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HomeOffice Pauschale als Selbständiger wo angeben

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    HomeOffice Pauschale als Selbständiger wo angeben

    Hallo.

    Ich habe zwei Fragen zur im Dezember beschlossenen HomeOffice-Pauschale.

    1. Gilt sie auch für Selbständige? Es ist schwer, dazu etwas im Netz zu finden. Meist ist nur von Angestellten die Rede bzw. von deren Werbungskosten.

    Schaut man jedoch ins Jahressteuergesetzt 2020 steht dort:

    In § 4 Absatz 5 Satz 1 Nummer 6b wird das Semi-kolon am Ende durch einen Punkt ersetzt und wird folgender Satz angefügt: „Liegt kein häusliches Arbeitszimmer vor oder wird auf einen Abzug der Aufwendungen für ein häus-liches Arbeitszimmer nach den Sätzen 2 und 3 verzichtet, kann der Steuerpflichtige für jeden Kalendertag, an dem er seine betriebliche oder be-rufliche Tätigkeit ausschließlich in der häuslichen Wohnung ausübt und keine außerhalb der häus-lichen Wohnung belegene Betätigungsstätte auf-sucht, für seine gesamte betriebliche und beruf-liche Betätigung einen Betrag von 5 Euro abziehen, höchstens 600 Euro im Wirtschafts- oder Kalen-derjahr;“.
    Daraus lese ich, dass die Pauschale auch für Selbständige Anwendung findet? Seht Ihr das ähnlich?

    2. Wenn dem so ist, wo muss die Pauschale in der EÜR eingetragen werden? Bzw. wo würdet Ihr sie eintragen?

    Freue mich auf Eure Antworten.

    VG

    #2
    Hallo,

    soll die Frage ernst gemeint sein?
    Selbständige haben Betriebsausgaben.
    Punkt: Aufwendungen für häusliches Arbeitszimmer

    Gruß FIGUL

    Gruß FIGUL

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      #3
      Punkt: Aufwendungen für häusliches Arbeitszimmer
      Falls jemand ein häusliches Arbeitszimmer hat, stimmt das. Natürlich gilt die Home-Office-Pauschale auch für Selbstständige,

      mit dem Eintragen in der EÜR ist es aber schwierig. Ich würde Zeile 71 in Erwägung ziehen, falls der Höchstbetrag erreicht wird.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        Zitat von FIGUL Beitrag anzeigen
        Hallo,

        soll die Frage ernst gemeint sein?
        Selbständige haben Betriebsausgaben.
        Punkt: Aufwendungen für häusliches Arbeitszimmer

        Gruß FIGUL
        Die Frage war ernst gemeint.
        Selbständige habe Betriebsausgaben, korrekt.
        Zum Beispiel Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer.
        Oder eben auch die Pauschale.

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          #5
          Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
          Falls jemand ein häusliches Arbeitszimmer hat, stimmt das. Natürlich gilt die Home-Office-Pauschale auch für Selbstständige,

          mit dem Eintragen in der EÜR ist es aber schwierig. Ich würde Zeile 71 in Erwägung ziehen, falls der Höchstbetrag erreicht wird.
          71 klingt gut. Ich frage vorsichtshalber noch mal beim Finanzamt nach. Danke.

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            #6
            Zitat von FIGUL Beitrag anzeigen
            Hallo,

            soll die Frage ernst gemeint sein?
            Selbständige haben Betriebsausgaben.
            Punkt: Aufwendungen für häusliches Arbeitszimmer

            Gruß FIGUL
            Da ich gesehen habe, dass dieser Thread in einem anderen (https://forum.elster.de/anwenderforu...ale-als-lehrer) aufgegriffen wurde, wollte ich gerne noch etwas klar stellen.

            Ich habe sonst kein häusliches Arbeitszimmer und setzte entsprechend auch keine Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer bisher an.
            Die Nutzung der privaten Räume wurden also bisher nicht berückstigt.
            Daher auch die Frage, ob ich die Pauschale nutzen kann.

            Figul hatte wahrscheinlich vermutet, dass ich dieses habe.

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