Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

EÜR-formulare für diverse geschäftszweige bzw. profile unterscheidbar machen?!

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    EÜR-formulare für diverse geschäftszweige bzw. profile unterscheidbar machen?!

    ich habe für meine beiden geschäftszweige - freiberuflich und gewerblich - zwei profile angelegt (und noch eines für die gewerbesteuer) und diese für die ausfüllung der beiden getrennten EÜR'n (für jeden geschäftszweig eine, wie man soll) verwendet. leider ist äußerlich keinerlei unterschied zu erkennen, weder im entwurfsstadium, noch nach abgabe. geistreicherweise wird nicht angezeigt (s. foto), welches profil man zur ausfüllung gewählt hat (die steuernummer ist dieselbe); es werden unsinnigerweise drei (?) von vier vorhandenen profilen angezeigt (wozu?). auch die angaben zu "art des betriebes" oder zur rechtsform lässt sich nicht sehen. kann man etwas tun, um die formulare äußerlich unterscheidbar zu machen, oder kann man zumindest einen elster-menschen anschreiben, um eine verbesserung vorzuschlagen (auch wenn das vermutlich don quixote gegen windmühlen ist...)?? danke.
    Du hast keine Berechtigung diese Galerie anzusehen.
    Diese Galerie hat 1 Bilder

    #2
    Du hast unter Allgemein und Projekt gepostet. Ich werde Deine Frage nach Mein Elster verschieben.

    Für verschiedene EÜRs muss Dir das Finanzamt auch verschiedene Steuernummern zuteilen. Zum einen ist das organisatorisch notwendig. Zum anderen würdest Du ja auf dem Elster-Server Deine erste EÜR überschreiben, wenn Du eine zweite mit der gleichen Steuernummer und für das gleiche Jahr übermittelst.

    Soweit Dir noch keine Steuernummern für bestimmte Betriebe zugeteilt wurden solltest Du diese noch dringend anfordern.

    Kommentar


      #3
      Um die von dir selbst angelegten Profile unterscheidbar zu machen, musst du sie doch nur entsprechend benennen.

      Für jedes Profil kann man einen Kurznamen mit maximal 8 Zeichen vergeben.

      Es ist nicht so, dass eine zweite EÜR die erste automatisch überschreibt. Dennoch ist es gut, für unterschiedliche Betriebe jeweils eine eigene Steuernummer zu haben.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar


        #4
        Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
        Es ist nicht so, dass eine zweite EÜR die erste automatisch überschreibt
        Echt? Kann denn der Finanzbeamte auf die erste EÜR dann noch zugreifen?

        Kommentar


          #5
          Echt? Kann denn der Finanzbeamte auf die erste EÜR dann noch zugreifen?
          Ja, er sieht beide Datensätze, muss aber natürlich selbst beurteilen, ob es sich um unterschiedliche Betriebe oder um eine korrigierte EÜR handelt.

          Dann bearbeitet er nur den zuletzt übermittelten Datensatz. Ich weiß das aus einem Telefonat mit einem Sachbearbeiter, weil ich 2019 eine von einem

          Steuerberater übermittelte EÜR noch korrigieren musste und vorsichtshalber angerufen habe.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

          Kommentar


            #6
            Aha. Danke für die Aufklärung!

            Also könnte er, wenn er einigermaßen mitdenkt, dann auch sehen, dass es sich um verschiedene Betriebe handelt.

            Kommentar


              #7
              danke für die antworten! aber ich sehe, ihr seid auch noch nicht bis ganz auf den boden der dinge durchgestiegen. also: das formular EÜR fordert:
              "Steuernummer der Leitsteuererklärung
              Tragen Sie hier die Steuernummer der Einkommensteuer-, Körperschaftsteuer- oder Feststellungserklärung ein, der diese Einnahmenüberschussrechnung zuzuordnen ist."
              das formular EÜR ist bestandteil der ekst-erklärung. für die ekst und für die freiberufliche tätigkeit habe ich vom FA (ausdrücklich) eine steuerneummer bekommen, für die gewebetätigkeit und die gewerbesteuer eine zweite. da nun aber für jeden gewerbezweig eine eigene EÜR abzugeben ist und dieses im rahmen der ekst-erklärung passiert, scheint logischerweise die "
              Leitsteuererklärung" die ekst-erklärung zu sein, und die "Steuernummer der Leitsteuererklärung" die für die einkommensteuer. man kann ohne probleme zwei EÜR'n handeln (darf sie nur nicht gleichzeitig geöffnet haben). sie lassen sich nur durch angaben innerhalb des formulars, bei "art des gewerbes" und "rechtsform" unterscheiden. wie gesagt, nach außen hin ist leider kein unterschied ersichtlich, da nicht das verwendete profil (ausschließlich oder hervorgehoben) angezeigt wird, sondern drei nebeneinander (s. foto!!!) (wobei "mein Profil" vom FA zwangsverordnet ist).
              man muss sich also immer merken, welches formular man zuletzt bearbeitet hat, denn das wird zuoberst angezeigt. der finanzbeamter, nach rücksprache, meint, dass die unterscheidenden angaben innerhalb des formulars ausreichen...
              trotzdem finde ich die sache zubefriedigend. sollte geändert werden! wisst ihr, an wen man sich wenden kann?? danke!

              Kommentar


                #8
                für die freiberufliche tätigkeit habe ich vom FA (ausdrücklich) eine steuerneummer bekommen, für die gewebetätigkeit und die gewerbesteuer eine zweite.
                Dann hast du doch bereits zwei betriebliche Steuernummern, die die EÜRs zumindest für das Finanzamt unterscheidbar machen.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                Kommentar

                Lädt...
                X