Hallo zusammen,
vor wenigen tagen habe ich vom Finanzamt den Bescheid auf meine am 02.11.2020 abgebene Steuererklärung erhalten. Ich bekomme etwas mehr als 500,00 € erstattet. Mir ist dummerweise aufgefallen, dass ich auch studienbegleitende Kosten wie z. B. Studiengebühren, Kosten für Lern- und Fallbücher etc. auch von der Steuer absetzen kann und demzufolge ich diese Positionen in die Erklärung mit einfließen lassen kann.
Kann ich nachträgliche Änderungen melden? Der Bescheid ist vom 07.12.2020. Die Einspruchsfrist ist somit noch nicht verstrichen. Ist es daher ratsam Einspruch einzulegen oder gibt es noch eine andere Möglichkeit?
VG
vor wenigen tagen habe ich vom Finanzamt den Bescheid auf meine am 02.11.2020 abgebene Steuererklärung erhalten. Ich bekomme etwas mehr als 500,00 € erstattet. Mir ist dummerweise aufgefallen, dass ich auch studienbegleitende Kosten wie z. B. Studiengebühren, Kosten für Lern- und Fallbücher etc. auch von der Steuer absetzen kann und demzufolge ich diese Positionen in die Erklärung mit einfließen lassen kann.
Kann ich nachträgliche Änderungen melden? Der Bescheid ist vom 07.12.2020. Die Einspruchsfrist ist somit noch nicht verstrichen. Ist es daher ratsam Einspruch einzulegen oder gibt es noch eine andere Möglichkeit?
VG
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