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Wo werden die Riesterbeiträge eingetragen

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    Wo werden die Riesterbeiträge eingetragen

    Hallo,

    es soll ja die AV Anlage für Riester genutzt werden. Doch ich finde in dieser Anlage keinerlei Felder, wo ich die Beiträge für das letzte Jahr als Zahl eintragen kann. Hat sich durch dieses Online-Elster etwas geändert im Vergleich zu vorher?
    Danke schon mal.

    #2
    Hallo,

    um welches Jahr handelt es sich?

    Gruß FIGUL
    Gruß FIGUL

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      #3
      Ich bin gerade dabei die Steuererklärung für 2020 zu machen.

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        #4
        Hallo,

        das geht aber nicht mit ElsterFormular.
        Da hast du aber deine Frage gestellt.
        Womit erstellst du die Erklärung?

        Gruß FIGUL
        Gruß FIGUL

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          #5
          Womit erstellt er wohl die Erklärung?

          Hat sich durch dieses Online-Elster etwas geändert im Vergleich zu vorher?
          In Mein ELSTER musst du die Beiträge in der Anlage Zusatzangaben für die Steuerberechnung erfassen, das war dort bereits letztes Jahr so.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            Das mache ich über die Elsteronline seite. War irgendwie der Meinung, dass ich das früher mit dem Elstertool eintragen konnte. Wo mache ich es denn jetzt? Denn schließlich will ich den Steuervorteil ja auch irgendwie nachweislich und ersichtlich bekommen

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              #7
              Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
              Womit erstellt er wohl die Erklärung?



              In Mein ELSTER musst du die Beiträge in der Anlage Zusatzangaben für die Steuerberechnung erfassen, das war dort bereits letztes Jahr so.
              Hallo,

              Charlie24

              Womit erstellt er wohl die Erklärung?
              Keine Ahnung auf jeden Fall nicht mit EF.
              Online heisst für manche User schon, den PC einzuschalten und sonst nichts.
              Deshalb nicht relevant

              Gruß FIGUL
              Gruß FIGUL

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                #8
                Im Beitrag #5 steht doch die Antwort auf deine Frage !
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                  #9
                  Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                  Womit erstellt er wohl die Erklärung?



                  In Mein ELSTER musst du die Beiträge in der Anlage Zusatzangaben für die Steuerberechnung erfassen, das war dort bereits letztes Jahr so.
                  Danke für die Info!

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                    #10
                    Hallo,

                    Charlie24
                    Mein Beitrag war #4
                    Vielleicht weisst du dann auch, warum er unter ElsterFormular postet und nicht unter MeinElster?
                    oder ist das völlig egal?
                    Wie ich schön vor Kurzem erwähnt habe: Die Unterforen gehören abgeschafft

                    Gruß FIGUL
                    Gruß FIGUL

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                      #11
                      Vielleicht weisst du dann auch, warum er unter ElsterFormular postet und nicht unter MeinElster?
                      Woher soll ich das wissen? Er ist heute erst der Fünfte, der sein Thema fälschlich unter ElsterFormular eröffnet.
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                        #12
                        Hi,
                        nachdem ich jetzt alles eingetragen habe, ist mir aufgefallen, dass ich mehr wiederbekomme, wenn ich die geleisteten Beiträge in Höhe von 700€ für meine Riester nicht mit angebe. Das sollte doch eigentlich eher umgekehrt sein?! Oder wo ist da mein Denkfehler? Wäre super, wenn da jemand etwas zu sagen könnte.
                        Danke!
                        Du hast keine Berechtigung diese Galerie anzusehen.
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                          #13
                          Zitat von Seppl0815 Beitrag anzeigen
                          Hi,
                          nachdem ich jetzt alles eingetragen habe, ist mir aufgefallen, dass ich mehr wiederbekomme, wenn ich die geleisteten Beiträge in Höhe von 700€ für meine Riester nicht mit angebe. Das sollte doch eigentlich eher umgekehrt sein?! Oder wo ist da mein Denkfehler? Wäre super, wenn da jemand etwas zu sagen könnte.
                          Danke!
                          Hi,
                          das sind Nachzahlungen und keine Erstattungen (zu erkennen am positiven Vorzeichen). Insofern passt das: Mit Riester ist die Nachzahlung geringer.

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                            #14
                            Zitat von PLS Beitrag anzeigen

                            Hi,
                            das sind Nachzahlungen und keine Erstattungen (zu erkennen am positiven Vorzeichen). Insofern passt das: Mit Riester ist die Nachzahlung geringer.
                            Davon bin ich anfänglich auch ausgegangen. Denn die Bezeichnungen sind alles andere als eineindeutig zu verstehen. Aber verglichen mit meiner Steuererklärung vom letzten Jahr, müsste ich ja deiner Aussage nach run 1200€ Steuern nachgezahlt haben. Doch das ist nicht der Fall. Ich habe 1200€ ausgezahlt bekommen. Und im Vergleich zum letzten Jahr hat sich an meiner Situation ja nichts verändert. Ich war maximal 2,5 Monate zu 50% in Kurzarbeit. Ansonsten ist weder an Ausgaben noch Einnahmen etwas hinzugekommen. Den Riestervertrag hatte ich nur 2019 ausgesetzt, daher ist dieser da nicht mit erwähnt worden.
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                              #15
                              Du hast auch für 2019 nachzahlen müssen. Ist ja auch logisch: wenn die festgesetzte Steuer höher ist als die vorausbezahlte (in diesem Fall die Lohnsteuer) dann muss man nachzahlen.
                              Kann natürlich sein dass der Bescheid 2019 anders aussieht als die Steuerberechnung, das wissen wir nicht. Nach der Steuerberechnung musstest Du nachzahlen.


                              Zitat von Seppl0815 Beitrag anzeigen
                              die Bezeichnungen sind alles andere als eineindeutig zu verstehen
                              Das ist eine Steuerberechnung. Steuern sind Beträge, die vom Bürger oder vom Unternehmer ans Finanzamt bezahlt werden.

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