Hi zusammen,
üblicherweise trage ich als freiberufliche Journalistin in der USStVA Vorsteuerbeträge nach dem allgemeinen Durchschnittssatz von 4,8 % unter der Kennzahl 63 ein (§§ 23 und 23a UStG).
Im aktuellen Formular, 4. Quartal 2020, muss ich unter der Kennzahl 36 meine Vorsteuer von 5 % (sonst 7 %) ja selbst berechnen und eintragen.
Weiß jemand, ob ich die 4,8 % nun in 36 eintragen muss? Und was müsste ich dann in abziehbare Vorsteuerbeträge eintragen?
Danke im Voraus für eure Hilfe.
Schöne Grüße
Sandra
üblicherweise trage ich als freiberufliche Journalistin in der USStVA Vorsteuerbeträge nach dem allgemeinen Durchschnittssatz von 4,8 % unter der Kennzahl 63 ein (§§ 23 und 23a UStG).
Im aktuellen Formular, 4. Quartal 2020, muss ich unter der Kennzahl 36 meine Vorsteuer von 5 % (sonst 7 %) ja selbst berechnen und eintragen.
Weiß jemand, ob ich die 4,8 % nun in 36 eintragen muss? Und was müsste ich dann in abziehbare Vorsteuerbeträge eintragen?
Danke im Voraus für eure Hilfe.
Schöne Grüße
Sandra
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