Außergewöhnliche Belastungen verändern die Steuerberechnung nicht

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  • Mali789
    Neuer Benutzer
    • 05.01.2021
    • 1

    #1

    Außergewöhnliche Belastungen verändern die Steuerberechnung nicht

    Wie in jedem Jahr habe ich außergewöhnliche Belastungen in Punkt 4 'Krankheitskosten' eingetragen. Diese überschreiten den Eigenanteil erheblich, müssten also zu einer Reduzierung der Steuerlast führen. Nach einer ersten Probeberechnung habe ich die eingetragenen Werte nochmals verändert. Es findet nun aber in der Probeberechnung keine Veränderung mehr statt. Weiterhin tauchen die 'unbeschränkt abziehbaren Sonderausgaben' in dem pdf der Probeberechnung gar nicht auf.
  • Charlie24
    Erfahrener Benutzer
    • 14.03.2014
    • 45928

    #2
    Der Fehler ist bekannt:
    Wie häufig am Jahresanfang ist das Steuerberechnungsmodul für die Einkommensteuererklärung 2020 noch mit Fehlern behaftet. Beim Start einer neuen Erklärung erhält man dazu derzeit folgenden Hinweis: Bei der (unverbindlichen) Steuerberechnung im Formular zur Einkommensteuer 2020 werden noch nicht alle Gesetzesänderungen
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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