Zitat von L. E. Fant
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Willst du mir damit unterstellen, dass ich meine Finanzen nicht überblicken kann und nicht weiß, ob ich ans Finanzamt etwas zahlen muss oder etwas zurück bekommen habe?!?! Hier aber der Nachweis. Denn wenn ich letztes Jahr etwas hätte zahlen müssen, würde ich hier jetzt nicht die Fragen stellen. Und warum sollte ich denn lügen?! Das würde doch hier niemanden weiterhelfen.
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Wenn ich die im Beitrag #12 von Seppl0815 veröffentlichten Steuerberechnungen richtig interpretiere, betreffen beide das gleiche Jahr,
einmal mit, einmal ohne den Sonderausgabenabzug durch den Riestervertrag. In beiden Fällen ergibt sich eine Nachzahlung, die mit
Riester allerdings um 174,00 € geringer ausfällt, was ja auch logisch ist. Auch die im Beitrag #14 veröffentlichte Steuerberechnung für 2019
weist eine Nachzahlung aus. Wenn am 24.03.2020 dann tatsächlich eine Gutschrift erfolgt ist, dann fehlten bei der Erklärung 2019, auf der die
Berechnung 2019 beruhte, wesentliche Angaben. Ob das auch 2020 so ist, lässt sich aus den Abrechnungstabellen allein nicht ablesen.Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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Die Aussage war, dass deine Berechnung und die des Finanzamtes nicht zwingend identisch sein müssen. Und wenn deine Berechnung gestimmt hätte, hättest du nachzahlen müssen, egal was für ein Welle du hier veranstaltest. Machst du das im wahren Leben auch mit Menschen, von denen du eigentlich Hilfe willst?
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Dann darf ich ja froh sein, dass sich das Finanzamt die letzten 10 Jahre immer wieder geirrt hat :-DZitat von FIGUL Beitrag anzeigenHallo,
das scheint aber etwas anderes zu sein.
Bei deiner Berechnung 2019 ist der absolute Betrag 1191,14.- bei deiner Gutschrift 1227,92
Die Berechnung zeigt eindeutig eine Nachzahlung
Gruß FIGUL
Spaß beiseite.
Ich bin unverheiratet, keine Kinder und Lohnsteuerklasse 1. Habe keinerlei weitere Einkünfte, als mein Gehalt bei meinem 40h Vollzeitjob. Wie soll es da zu Nachzahlungen von über 1000€ jedes Jahr kommen? Das erschließt sich mir nicht ganz. Natürlich weiß ich auch, dass ihr das auch nicht beantworten könnt. Ich kann es ja auch nur mit den Angaben der letzten Steuererklärungen vergleichen. Und die sahen alle so ungefähr wie von 2019 aus :-/
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Wenn ich definitiv wüsste, dass ich nachzahlen müsste, dann bin ich voll und ganz auf deiner Seite. Da ich aber IMMER etwas zurückbekommen habe (was bei Steuerklasse 1 ohne weitere Einkünfte, als bei meinem Hauptjob nicht schwer ist), macht es irgendwie keinen Sinn, wenn ich dieses Jahr nachzahlen müsste. Und nach Aussagen hier auch die letzten Jahre hätte machen müssen.Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigenWenn ich die im Beitrag #12 von Seppl0815 veröffentlichten Steuerberechnungen richtig interpretiere, betreffen beide das gleiche Jahr,
einmal mit, einmal ohne den Sonderausgabenabzug durch den Riestervertrag. In beiden Fällen ergibt sich eine Nachzahlung, die mit
Riester allerdings um 174,00 € geringer ausfällt, was ja auch logisch ist. Auch die im Beitrag #14 veröffentlichte Steuerberechnung für 2019
weist eine Nachzahlung aus. Wenn am 24.03.2020 dann tatsächlich eine Gutschrift erfolgt ist, dann fehlten bei der Erklärung 2019, auf der die
Berechnung 2019 beruhte, wesentliche Angaben. Ob das auch 2020 so ist, lässt sich aus den Abrechnungstabellen allein nicht ablesen.
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Das Finanzamt hat sich nicht geirrt, deine Erklärungen waren und sind unvollständig ! Hast du die auch früher schon mit Mein ELSTER erstellt?Dann darf ich ja froh sein, dass sich das Finanzamt die letzten 10 Jahre immer wieder geirrt hat
Wenn ja, dann spricht alles dafür, dass du die Anlage Vorsorgeaufwand nicht beigefügt hast und das Finanzamt die Beiträge von amtswegen berücksichtigt hat..Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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Bei dem enormen Unterschied ist das die wahrscheinlichste Ursache. Ich fürchte aber, dass es sinnlos ist, das mit dem TE zu diskutieren.Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigenWenn ja, dann spricht alles dafür, dass du die Anlage Vorsorgeaufwand nicht beigefügt hast und das Finanzamt die Beiträge von amtswegen berücksichtigt hat..
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Da hier ja Riester das Thema ist und wie das in der Berechnung bei Mein Elster berücksichtigt wird, hänge ich mich einfach mal mit dran.
Zusatzangaben für die Steuerberechnung habe ich den Wert in Zeile 7 eingetragen. Bei der folgenden Vorabberechnung hätte ich nun gedacht, dass das dies auch ausgeworfen wird.
Aber egal ob mit oder ohne Riesterbetrag, es kommt das gleiche Ergebnis raus.
Wo liegt der Fehler? Mache ich was falsch?
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Wenn du auch die Anlage AV ausgefüllt hast, machst du nichts falsch. Dann wäre es so, dass die Zulage günstiger ist als der Sonderausgabenabzug,Wo liegt der Fehler? Mache ich was falsch?
so dass in der Steuerberechnung nichts erscheint.Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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L. E. Fant
Wenn ich den Durchblick hätte würde ich nicht fragen. Es ist die einzige signifikante Änderungen zum Jahr davor. Es werden jetzt einfach weniger Vorsorgeaufwendungen berücksichtigt.
2019 11.719 €, 2020 nur noch 10.436 €, obwohl die Vorsorgeaufwendungen höher sind. Es fehlt Riester, m.M.n.
Wenn irgendwelche Daten/Werte benötigt werden um den Sachverhalt aufzuklären, gerne. Sagt einfach was benötigt wird.
In der Vorausberechnung taucht Riester einfach nicht auf. Für 2019 ist das noch der Fall unter unbeschränkt abziehbare Sonderausgaben.
2019: Altersvorsorgebeiträge 1925 + die Zulage von 175. Fehlt beides für 2020.Zuletzt geändert von UB59; 08.04.2021, 12:20.
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