Hallo.
Ich habe zwei Fragen zur im Dezember beschlossenen HomeOffice-Pauschale.
1. Gilt sie auch für Selbständige? Es ist schwer, dazu etwas im Netz zu finden. Meist ist nur von Angestellten die Rede bzw. von deren Werbungskosten.
Schaut man jedoch ins Jahressteuergesetzt 2020 steht dort:
Daraus lese ich, dass die Pauschale auch für Selbständige Anwendung findet? Seht Ihr das ähnlich?
2. Wenn dem so ist, wo muss die Pauschale in der EÜR eingetragen werden? Bzw. wo würdet Ihr sie eintragen?
Freue mich auf Eure Antworten.
VG
Ich habe zwei Fragen zur im Dezember beschlossenen HomeOffice-Pauschale.
1. Gilt sie auch für Selbständige? Es ist schwer, dazu etwas im Netz zu finden. Meist ist nur von Angestellten die Rede bzw. von deren Werbungskosten.
Schaut man jedoch ins Jahressteuergesetzt 2020 steht dort:
In § 4 Absatz 5 Satz 1 Nummer 6b wird das Semi-kolon am Ende durch einen Punkt ersetzt und wird folgender Satz angefügt: „Liegt kein häusliches Arbeitszimmer vor oder wird auf einen Abzug der Aufwendungen für ein häus-liches Arbeitszimmer nach den Sätzen 2 und 3 verzichtet, kann der Steuerpflichtige für jeden Kalendertag, an dem er seine betriebliche oder be-rufliche Tätigkeit ausschließlich in der häuslichen Wohnung ausübt und keine außerhalb der häus-lichen Wohnung belegene Betätigungsstätte auf-sucht, für seine gesamte betriebliche und beruf-liche Betätigung einen Betrag von 5 Euro abziehen, höchstens 600 Euro im Wirtschafts- oder Kalen-derjahr;“.
2. Wenn dem so ist, wo muss die Pauschale in der EÜR eingetragen werden? Bzw. wo würdet Ihr sie eintragen?
Freue mich auf Eure Antworten.
VG
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