In der AG-Jahresbescheinigung habe ich als kirchensteuerpflichtiger Angestellter im Jahr 2020 0,00 € Kirchensteuer bezahlt. In der Übernahme in Elster-Online werden mir deshalb im Zusammenhang mit der Anlage KAP bei der Einkommensteuerbrechnung immer wieder Fehlermeldungen gemacht. Eine Änderung auf 1 € beseitigt, besser kaschiert, diese Fehlermeldungen. In der Anlage G (Photovoltaikanlage, kein Kleinunternehmer) wird immer wieder verlangt, Corona-Hilfen anzugeben. im Elster-Programm finde ich keine diesbezüglichen Formular-Amhänge. Die EÜR ohne Eintrag für die tatsächlich auch nicht beantragte Corona-Hilfe für 2020 liegt dem Finanzamt vor.
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Keine Ankündigung bisher.
Kirchensteuerpflicht und Corona-Hilfe
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Für die Software ist ein Eintrag mit "0" bzw. "0,00" etwas Anderes als Nichts. Wenn Du kirchensteuerpflichtig bis und das im Hauptbogen so eingetragen hast, wird in der Anlage N eine Eingabe zur Lohnkirchensteuer verlangt und in der Anlage KAP zur Kirchensteuer zur Abgeltungssteuer. ggf. fehlt Letzteres (wenn nichts einbehalten, dann bitte mit "0,00").
Schönen Gruß
Picard777
P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:
Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.
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Die EÜR ohne Eintrag für die tatsächlich auch nicht beantragte Corona-Hilfe für 2020 liegt dem Finanzamt vor.
https://forum.elster.de/anwenderforu...137#post351137Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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Fehlermeldungen im Zusammenhang mit der Kirchensteuer beruhen in der Regel darauf, dass eine Eintragung in der Anlage N erfolgt ist,
auch 0,00 ist ein Wert und kein Eintrag in der Anlage SonderausgabenFreundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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Hallo,
Wenn Du kirchensteuerpflichtig bis und das im Hauptbogen so eingetragen hast, wird in der Anlage N eine Eingabe zur Lohnkirchensteuer verlangt und in der Anlage KAP zur Kirchensteuer zur Abgeltungssteuer.
In der Anlage KAP muss aber bei Kirchensteuer nichts eingetragen werden.
Anmerkung: Das alles gilt nur für den Fall, dass man Kirchenmitglied ist und trotzdem keine Kirchensteuer gezahlt hat. Wer gar nicht in der Kirche ist trägt auch gar nichts ein, und wer Steuern gezahlt hat natürlich diese.
Stefan
Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?
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Welche Fehlermeldung bekommst du denn?
Ich kann mir ehrlich gesagt nicht vorstellen, welchen Fehler du in der Anlage KAP bekommst, wenn du in der N Angaben zur KiSt machst. Wenn dann liegt der Fehler in deinen Angaben in der KAP.Mit freundlichen Grüßen
Beamtenschweiß
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Darf man fragen, was es denn jetzt konkret war ? Es gibt ja auch Mitleser, die ggf. an deinen Erkenntnissen teilhaben wollen.Schönen Gruß
Picard777
P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:
Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.
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