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PV vor 1.4.2012 installiert: Wo trage ich die fiktive Rücklieferung des Stroms ein?

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    PV vor 1.4.2012 installiert: Wo trage ich die fiktive Rücklieferung des Stroms ein?

    Ich habe eine PV auf dem Haus. Da die Anlage vor dem 1.4.2012 installiert wurde, wird der gesamte Strom zum Netzbetreiber geliefert und der Eigenverbrauch wird über eine fiktive Rücklieferung des Netzbetreibers zurückgeschickt. Die entsprechende Abrechnung erfolgt vom Netzbetreiber.

    Ich bin jetzt auf Elster Online gewechselt und erhalte einen Fehler-Hinweis.
    Was mache ich falsch?

    Beispiel:
    Für 3.000 € (netto) + 570 € UST den gesamten Strom eingespeist.
    Die Rücklieferung beträgt -500 € (netto) + -95 € UST.
    Bisher habe ich im Elster Formular 2.500 Einnahmen und 570 € UST eintragen können.
    Auf Elster Online erhalte bei der Prüfung den Hinweis, dass die UST über 19% liegt und nur zulässig ist "wenn die Umsatzsteuer auf unentgeltliche Wertabgaben auf Basis der Mindestbemessungsgrundlage ermittelt wird, § 10 Absatz 5 UStG)".
    Muss ich die Rücklieferung seoerat eintragen und wo dann?
    (In ElsterFormular wird die Erfassung akzeptiert)
    Danke


    Ergänzung: Es handelt sich um ein Gewerbe mit Regelbesteuerung und die fiktive Rücklieferung wird privat verbraucht
    Zuletzt geändert von Wolf74; 07.12.2020, 11:55.

    #2
    1. Du solltest etwas auf die Begriffe achten. Meiner Meinuing nach willst Du nicht wissen wo Du eine Lieferung eintragen musst, sondern einen Erwerb.

    2. Dein Umsatz beträgt 3.000 Euro. Du solltest nicht weniger eintragen.

    3. Wenn der erworbene Strom tatsächlich für Deine unternehmerischen Zwecke verwendet wurde, dann ist die darin enthaltene Steuer bei den Vorsteuerbeträgen einzutragen. Die Steuer aus privaten Anschaffungen hat allerdings in den Steuererklärungen grundsätzlich nichts zu suchen.

    Kommentar


      #3
      Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
      1. Du solltest etwas auf die Begriffe achten. Meiner Meinuing nach willst Du nicht wissen wo Du eine Lieferung eintragen musst, sondern einen Erwerb.

      2. Dein Umsatz beträgt 3.000 Euro. Du solltest nicht weniger eintragen.

      3. Wenn der erworbene Strom tatsächlich für Deine unternehmerischen Zwecke verwendet wurde, dann ist die darin enthaltene Steuer bei den Vorsteuerbeträgen einzutragen. Die Steuer aus privaten Anschaffungen hat allerdings in den Steuererklärungen grundsätzlich nichts zu suchen.
      Danke für den raschen Hinweis. Leider hilft mir die Antwort aber nicht weiter, hat mich aber veranlasst, die Frage zu ergänzen. An sich müssten viele kleinere PV-Betreiber die Lösung haben.

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        #4
        Ok. Du hast wieder den Begriff Rücklieferung verwendet.

        Wenn Du Strom kaufst, so wie ich das für unsere Familie auch machen muss, dann hat das mit Deinen Steuererklärungen nichts zu tun.

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