Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Frühere USt-Voranmeldung korrigieren

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Frühere USt-Voranmeldung korrigieren

    Ich möchte eine korrigierte USt-Voranmeldung für Januar 2010 abgeben, weil (1.) eine Rechnung vergessen wurde und (2.) irrtümlich ein "unberechtigt ausgewiesenen Steuerbetrag" in das Online-Formular eingetragen wurde.

    Meine Fragen hierzu sind:

    1. Reicht es aus, eine neue USt-Voranmeldung mit den korrigierten Werten für den Januar zu übertragen (mit Haken bei "Berichtigte Anmeldung")?

    2. Muß die für den Januar vom Finanzamt abgebuchte Umsatzsteuer in der korrigierten Voranmeldung angegeben werden? Ist dafür die "Manuelle Eingabe" (Ziffer 83) auf der Formularseite 10 vorgesehen?

    3. Wird ein gemäß der korrigierten Voranmeldung zusätzlich zu zahlender Betrag wie sonst abgebucht (ich nehme am Lastschriftverfahren teil), oder muß dieser Betrag gesondert überwiesen werden?

    #2
    AW: Frühere USt-Voranmeldung korrigieren

    Hallo,

    zu 1. ein klares Ja (und der Haken ist wichtig!)
    zu 2. bin ich mir nicht sicher, aber ich denke, Sie sind mit Ihrer Vermutung auf dem richtigen Weg.
    zu 3. ein klares Ja zur Abbuchung durch das FA, da Sie am LEV teilnehmen.

    Kommentar


      #3
      AW: Frühere USt-Voranmeldung korrigieren

      Hallo Gidius,

      danke für die Antworten zu 1. und 3.

      Weiß jemand noch die Antwort auf die Frage, ob die für den zu korrigierenden Zeitraum bereits abgebuchte Umsatzsteuer in der korrigierten Voranmeldung in irgendeiner Form angegeben werden muß? Oder berechnet das Finanzamt selbst den Betrag, der aufgrund der Korrektur noch zu zahlen ist?

      Kommentar


        #4
        AW: Frühere USt-Voranmeldung korrigieren

        Die Differenz wird vom Finanzamt festgestellt.

        Das 1. Soll (ursprüngliche) und das 2. Soll (geändert) wird hierbei abgeglichen.
        Fehlende Beträge werden abgebucht, zu viel gezahlte Beträge erstattet.

        Kommentar


          #5
          AW: Frühere USt-Voranmeldung korrigieren

          Vielen Dank für die Anwort.

          Kommentar

          Lädt...
          X