              In Zeile 80

                              oder
                              In Zeile 33
                              oder
                              In Zeile 39a

                              So... 03:40 Uhr... Im nächsten Leben werde ich Hartz 4ler und lege mich faul auf die Haut anstatt eine Firma zu gründen um was eigenes auf die Beine zu stellen um dann am Ende mit einem Elster Marathon und vielen offenen Fragen dazu stehen.

                              P.S. Am meisten geholfen hat mir hier im Forum ein Beispiel-Übermittlungsbericht einer Körperschaftssteuererklärung. Zwar nicht für eine UG aber es konnte mir viele offene Fragen erklären. Darum meine ich ja, so einen Bericht muss es doch von jemandem schon einmal geben, der genau meinen Fall hat. Eine UG gegründet und im Gründungsjahr keinen Umsatz erzielt. Kann ja wohl nicht sein, dass ich der erste Mensch in Deutschland bin. So macht es wirklich keinen Spaß. Ich habe mich jetzt durchgebissen, aber dies hier gehört mit Sicherheit nicht zu den angenehmen Dingen in meinem Leben

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