Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Corona-Hilfen in der EÜR bzw. Einkommenssteuererklärung angeben

Einklappen
Dieses Thema ist geschlossen.
X
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Corona-Hilfen in der EÜR bzw. Einkommenssteuererklärung angeben

    Hallo,

    ich habe als Einzelunternehmen beim ersten Lockdown eine Soforthilfe über 5000€ erhalten.
    Für November und Dezember habe ich ebenfalls Soforthilfen in Höhe von 75% der Einkünfte aus 2019 erhalten.
    Die November/Dezember Hilfen gab es nur über Elster Online. Soll heissen, die letzteren Hilfen sollten unter meiner Steuernummer schon hinterlegt sein.

    Mit meiner EÜR bin ich durch. Hier tauchten die Soforthilfen noch nicht auf.

    Ist schon jemandem bekannt, wo die Hilfen eingetragen werden müssen? Ein anderer Nutzer hat nämlich bereits berichtet, dass seine Soforthilfen in der Gewinnermittlung der EÜR automatisch eingetragen wurden.

    Hat hier schon jemand Erfahrungen gesammelt?

    Danke für eure Mühe im Voraus.

    Gruß
    Gnufty
    Zuletzt geändert von Charlie24; 05.01.2021, 13:29.

    #2
    Wir machen hier zwar keine Steuerberatung, aber meines Erachtens sind Corona-Hilfen echte Zuschüsse, die bei den umsatzsteuerfreien Betriebseinnahmen

    in Zeile 15 der EÜR (siehe Screenshot!) bzw, bei Kleinunternehmern in Zeile 11 und 12 der EÜR zu erfassen sind. Wie soll das automatisch gehen?

    Corona-Hilfen_EÜR.JPG
    Zuletzt geändert von Charlie24; 05.01.2021, 13:31.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Danke für die Hilfe.
      Ich habe gerade gesehen, dass es in der Einkommenssteuererklärung eine Anlage Corona Hilfen gibt in der alle Zuschüsse eingetragen werden können.

      Kommentar


        #4
        dass es in der Einkommenssteuererklärung eine Anlage Corona Hilfen gibt in der alle Zuschüsse eingetragen werden können.
        eingetragen werden müssen ! Aber das ist nur nachrichtlich und verweist auf die Anlagen G bzw. S oder L
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar


          #5
          Die November/Dezember Hilfen gab es nur über Elster Online. Soll heissen, die letzteren Hilfen sollten unter meiner Steuernummer schon hinterlegt sein.
          Nein, das stimmt nicht! Über das Elster-Online-Portal hast du dich nur identifiziert.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

          Kommentar


            #6
            Danke für den Hinweis, dass "Anlage Corona" in der ESt Erklärung nur nachrichtlich gemeint ist.
            Ich habe jetzt in der EÜR die Zeile 15 für die Eintragung der Zuschüsse (Corona Hilfen) entdeckt.
            Damit steigt dann der ermittelte Gewinn in der EÜR um die erhaltenen Hilfen.
            Dieser Gewinn ist dann in der Anlage G der ESt Erklärung einzutragen.
            Wenn man weiß wie es geht ist wieder alles ganz easy.
            Nochmals danke an Charlie24 für deine immer wieder schnelle Hilfe!

            Kommentar


              #7
              Ich habe jetzt das Thema jetzt mal als wichtig eingestuft, damit es leichter gefunden wird. Noch einige Hinweise:

              Die Anlage Corona-Hilfen sollte jeder, der 2020 Gewinneinkünfte erzielt hat, seiner Einkommensteuererklärung 2020 beifügen, auch dann,

              wenn keine Hilfen bezogen wurden. Das lässt sich nämlich auch auswählen und vermeidet Rückfragen des Finanzamts.

              Was die EÜR angeht, sollten Kleinunternehmer, die ihre Betriebseinnahmen in Zeile 11 der EÜR erklären, die darin enthaltenen Corona-Hilfen

              nachrichtlich zusätzlich in Zeile 12 der EÜR eintragen.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

              Kommentar


                #8
                Hallo

                Charlie24

                Zitat:
                Die Anlage Corona-Hilfen sollte jeder, der 2020 Gewinneinkünfte erzielt hat, seiner Einkommensteuererklärung 2020 beifügen, auch dann,

                wenn keine Hilfen bezogen wurden

                Das heisst unsinniger Mehraufwand für die Mitarbeiter/innen der FÄ
                Waahnsinn

                Gruß FIGUL
                Gruß FIGUL

                Kommentar


                  #9
                  Das heisst unsinniger Mehraufwand für die Mitarbeiter/innen der FÄ
                  Wo soll denn da besonderer Aufwand entstehen, wenn ich nachrichtlich mitteile, dass ich keine Corona-Hilfen erhalten habe

                  oder andernfalls deren Höhe mitteile. Wenn es richtig läuft, müsste es dafür ohnehin Kontrollmitteilungen geben.

                  Man hat sich ja wohl etwas gedacht, als man diese neue Anlage entwickelt hat.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                  Kommentar


                    #10
                    Hallo,

                    Charlie24

                    Zitat: Man hat sich ja wohl etwas gedacht, als man diese neue Anlage entwickelt hat

                    Da bin ich mir gar nicht sicher.
                    Was soll denn diese zusätzliche Anlage.
                    Es wurde doch schon alles in der EÜR erklärt und in die Ekst übernommen.
                    Habe ich keine Coronahilfe bekommen trage ich nirgendwo etwas ein und fertig

                    Gruß FIGUL
                    Gruß FIGUL

                    Kommentar


                      #11
                      Hallo, habe noch eine Frage zum Thema "Novemberhilfe". Habe als Soloselbständige die Hilfe bekommen und möchte dies nun in die Umsatzsteuervoranmeldung von Q4/2020 bei Elster eintragen. Hat jemand eine Ahnung in welcher Zeile dies einzutragen ist? Im Formular Umsatzsteuervoranmeldung gibt es keinen "Corona"-Passus.
                      Herzlichen Dank!!
                      Chrihaa

                      Kommentar


                        #12
                        Hat jemand eine Ahnung in welcher Zeile dies einzutragen ist?
                        Mir fällt da keine Zeile ein, die sind nicht anzugeben. Echte Zuschüsse sind nämlich umsatzsteuerfrei, da kein Leistungsaustausch vorliegt.

                        Das ist auch die Auffassung der Bayer. Finanzverwaltung: https://www.finanzamt.bayern.de/Info...ona-Hilfen.pdf
                        Freundliche Grüße
                        Charlie24

                        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                        Kommentar


                          #13
                          Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                          Echte Zuschüsse sind nämlich umsatzsteuerfrei
                          Genau! Besser sogar: sie sind nicht steuerbar.

                          Kommentar


                            #14
                            Was soll denn diese zusätzliche Anlage.
                            Es wurde doch schon alles in der EÜR erklärt und in die Ekst übernommen.
                            Habe ich keine Coronahilfe bekommen trage ich nirgendwo etwas ein und fertig
                            Sobald für 2020 Gewinneinkünfte erklärt werden, wird in Mein ELSTER zwingend die Beifügung der Anlage Corona-Hilfen verlangt.

                            Ohne diese Anlage kann man die Einkommensteuererklärung nicht übermitteln!
                            Freundliche Grüße
                            Charlie24

                            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                            Kommentar


                              #15
                              Hallo,

                              ok.
                              so ein Quatsch wird programmiert.
                              Um eine richtige Berechnung zu bekommen langt es erstmal nicht

                              Gruß FIGUL
                              Gruß FIGUL

                              Kommentar

                              Lädt...
                              X