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Anlage Energetische Massnahmen

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    Anlage Energetische Massnahmen

    Hallo Zusammen,
    ich mache die Erneuerung der Fenster geltend. Bei der Frage nach dem Miteigentum (1/2) kommt als Fehler die Meldung,
    dass nur ganzzahlige Werte eingetragen werden dürfen. Muß ich hier dann 50 eintragen?
    Ist beim geltend gemachten Betrag der auf 2020 entfallende Betrag von 7 % einzutragen.
    Vielen Dank für Eure Hilfe

    #2
    Ein Wert 50 wird jedenfalls akzeptiert. Die Anlage ist neu, mit der habe ich mich bisher nicht näher befasst, deshalb muss ich bei der 2. Frage passen.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Danke für die Antwort. Zum besseren Verständnis,
      vom Rechnungsbetrag sind 20 % abzugsfähig, wobei die 20 % auf 3 Jahre ( 7,7 und 6 % ) zu verteilen sind.

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        #4
        Ich habe mir jetzt mal § 35c EStG und die neue Anlage Energetische Maßnahmen näher angesehen.

        Ich verstehe es so, dass du im Jahr des Abschlusses der Sanierungsmaßnahme die gesamten Aufwendungen erklärst.

        Diese Aufwendungen stellt das Finanzamt einheitlich (und gesondert) gegenüber dem/n Eigentümer/n fest. Der Feststellungsbescheid

        ist dann die Grundlage der über drei Jahre verteilten Steuerermäßigung.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

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          #5
          Vielleicht kann mir das Finanzamt mal etwas dazu sagen. Meine Sachbearbeiterin kennt den 35 c noch nicht. Coronabedingt seien keine Schulungen in 2020 durchgeführt worden.
          Eventl. hat ein anderer Forumsteilnehmer das gleiche Problem. Ich werde zu gegener Zeit etwas hören lassen.

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            #6
            Meine Sachbearbeiterin kennt den 35 c noch nicht.
            Immer wieder erstaunlich, aber die die Bearbeitung der Erklärungen für 2020 beginnt auch erst Mitte März und bis dahin wird das Vorgehen

            in der Software der Finanzämter dann schon hinterlegt sein. Ich habe mich bei meiner Einschätzung am Wortlaut der Vorschrift und den

            Eintragungsmöglichkeiten der neuen Anlage orientiert In der Steuerberechnung taucht der Punkt im Moment noch überhaupt nicht auf.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

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              #7
              Hallo Zusammen, bin auch gerade dabei meine Steuererklärung zu machen und möchte die neuen Fenster geltend machen. Habe das entsprechende Formular ausgefüllt, jedoch bei der Prüfung wird keine Betrag berücksichtigt. Wo liegt der Fehler? Welche Erfahrung habt Ihr gemacht?

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                #8
                Ich hatte doch geschrieben: In der Steuerberechnung taucht der Punkt im Moment noch überhaupt nicht auf.

                https://forum.elster.de/anwenderforu...-f%C3%BCr-2020
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                  #9
                  Eine Frage in eigener Sache. Wenn es sich um eine GBR (Erbengemeinschaft) handelt bei der eine einheitliche und gesonderte Feststellung gemacht werden muss, kann die energetische Sanierung trotzdem (ausschließlich) in der Einkommenssteuererklärung der Person welche die energetische Sanierung nur an Ihrem Teil durchgeführt hat in der eigenen Steuererklärung berücksichtigt werden oder muss diese in der EigFeststellung angegeben werden?

                  Und sollte es nur in der Einheitlichen Feststellung berücksichtigt werden dürfen, können dieses Sanierungen auch auf 3 Jahre 7/7/6% (max. 40K) berücksichtigt werden? Vielen Dank
                  Zuletzt geändert von Sheepness; 27.07.2024, 00:29.

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