Hallo zusammen,
ich bin gerade dabei endlich mal die Steuererklärung für 2016 auf den letzten Drücker durchzuführen.
Diese habe ich aufgrund einer Fragestellung immer weiter aufgeschoben. Ggf. kann mir hier jemand helfen
Und zwar wurde ich von einem Bekannten drauf aufmerksam gemacht, dass ich 2016 für einige Monate auch die Unterhaltszahlungen an meine Freundin (heutige Frau) mit eintragen könne. So befanden wir uns 2016 für 7 Monate in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft, bei der sie quasi kein Einkommen hatte außer das eines KFW-Studienkredites, der jedoch voll zurückgezahlt werden muss. Dieser lief im Anschluss an ihr Bafög, was aufgrund der Beendigung des Studiums kurz vorher auslief. Sie erhielt weder Unterhalt von jemand anderen, noch Kindergeld, da über 25.
In dieser Zeit zahlte ich dennoch den Löwenanteil der Miete, den Nebenkosten und auch an Lebensmitteln. Wir lebten wie beschrieben in der gleichen Wohnung und bestritten den Alltag eheähnlich zusammen.
Nun zu meinen Fragen,
1. Wo muss ich den KFW Kredit bzw. das "Einkommen" durch diesen angeben (Einkünfte, Bezüge oder doch Öffentliche Ausbildungshilfen)?
-> Oder muss ich ihn überhaupt angeben?
Ich habe bereits gelesen, dass im Falle von Bafög lediglich die Hälfte, also der Zuschuss angegeben werden muss und der Darlehnsteil wegelassen werden kann. Daraus würde ich nun schlussfolgern, dass ich auch hier den gesamten Betrag weglassen kann.
2. Reicht es hier in Zeile 7 den anteiligen Pauschalbetrag für die entsprechenden Monate anzugeben?
Also bei 6 Monate 721x7 = 5.047€? (Pauschalbetrag gesamtes Jahr war 2016: 8.652€)
Werden hier zusätzliche Nachweise, trotz des Zusammenlebens benötigt?
Ich hoffe mir kann hier jemand helfen,
Freundliche Grüße
ich bin gerade dabei endlich mal die Steuererklärung für 2016 auf den letzten Drücker durchzuführen.
Diese habe ich aufgrund einer Fragestellung immer weiter aufgeschoben. Ggf. kann mir hier jemand helfen
Und zwar wurde ich von einem Bekannten drauf aufmerksam gemacht, dass ich 2016 für einige Monate auch die Unterhaltszahlungen an meine Freundin (heutige Frau) mit eintragen könne. So befanden wir uns 2016 für 7 Monate in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft, bei der sie quasi kein Einkommen hatte außer das eines KFW-Studienkredites, der jedoch voll zurückgezahlt werden muss. Dieser lief im Anschluss an ihr Bafög, was aufgrund der Beendigung des Studiums kurz vorher auslief. Sie erhielt weder Unterhalt von jemand anderen, noch Kindergeld, da über 25.
In dieser Zeit zahlte ich dennoch den Löwenanteil der Miete, den Nebenkosten und auch an Lebensmitteln. Wir lebten wie beschrieben in der gleichen Wohnung und bestritten den Alltag eheähnlich zusammen.
Nun zu meinen Fragen,
1. Wo muss ich den KFW Kredit bzw. das "Einkommen" durch diesen angeben (Einkünfte, Bezüge oder doch Öffentliche Ausbildungshilfen)?
-> Oder muss ich ihn überhaupt angeben?
Ich habe bereits gelesen, dass im Falle von Bafög lediglich die Hälfte, also der Zuschuss angegeben werden muss und der Darlehnsteil wegelassen werden kann. Daraus würde ich nun schlussfolgern, dass ich auch hier den gesamten Betrag weglassen kann.
2. Reicht es hier in Zeile 7 den anteiligen Pauschalbetrag für die entsprechenden Monate anzugeben?
Also bei 6 Monate 721x7 = 5.047€? (Pauschalbetrag gesamtes Jahr war 2016: 8.652€)
Werden hier zusätzliche Nachweise, trotz des Zusammenlebens benötigt?
Ich hoffe mir kann hier jemand helfen,
Freundliche Grüße
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