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    #16
    Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
    Du hast auch für 2019 nachzahlen müssen. Ist ja auch logisch: wenn die festgesetzte Steuer höher ist als die vorausbezahlte (in diesem Fall die Lohnsteuer) dann muss man nachzahlen.
    Willst du mir damit unterstellen, dass ich meine Finanzen nicht überblicken kann und nicht weiß, ob ich ans Finanzamt etwas zahlen muss oder etwas zurück bekommen habe?!?! Hier aber der Nachweis. Denn wenn ich letztes Jahr etwas hätte zahlen müssen, würde ich hier jetzt nicht die Fragen stellen. Und warum sollte ich denn lügen?! Das würde doch hier niemanden weiterhelfen.


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      #17
      Wenn ich die im Beitrag #12 von Seppl0815 veröffentlichten Steuerberechnungen richtig interpretiere, betreffen beide das gleiche Jahr,

      einmal mit, einmal ohne den Sonderausgabenabzug durch den Riestervertrag. In beiden Fällen ergibt sich eine Nachzahlung, die mit

      Riester allerdings um 174,00 € geringer ausfällt, was ja auch logisch ist. Auch die im Beitrag #14 veröffentlichte Steuerberechnung für 2019

      weist eine Nachzahlung aus. Wenn am 24.03.2020 dann tatsächlich eine Gutschrift erfolgt ist, dann fehlten bei der Erklärung 2019, auf der die

      Berechnung 2019 beruhte, wesentliche Angaben. Ob das auch 2020 so ist, lässt sich aus den Abrechnungstabellen allein nicht ablesen.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #18
        Hallo,

        das scheint aber etwas anderes zu sein.
        Bei deiner Berechnung 2019 ist der absolute Betrag 1191,14.- bei deiner Gutschrift 1227,92
        Die Berechnung zeigt eindeutig eine Nachzahlung

        Gruß FIGUL
        Gruß FIGUL

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          #19
          Die Aussage war, dass deine Berechnung und die des Finanzamtes nicht zwingend identisch sein müssen. Und wenn deine Berechnung gestimmt hätte, hättest du nachzahlen müssen, egal was für ein Welle du hier veranstaltest. Machst du das im wahren Leben auch mit Menschen, von denen du eigentlich Hilfe willst?

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            #20
            Zitat von FIGUL Beitrag anzeigen
            Hallo,

            das scheint aber etwas anderes zu sein.
            Bei deiner Berechnung 2019 ist der absolute Betrag 1191,14.- bei deiner Gutschrift 1227,92
            Die Berechnung zeigt eindeutig eine Nachzahlung

            Gruß FIGUL
            Dann darf ich ja froh sein, dass sich das Finanzamt die letzten 10 Jahre immer wieder geirrt hat :-D
            Spaß beiseite.
            Ich bin unverheiratet, keine Kinder und Lohnsteuerklasse 1. Habe keinerlei weitere Einkünfte, als mein Gehalt bei meinem 40h Vollzeitjob. Wie soll es da zu Nachzahlungen von über 1000€ jedes Jahr kommen? Das erschließt sich mir nicht ganz. Natürlich weiß ich auch, dass ihr das auch nicht beantworten könnt. Ich kann es ja auch nur mit den Angaben der letzten Steuererklärungen vergleichen. Und die sahen alle so ungefähr wie von 2019 aus :-/

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              #21
              Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
              Wenn ich die im Beitrag #12 von Seppl0815 veröffentlichten Steuerberechnungen richtig interpretiere, betreffen beide das gleiche Jahr,

              einmal mit, einmal ohne den Sonderausgabenabzug durch den Riestervertrag. In beiden Fällen ergibt sich eine Nachzahlung, die mit

              Riester allerdings um 174,00 € geringer ausfällt, was ja auch logisch ist. Auch die im Beitrag #14 veröffentlichte Steuerberechnung für 2019

              weist eine Nachzahlung aus. Wenn am 24.03.2020 dann tatsächlich eine Gutschrift erfolgt ist, dann fehlten bei der Erklärung 2019, auf der die

              Berechnung 2019 beruhte, wesentliche Angaben. Ob das auch 2020 so ist, lässt sich aus den Abrechnungstabellen allein nicht ablesen.
              Wenn ich definitiv wüsste, dass ich nachzahlen müsste, dann bin ich voll und ganz auf deiner Seite. Da ich aber IMMER etwas zurückbekommen habe (was bei Steuerklasse 1 ohne weitere Einkünfte, als bei meinem Hauptjob nicht schwer ist), macht es irgendwie keinen Sinn, wenn ich dieses Jahr nachzahlen müsste. Und nach Aussagen hier auch die letzten Jahre hätte machen müssen.

