ich habe für meine beiden geschäftszweige - freiberuflich und gewerblich - zwei profile angelegt (und noch eines für die gewerbesteuer) und diese für die ausfüllung der beiden getrennten EÜR'n (für jeden geschäftszweig eine, wie man soll) verwendet. leider ist äußerlich keinerlei unterschied zu erkennen, weder im entwurfsstadium, noch nach abgabe. geistreicherweise wird nicht angezeigt (s. foto), welches profil man zur ausfüllung gewählt hat (die steuernummer ist dieselbe); es werden unsinnigerweise drei (?) von vier vorhandenen profilen angezeigt (wozu?). auch die angaben zu "art des betriebes" oder zur rechtsform lässt sich nicht sehen. kann man etwas tun, um die formulare äußerlich unterscheidbar zu machen, oder kann man zumindest einen elster-menschen anschreiben, um eine verbesserung vorzuschlagen (auch wenn das vermutlich don quixote gegen windmühlen ist...)?? danke.
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EÜR-formulare für diverse geschäftszweige bzw. profile unterscheidbar machen?!
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Du hast unter Allgemein und Projekt gepostet. Ich werde Deine Frage nach Mein Elster verschieben.
Für verschiedene EÜRs muss Dir das Finanzamt auch verschiedene Steuernummern zuteilen. Zum einen ist das organisatorisch notwendig. Zum anderen würdest Du ja auf dem Elster-Server Deine erste EÜR überschreiben, wenn Du eine zweite mit der gleichen Steuernummer und für das gleiche Jahr übermittelst.
Soweit Dir noch keine Steuernummern für bestimmte Betriebe zugeteilt wurden solltest Du diese noch dringend anfordern.
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Um die von dir selbst angelegten Profile unterscheidbar zu machen, musst du sie doch nur entsprechend benennen.
Für jedes Profil kann man einen Kurznamen mit maximal 8 Zeichen vergeben.
Es ist nicht so, dass eine zweite EÜR die erste automatisch überschreibt. Dennoch ist es gut, für unterschiedliche Betriebe jeweils eine eigene Steuernummer zu haben.Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigenEs ist nicht so, dass eine zweite EÜR die erste automatisch überschreibt
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Echt? Kann denn der Finanzbeamte auf die erste EÜR dann noch zugreifen?
Dann bearbeitet er nur den zuletzt übermittelten Datensatz. Ich weiß das aus einem Telefonat mit einem Sachbearbeiter, weil ich 2019 eine von einem
Steuerberater übermittelte EÜR noch korrigieren musste und vorsichtshalber angerufen habe.Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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danke für die antworten! aber ich sehe, ihr seid auch noch nicht bis ganz auf den boden der dinge durchgestiegen. also: das formular EÜR fordert:
"Steuernummer der Leitsteuererklärung
Tragen Sie hier die Steuernummer der Einkommensteuer-, Körperschaftsteuer- oder Feststellungserklärung ein, der diese Einnahmenüberschussrechnung zuzuordnen ist."
das formular EÜR ist bestandteil der ekst-erklärung. für die ekst und für die freiberufliche tätigkeit habe ich vom FA (ausdrücklich) eine steuerneummer bekommen, für die gewebetätigkeit und die gewerbesteuer eine zweite. da nun aber für jeden gewerbezweig eine eigene EÜR abzugeben ist und dieses im rahmen der ekst-erklärung passiert, scheint logischerweise die "Leitsteuererklärung" die ekst-erklärung zu sein, und die "Steuernummer der Leitsteuererklärung" die für die einkommensteuer. man kann ohne probleme zwei EÜR'n handeln (darf sie nur nicht gleichzeitig geöffnet haben). sie lassen sich nur durch angaben innerhalb des formulars, bei "art des gewerbes" und "rechtsform" unterscheiden. wie gesagt, nach außen hin ist leider kein unterschied ersichtlich, da nicht das verwendete profil (ausschließlich oder hervorgehoben) angezeigt wird, sondern drei nebeneinander (s. foto!!!) (wobei "mein Profil" vom FA zwangsverordnet ist).
man muss sich also immer merken, welches formular man zuletzt bearbeitet hat, denn das wird zuoberst angezeigt. der finanzbeamter, nach rücksprache, meint, dass die unterscheidenden angaben innerhalb des formulars ausreichen...
trotzdem finde ich die sache zubefriedigend. sollte geändert werden! wisst ihr, an wen man sich wenden kann?? danke!
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für die freiberufliche tätigkeit habe ich vom FA (ausdrücklich) eine steuerneummer bekommen, für die gewebetätigkeit und die gewerbesteuer eine zweite.Freundliche Grüße
Charlie24
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