Kirchensteuerpflicht und Corona-Hilfe

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  • philipp2304
    Neuer Benutzer
    • 07.01.2021
    • 3

    #1

    Kirchensteuerpflicht und Corona-Hilfe

    In der AG-Jahresbescheinigung habe ich als kirchensteuerpflichtiger Angestellter im Jahr 2020 0,00 € Kirchensteuer bezahlt. In der Übernahme in Elster-Online werden mir deshalb im Zusammenhang mit der Anlage KAP bei der Einkommensteuerbrechnung immer wieder Fehlermeldungen gemacht. Eine Änderung auf 1 € beseitigt, besser kaschiert, diese Fehlermeldungen. In der Anlage G (Photovoltaikanlage, kein Kleinunternehmer) wird immer wieder verlangt, Corona-Hilfen anzugeben. im Elster-Programm finde ich keine diesbezüglichen Formular-Amhänge. Die EÜR ohne Eintrag für die tatsächlich auch nicht beantragte Corona-Hilfe für 2020 liegt dem Finanzamt vor.
  • Picard777
    Erfahrener Benutzer
    • 02.05.2006
    • 7872

    #2
    Für die Software ist ein Eintrag mit "0" bzw. "0,00" etwas Anderes als Nichts. Wenn Du kirchensteuerpflichtig bis und das im Hauptbogen so eingetragen hast, wird in der Anlage N eine Eingabe zur Lohnkirchensteuer verlangt und in der Anlage KAP zur Kirchensteuer zur Abgeltungssteuer. ggf. fehlt Letzteres (wenn nichts einbehalten, dann bitte mit "0,00").

    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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    • Charlie24
      Erfahrener Benutzer
      • 14.03.2014
      • 45930

      #3
      Die EÜR ohne Eintrag für die tatsächlich auch nicht beantragte Corona-Hilfe für 2020 liegt dem Finanzamt vor.
      Das ändert nichts daran, dass du deiner Einkommensteuererklärung 2020 die neue Anlage Corona-Hilfen beifügen musst.

      Hallo, ich habe als Einzelunternehmen beim ersten Lockdown eine Soforthilfe über 5000€ erhalten. Für November und Dezember habe ich ebenfalls Soforthilfen in Höhe von 75% der Einkünfte aus 2019 erhalten. Die November/Dezember Hilfen gab es nur über Elster Online. Soll heissen, die letzteren Hilfen sollten unter meiner
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      • philipp2304
        Neuer Benutzer
        • 07.01.2021
        • 3

        #4
        Liebe(r) Picard777,
        ich hatte bereits mehrfach veränderte Eintragungen (keine oder 0,00€) ausprobiert, Die Anlage KAP hane ich korrekt ausgefüllt. das Ergebnis war immer dasselbe. Trotzdem Danke
        MfG HL
        P.S. Ich hatte mich im Unterforum Forum Elster Webanwendung Mein Elster eingeloggt

        Kommentar

        • Charlie24
          Erfahrener Benutzer
          • 14.03.2014
          • 45930

          #5
          Fehlermeldungen im Zusammenhang mit der Kirchensteuer beruhen in der Regel darauf, dass eine Eintragung in der Anlage N erfolgt ist,

          auch 0,00 ist ein Wert und kein Eintrag in der Anlage Sonderausgaben
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          • reckoner
            Erfahrener Benutzer
            • 27.12.2009
            • 5920

            #6
            Hallo,

            Wenn Du kirchensteuerpflichtig bis und das im Hauptbogen so eingetragen hast, wird in der Anlage N eine Eingabe zur Lohnkirchensteuer verlangt und in der Anlage KAP zur Kirchensteuer zur Abgeltungssteuer.
            Für die Anlage N sollte das richtig sein, das ist das bekannte Beispiel dafür wo man ggf. auch Nullen eintragen muss (hab' ich jetzt aber nicht nochmal probiert).
            In der Anlage KAP muss aber bei Kirchensteuer nichts eingetragen werden.

            Anmerkung: Das alles gilt nur für den Fall, dass man Kirchenmitglied ist und trotzdem keine Kirchensteuer gezahlt hat. Wer gar nicht in der Kirche ist trägt auch gar nichts ein, und wer Steuern gezahlt hat natürlich diese.

            Stefan
            Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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            • Beamtenschweiß
              Erfahrener Benutzer
              • 10.04.2014
              • 3014

              #7
              Welche Fehlermeldung bekommst du denn?
              Ich kann mir ehrlich gesagt nicht vorstellen, welchen Fehler du in der Anlage KAP bekommst, wenn du in der N Angaben zur KiSt machst. Wenn dann liegt der Fehler in deinen Angaben in der KAP.
              Mit freundlichen Grüßen

              Beamtenschweiß
              ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

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              • philipp2304
                Neuer Benutzer
                • 07.01.2021
                • 3

                #8
                Hallo, vor allem an Beamtemschweiß,
                vielen Dank für die kompetenten Hinweise Inzwischen habe ich meine KAP noch einmal bei inländischen Kapitaleinkünften mit Zinsabschlag und ausländischen Kapitaleinkünften mit und ohne Kapitalerstragssteuer überprüft und korrigiert.
                LG HL

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                • Picard777
                  Erfahrener Benutzer
                  • 02.05.2006
                  • 7872

                  #9
                  Darf man fragen, was es denn jetzt konkret war ? Es gibt ja auch Mitleser, die ggf. an deinen Erkenntnissen teilhaben wollen.
                  Schönen Gruß

                  Picard777

                  P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                  Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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