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Außergewöhnliche Belastungen verändern die Steuerberechnung nicht

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    Außergewöhnliche Belastungen verändern die Steuerberechnung nicht

    Wie in jedem Jahr habe ich außergewöhnliche Belastungen in Punkt 4 'Krankheitskosten' eingetragen. Diese überschreiten den Eigenanteil erheblich, müssten also zu einer Reduzierung der Steuerlast führen. Nach einer ersten Probeberechnung habe ich die eingetragenen Werte nochmals verändert. Es findet nun aber in der Probeberechnung keine Veränderung mehr statt. Weiterhin tauchen die 'unbeschränkt abziehbaren Sonderausgaben' in dem pdf der Probeberechnung gar nicht auf.

    #2
    Der Fehler ist bekannt:
    https://forum.elster.de/anwenderforu...-f%C3%BCr-2020
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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