Ich möchte eine korrigierte USt-Voranmeldung für Januar 2010 abgeben, weil (1.) eine Rechnung vergessen wurde und (2.) irrtümlich ein "unberechtigt ausgewiesenen Steuerbetrag" in das Online-Formular eingetragen wurde.
Meine Fragen hierzu sind:
1. Reicht es aus, eine neue USt-Voranmeldung mit den korrigierten Werten für den Januar zu übertragen (mit Haken bei "Berichtigte Anmeldung")?
2. Muß die für den Januar vom Finanzamt abgebuchte Umsatzsteuer in der korrigierten Voranmeldung angegeben werden? Ist dafür die "Manuelle Eingabe" (Ziffer 83) auf der Formularseite 10 vorgesehen?
3. Wird ein gemäß der korrigierten Voranmeldung zusätzlich zu zahlender Betrag wie sonst abgebucht (ich nehme am Lastschriftverfahren teil), oder muß dieser Betrag gesondert überwiesen werden?
Meine Fragen hierzu sind:
1. Reicht es aus, eine neue USt-Voranmeldung mit den korrigierten Werten für den Januar zu übertragen (mit Haken bei "Berichtigte Anmeldung")?
2. Muß die für den Januar vom Finanzamt abgebuchte Umsatzsteuer in der korrigierten Voranmeldung angegeben werden? Ist dafür die "Manuelle Eingabe" (Ziffer 83) auf der Formularseite 10 vorgesehen?
3. Wird ein gemäß der korrigierten Voranmeldung zusätzlich zu zahlender Betrag wie sonst abgebucht (ich nehme am Lastschriftverfahren teil), oder muß dieser Betrag gesondert überwiesen werden?
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