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    #16
    Es gibt doch noch keinerlei Daten zum Bescheinigungsabruf u.s,w.
    Richtig, aber die brauche ich auch nicht. Die Jahreswerte der Pension sind aus der Dezemberabrechnung ersichtlich. Der Rentenbetrag

    kommt aus meiner Bankingsoftware und der Rentenanpassungsbetrag wird bei mir automatisch in Excel ermittelt. Die einzigen Werte,

    die noch nicht genau passen, sind die PKV-Beiträge. Da die aber gestiegen sind, wird das endgültig noch etwas günstiger ausfallen,

    als es sich im Moment darstellt. Immerhin weiß ich bereits, dass ich für 2020 nicht nachzahlen muss und die gebildete Rückstellung

    auflösen kann. Außerdem weiß ich, dass ich im März einreichen und eine kleine Erstattung erwarten kann.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #17
      Bei mir genauso. Ich hab alles vom letzten Lohnzettel abgeschrieben. Und Steuerberechnung funktioniert jetzt auch, es lag an meiner Doofheit, ich hab eine Zahl zu viel in die Anlage Vorsorgeaufwand geschrieben.
      Kaum Dienstreisen dieses Jahr, aber hohe Werbungskosten, weil mein kleines Auto 88 Cent auf den Kilometer gekostet hat. Fahrtenbuch mach ich auch laufend aber leider muss ich noch auf Erträgnisaufstellungen warten. Die kommen immer sonstwann, lange nach Mitte März, wenn die Ämter eigentlich losrechnen.
      Zuletzt geändert von Koschte; 01.01.2021, 21:47.
      Mit freundlichen Grüßen,
      Koschte

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        #18
        Zitat von Koschte Beitrag anzeigen
        Bei mir genauso. Ich hab alles vom letzten Lohnzettel abgeschrieben. Und Steuerberechnung funktioniert jetzt auch, es lag an meiner Doofheit, ich hab eine Zahl zu viel in die Anlage Vorsorgeaufwand geschrieben.
        Kaum Dienstreisen dieses Jahr, aber hohe Werbungskosten, weil mein kleines Auto 88 Cent auf den Kilometer gekostet hat. Fahrtenbuch mach ich auch laufend aber leider muss ich noch auf Erträgnisaufstellungen warten. Die kommen immer sonstwann, lange nach Mitte März, wenn die Ämter eigentlich losrechnen.
        Wo denn? Ich laufe auch auf Fehler. Habe die Anlagen AV, Vorsorgeaufwand, N und Zusatzangaben für die Steuerberechnung ausgefüllt und haushaltsnahe Dienstleistungen ausgefüllt. Wir wählen Zusammenveranlagung. Habe jede Anlage einmal entfernt und rechnen lassen. Immer kommt der Abbruch-Hinweis: Bei der Steuerberechnung ist ein technischer Fehler aufgetreten, bitte versuchen Sie es später noch einmal.

        Die Prüfung meint, es sind keine Fehler vorhanden. Allerdings habe ich einen Warnhinweis: Bitte beantragen Sie die Bescheidbekanntgabe in elektronischer Form an zusammenveranlagte Ehegatten / Lebenspartner(in) nur dann, wenn Ihr(e) Ehegatte/Lebenspartner(in) hiermit einverstanden ist (§ 122 Absatz 6 der Abgabenordnung).

        Wenn ich auf Papierform umstelle, verschwindet der Warnhinweis, die Prüfung läuft immer noch durch aber der Abbruchhinweis bei der Berechnung bleibt bestehen.

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          #19
          Hallo,

          der Hinweis lautete TECHNISCHER FEHLER
          Der Warnhinweis tauchte schon im vergangenen Jahr auf

          Gruß FIGUL
          Gruß FIGUL

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            #20
            Bei uns sind die Anlagen N und R, die neue Anlage R-AV/bAV sowie Vorsorgeaufwand, V (Vermietung), Sonderausgaben und Haushaltsnahe Dienstleistungen

            beigefügt. Die Steuerberechnung funktioniert fehlerfrei. Ich würde deshalb zunächst die Anlage AV samt den Zusatzangaben entfernen.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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              #21
              Hi Charlie24 und ein frühes neues gesundes Jahr für dich!

              Ich habe die Anlage AV und die Zusatzangaben entfernt, laufe aber noch immer auf den Fehler. Liegt es an der Zusammenveranlagung? Wenn ich eine Erklärung für 2020 erstelle (Einzelveranlagung) und die Daten aus 2019 übernehme (identische Anlagen), dann Funktioniert die Berechnung. Ich werde gleich noch einmal versuchen, aus der Zusammenveranlagung zwei getrennte Erklärungen zu machen.

              Auch wenn ich alle Anlagen außer den Hauptvordruck entferne, kommt der Fehler.
              Zuletzt geändert von PLS; 02.01.2021, 12:50.

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                #22
                Die Zusammenveranlagung allein kann es nicht, denn auch unsere Veranlagung ist eine Zusammenveranlagung.

                Die konkrete Fehlerursache zu finden, ist immer schwierig. Die Steuerberechnung kann ja an einem einzigen Feld scheitern,

                das hatten wir in früheren Jahren alles schon.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                  #23
                  Ich hab den Fehler nach einer kleinen Debugg-Session gefunden: Für unsere Zusammenveranlagung haben wir eine neue Steuernummer beantragt. Gebe ich die alte Steuernummer von Person A ein (und beantrage keine neue), dann funktioniert die Berechnung...

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                    #24
                    Für unsere Zusammenveranlagung haben wir eine neue Steuernummer beantragt.Gebe ich die alte Steuernummer von Person A ein
                    (und beantrage keine neue), dann funktioniert die Berechnung...
                    Gut zu wissen!
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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