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Einkommenssteuererklärung nachträglich korrigieren?

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    Einkommenssteuererklärung nachträglich korrigieren?

    Hallo zusammen,

    vor wenigen tagen habe ich vom Finanzamt den Bescheid auf meine am 02.11.2020 abgebene Steuererklärung erhalten. Ich bekomme etwas mehr als 500,00 € erstattet. Mir ist dummerweise aufgefallen, dass ich auch studienbegleitende Kosten wie z. B. Studiengebühren, Kosten für Lern- und Fallbücher etc. auch von der Steuer absetzen kann und demzufolge ich diese Positionen in die Erklärung mit einfließen lassen kann.

    Kann ich nachträgliche Änderungen melden? Der Bescheid ist vom 07.12.2020. Die Einspruchsfrist ist somit noch nicht verstrichen. Ist es daher ratsam Einspruch einzulegen oder gibt es noch eine andere Möglichkeit?

    VG

    #2
    Hallo,

    du kannst entweder Einspruch einlegen, oder einen Antrag auf einfache Änderung stellen.

    Stefan
    Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

    Kommentar


      #3
      du kannst entweder Einspruch einlegen, oder einen Antrag auf einfache Änderung stellen.
      Damit ist deine Frage beantwortet. Den zweiten Thread habe ich wunschgemäß gelöscht.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar

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