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                #22
                Hallo,

                wahrscheinlich hast du, vorausgesetzt die Erklärung wurde mit Mein Elster erstellt (Dazu hast du dich noch nicht geäußert),
                keine Vorsorgeaufwendungen angegeben und das FA hat diese ergänzt

                Gruß FIGUL
                Gruß FIGUL

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                  #23
                  Dann darf ich ja froh sein, dass sich das Finanzamt die letzten 10 Jahre immer wieder geirrt hat
                  Das Finanzamt hat sich nicht geirrt, deine Erklärungen waren und sind unvollständig ! Hast du die auch früher schon mit Mein ELSTER erstellt?

                  Wenn ja, dann spricht alles dafür, dass du die Anlage Vorsorgeaufwand nicht beigefügt hast und das Finanzamt die Beiträge von amtswegen berücksichtigt hat..
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                    #24
                    Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                    Wenn ja, dann spricht alles dafür, dass du die Anlage Vorsorgeaufwand nicht beigefügt hast und das Finanzamt die Beiträge von amtswegen berücksichtigt hat..
                    Bei dem enormen Unterschied ist das die wahrscheinlichste Ursache. Ich fürchte aber, dass es sinnlos ist, das mit dem TE zu diskutieren.

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                      #25
                      Da hier ja Riester das Thema ist und wie das in der Berechnung bei Mein Elster berücksichtigt wird, hänge ich mich einfach mal mit dran.
                      Zusatzangaben für die Steuerberechnung habe ich den Wert in Zeile 7 eingetragen. Bei der folgenden Vorabberechnung hätte ich nun gedacht, dass das dies auch ausgeworfen wird.
                      Aber egal ob mit oder ohne Riesterbetrag, es kommt das gleiche Ergebnis raus.

                      Wo liegt der Fehler? Mache ich was falsch?

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                        #26
                        Wo liegt der Fehler? Mache ich was falsch?
                        Wenn du auch die Anlage AV ausgefüllt hast, machst du nichts falsch. Dann wäre es so, dass die Zulage günstiger ist als der Sonderausgabenabzug,

                        so dass in der Steuerberechnung nichts erscheint.
                        Freundliche Grüße
                        Charlie24

                        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                          #27
                          Hallo,

                          Stichwort : Günstigerprüfung

                          https://www.haufe.de/finance/haufe-f...HI9298519.html
                          Gruß FIGUL

                          Kommentar


                            #28
                            FIGUL
                            Charlie24

                            Danke für die Informationen. Das war in den vergangenen Jahren allerdings noch nie der Fall. Egal ob mit Steuerklasse 4, 3 oder jetzt 1. Darum hatte ich mich gewundert.

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                              #29
                              Was hat das denn mit der Steuerklasse zu tun?

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                                #30
                                L. E. Fant

                                Wenn ich den Durchblick hätte würde ich nicht fragen. Es ist die einzige signifikante Änderungen zum Jahr davor. Es werden jetzt einfach weniger Vorsorgeaufwendungen berücksichtigt.
                                2019 11.719 €, 2020 nur noch 10.436 €, obwohl die Vorsorgeaufwendungen höher sind. Es fehlt Riester, m.M.n.

                                Wenn irgendwelche Daten/Werte benötigt werden um den Sachverhalt aufzuklären, gerne. Sagt einfach was benötigt wird.

                                In der Vorausberechnung taucht Riester einfach nicht auf. Für 2019 ist das noch der Fall unter unbeschränkt abziehbare Sonderausgaben.
                                2019: Altersvorsorgebeiträge 1925 + die Zulage von 175. Fehlt beides für 2020.
                                Zuletzt geändert von UB59; 08.04.2021, 13:20.

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